Unternehmen legen Reserven zurück, um wirtschaftlich schwächere Zeiten zu überstehen. Dieses Geld wird als Rücklage bezeichnet. Wir erklären dir alles, was du dazu wissen musst.
Rücklagen sind eine Form von Eigenkapital, die das Unternehmen für bestimmte Zwecke zurücklegt. Es wird weder als gezeichnetes Kapital noch als Gewinnvortrag oder als Jahresüberschuss ausgewiesen.
Rücklagen sollen als Reserve dienen, um beispielsweise Verluste in wirtschaftlich schwächeren Zeiten auszugleichen. Du fragst dich jetzt vielleicht, wo das Geld herkommt. Rücklagen entstehen ganz einfach aus einbehaltenen Gewinnen. Man nennt diese Nichtausschüttung von Dividenden auch Gewinnthesaurierung oder Offene Selbstfinanzierung .
Außerdem solltest du wissen, dass es einen Unterschied zwischen den offenen und den stillen Reserven beziehungsweise Rücklagen gibt. Vielleicht kannst du dir schon fast denken, was dahintersteckt.
Du musst aufpassen, dass du die Begriffe Rücklagen und Rückstellungen nicht durcheinander bringst. Rücklagen sind variable Teile des Eigenkapital. Sie sind variabel in Bezug auf die Gewinnverwendung beziehungsweise auf den Verwendungszweck nach § 272 III 2, IV HGB und § 150 AktG.
Rückstellung hingegen gehören zum Fremdkapital. Sie werden gebildet, um ungewisse Verbindlichkeiten ausgleichen zu können. Hier ist es klar, dass die Verbindlichkeit entstehen wird, man weiß nur noch nicht in welcher Höhe und wann sie eintritt. Rückstellungen musst du sofort als Aufwand verbuchen und erst auflösen, wenn du die Höhe der Verbindlichkeit kennst.
Wenn du wissen möchtest, wie du mit Hilfe von Rückstellungen dein Unternehmen finanzierst, kannst du dir dazu unser Video „Finanzierung aus Rückstellungen “ anschauen.
Lass uns jetzt noch die Bildung von Rücklagen genauer betrachten. Dazu musst du allerdings noch wissen, dass nur Kapitalgesellschaften verpflichtet sind diese zu bilden.
Schauen wir uns am besten an, wo wir diese Rücklagen in der Bilanz finden. Uns interessieren jetzt besonders die Kapital- und die Gewinnrücklage, als Formen der offenen Rücklagen (§ 266 Abs. 3 A. II und III HGB).
Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 HGB sind die einzigen Rücklagen, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden. Das kann zum Beispiel durch die Ausgabe neuer Aktien, neuer Anteile oder Wandelschuldverschreibungen in der Praxis umgesetzt werden.
Bei den Gewinnrücklagen werden, wie du in der Bilanz gesehen hast, nochmal verschiedene Formen unterschieden.
Wenn du mehr zur Rücklagenbildung wissen möchtest, schau dir gerne unser Video zur Gewinnverwendungsrechnung an.
Bei der Genossenschaft spielen Rücklagen eine gesonderte Rolle. Genossenschaften müssen eine gesetzliche Rücklage bilden, um Verluste, die aus der Bilanz entstehen, auszugleichen.
Man spricht hier manchmal auf von den sogenannten „Reservefonds“. Nach § 7 GenG soll die Höhe und Art der Bildung der Rücklage von der Satzung festgelegt werden. Wichtig ist, dass den gesetzlichen Rücklagen immer ein Teil des Jahresüberschusses zugeführt wird.
Rücklagen spielen für die Finanzierung der Genossenschaft eine sehr bedeutende Rolle, da die ausscheidenden Mitglieder keinen Anspruch auf eine Beteiligung an der Rücklage haben und der Genossenschaft somit durch die Rücklage Kapital zur Verfügung steht, das ihr nicht genommen werden kann.
Nach § 337 HGB können Genossenschaften neben den gesetzlichen Rücklagen auch noch weitere Ergebnisrücklagen bilden.
Personengesellschaften weisen regelmäßig keine Rücklagen aus, da eine solchen Gewinnverwendung direkt den sogenannten Einlagekonten zugeführt wird. Man spricht hier deshalb auch von variablen Eigenkapitalkonten.
Ein Sonderfall stellen die steuerfreien Rücklagen dar. Sie können in bestimmten Fällen als sogenannte Sonderposten mit Rücklagenanteil ausgewiesen werden.
Es handelt sich dabei um zweckgebundene Rücklagen, wie zum Beispiel
Für die steuerfreien Rücklagen liegt ein Passivierungswahlrecht vor. Mit Hilfe von solchen Rücklagen, können stille Reserven auf einen späteren Besteuerungszeitraum oder ein anderes Wirtschaftsgut übertragen werden.
Rücklagen können natürlich auch wieder aufgelöst werden. Dies könnte zum Beispiel sinnvoll sein, wenn ein Jahresfehlbetrag oder ein Verlustvortrag ausgeglichen werden soll.
Du weißt jetzt alles rund um das Thema Rücklagen.
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