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    Stellenangebote bei Klinikum Passau 2026 & 2027

    (2 Ergebnisse)

    Unternehmen: Klinikum Passau
    Logo von Klinikum Passau Klinikum Passau
    Praktikumsplätze im Pflegedienst (Prakt_2022_04) (m/w/d)
    Passau
    +1 weiterer Standort
    Logo von Klinikum Passau
    Klinikum Passau
    Karriereprofil Klinikum Passau

    Passau: Praktikumsplätze im Pflegedienst (Prakt_2022_04) (m/w/d)

    94032 Passau
    Jetzt bewerben

    Stellenbeschreibung

    Praktikum
    Homeoffice: Nach Absprache

    Abgrenzung Projekt / Vorhaben Version
    1-0-0
    Datum
    22.06.2021
    Seite 1 von 2
    Merkblatt für Erziehungsberechtigte von Praktikant*innen vor Vollendung des 18.
    Lebensjahres
    Merkblatt für Erziehungsberechtigte von Praktikant*innen vor
    Vol endung des 18. Lebensjahres
    Sehr geehrte*r Erziehungsberechtigte*r,
    Name:
    Hat sich entschlossen, ein Praktikum von
    bis
    Im Bereich der Pflege am Klinikum Passau zu absolvieren.
    Im Praktikum wird oben genannte Person mit Menschen arbeiten, die unter Umständen an ansteckenden
    Krankheiten leiden. Diese Tätigkeit ist mit Infektionsgefahren verbunden. Praktikanten müssen seit der
    Einführung des §23 a Infektionsschutzgesetzes ­ wie andere Beschäftigte unseres Krankenhauses auch ­
    geschützt sein gegen gefährliche Infektionen, wie zum Beispiel Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln,
    Windpocken und in bestimmten Bereichen gegen Hepatitis A und Keuchhusten, die beim Umgang mit Patienten
    erworben werden können. Die KRINKO (Komission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention)
    empfiehlt daher, den Impf- bzw. Serostatus aller Mitarbeiter mit unmittelbarem oder mittelbarem
    Patientenkontakt (u.a. Praktikanten) vor dem Beginn der Tätigkeit zu überprüfen und anzupassen. 1
    Der Gesetzgeber schreibt jeder Einrichtung im Gesundheitsdienst vor, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter
    beim Umgang mit Patienten vor Infektionsgefahren soweit wie möglich geschützt sind. Dies trägt auch dazu
    bei, nosokomiale Infektionen zu reduzieren.
    Dies bedeutet für Sie:
    1. Bitte legen Sie vor Beginn der Tätigkeit bei der Praxiskoordination ein ärztliches Attest vor, in dem
    ein ausreichender Schutz gegen die gefährliche Hepatitis B, sowie ­ je nach Einsatzbereich ­ gegen
    Hepatitis A, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Diphterie, Pertussis und Poliomyelitis bescheinigt
    wird (s. Formblatt). Für jede dieser Krankheiten gibt es gut verträgliche Impfungen. Diesem Schreiben
    liegt eine Vorlage für ein ärztliches Attest bei, mit der Sie am besten zum Hausarzt gehen.
    Bitte bedenken Sie, dass dies mindestens 6 Wochen vor Beginn der Tätigkeit geschehen sollte, um
    mögliche fehlende Impfungen nachholen zu können.
    2. Weiterhin ist eine ärztliche Untersuchung gem. §32 JArbSchG erforderlich. Diese erfolgt im Regelfall
    im arbeitsmedizinischen Zentrum am Klinikum Passau vor oder zu Beginn der Tätigkeit.
    3. Zu Beginn der Tätigkeit erfolgt eine Unterweisung in die spezifischen Gefährdungen bei der Tätigkeit
    im Gesundheitsdienst. Dies ist durch die Biostoffverordnung gesetzlich geregelt. Die Unterweisung
    betrifft vor allem die Infektionsgefahr und erfolgt im Rahmen des Informationsgespräches durch die
    Praxiskoordination.
    Da nicht gegen alle im Krankenhaus vorkommenden Infektionskrankheiten geimpft werden oder auch auf eine
    Impfung eine Immunantwort ausbleiben kann, kann ein hundertprozentiger Schutz nicht garantiert werden.
    Deshalb muss der/die minderjährige Praktikant*in unbedingt die Anordnungen des Pflegepersonals beachten.
    1 Kommision für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) (2021), Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen
    in Deutschland: Empfehlung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung in §23a Infektionsschutzgesetz. Bundesgesundheitsbl 64:636-642
    Art
    Information
    erstel t Praxiskoordination
    genehmigt PD
    Gültigkeitsbereich KLIPA
    Version
    1-0-0
    Datum
    22.06.2021
    Seite 2 von 2
    Merkblatt für Erziehungsberechtigte von Praktikant*innen vor Vollendung des 18.
    Lebensjahres
    Weiterhin werden Praktikanten durch die Arbeit im Klinikum Passau Umgang mit personenbezogenen Daten,
    insbesondere auch Patientendaten haben. Deshalb erfolgt eine Unterweisung und Verpflichtung in die
    datenschutzrechtlichen Anforderungen nach den geltenden Datenschutzgesetzen (DS-GVO, BayDSG) und die
    Pflicht zur Wahrung des Patientengeheimnisses (Ärztliche Schweigepflicht) nach §203 Strafgesetzbuch.
    Dies bedeutet konkret, dass es Praktikanten untersagt ist, medizinische sowie nicht medizinische Informationen
    an Unbefugte (Personen, die nicht an der Patientenversorgung beteiligt sind) weiterzugeben. Diese
    Verpflichtung besteht auch nach dem Praktikum weiter.
    Ich/Wir habe/n das Merkblatt und die Information über Infektionsgefährdungen im Krankenhaus erhalten und
    gelesen.
    Ich/Wir stimme/n dem Praktikum der oben genannten Person im Klinikum Passau zu. Derzeit bestehen keine
    weiteren Fragen.
    Ort, Datum
    Unterschrift Erziehungsberechtigte*r
    Art
    Information
    erstel t Praxiskoordination
    genehmigt PD
    Gültigkeitsbereich KLIPA

    Anstellungsart
    Praktikum
    Homeoffice
    Nach Absprache
    Standort
    94032 Passau
    Jetzt bewerben
    in neuem Tab öffnen
    Veröffentlicht am 05. Februar 2023
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