Dein Arbeitgeber kündigt dir in der Probezeit oder du möchtest selbst kündigen? In diesem Beitrag und im Video erklären wir dir alles zur Kündigung in der Probezeit. 

Inhaltsübersicht

In Probezeit gekündigt

Wenn du in der Probezeit gekündigt wurdest oder selbst kündigen willst, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit dauert meist 3-6 Monate und dient dem besseren Kennenlernen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In dieser Zeit muss kein Grund für eine Kündigung angegeben werden.

Die Kündigung kann auch noch am letzten Tag deiner Probezeit ausgesprochen werden. Dabei müssen du oder der Arbeitgeber aber sicherstellen, dass die Kündigung den anderen noch an diesem Tag erreicht. Der Vertrag läuft dann noch 14 Tage weiter.

Übrigens: In der Probezeit stehen dir in der Regel pro Monat 2 Urlaubstage zu. Wenn du gekündigt wirst und noch Urlaubstage übrig hast, muss dein Arbeitgeber dir diese auszahlen

Kündigungsschutz in der Probezeit

Im Arbeitsverhältnis gibt es den sogenannten Kündigungsschutz. Der gilt in der Probezeit noch nicht. Das heißt, dass du jederzeit grundlos kündigen kannst oder gekündigt werden kannst. Wenn du also beispielsweise in deiner Probezeit häufig krankgeschrieben bist, kann dir dein Arbeitgeber problemlos kündigen. 

Für eine fristlose Kündigung braucht es aber auch in der Probezeit einen wichtigen Grund, der die Zusammenarbeit von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr möglich macht. 

Gut zu wissen: In einem Unternehmen mit Betriebsrat ist die Kündigung vom Arbeitgeber nur dann wirksam, wenn der Betriebsrat der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmt

Besonderer Kündigungsschutz in der Probezeit

Nur bestimmte Personengruppen stehen auch in der Probezeit unter besonderem Kündigungsschutz. Dazu zählen Schwangere, Mütter in Mutterschutz und allgemein Eltern in Elternzeit. 

Bei einer Schwangerschaft musst du deinen Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung über die Schwangerschaft informieren. Die Kündigung ist dann nicht rechtmäßig. 

In speziellen Fällen kann aber auch dieser besondere Kündigungsschutz nicht greifen. Beispiele hierfür sind eine Insolvenz des Arbeitgebers, die Stilllegung des Betriebs oder eine verhaltensbedingte Kündigung.

Mögliche Gründe für eine Kündigung

Eine Kündigung in der Probezeit kann unterschiedliche Gründe haben. Derjenige, der das Arbeitsverhältnis beendet, muss keinen Grund angeben. Warum es aber tatsächlich zur Kündigung kommt, kann verschiedene Auslöser haben:

Gründe des Arbeitnehmers:

  • schlechtes Arbeitsklima
  • unterschiedliche Vorstellungen über Aufgaben und Zusammenarbeit

Gründe des Arbeitgebers:

  • unterschiedliche Vorstellungen über Zusammenarbeit
  • mangelnde Kenntnisse und Kompetenz
  • fehlende Integration ins Team
Darauf musst du bei einer Kündigung achten

Deine Kündigung musst du immer schriftlich als Brief bei deinem Arbeitgeber einreichen. Wichtig ist, dass das Schreiben das Datum, zu dem du kündigen willst und deine Unterschrift enthält. 

Arbeitslosengeld nach der Kündigung

Ob du nach einer Kündigung in der Probezeit Arbeitslosengeld I bekommst, hängt davon ab, von wem die Kündigung ausging. 

Wenn du selbst gekündigt hast, bist du 12 Wochen für das Arbeitslosengeld I gesperrt und kannst erst dann finanzielle Hilfe bekommen. Das gilt auch für verhaltensbedingte Kündigungen. 

Wenn du von deinem Arbeitgeber gekündigt wurdest, solltest du dich arbeitssuchend melden. Dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld.  

In Probezeit gekündigt — häufigste Fragen

  • Wie läuft eine Kündigung in der Probezeit ab?
    In der Probezeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit grundlos kündigen. Es gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. In dieser Zeit gilt der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht.
     
  • Welche Gründe gibt es für eine Kündigung in der Probezeit?
    Mögliche Gründe für eine Kündigung sind:
    • Schlechtes Arbeitsklima
    • Unterschiedliche Vorstellungen über Aufgaben und Zusammenarbeit
    • Mangelnde Kenntnisse und Kompetenz
    • Fehlende Integration ins Team

Probezeit

Du hast jetzt erfahren, wie die Kündigung in der Probezeit abläuft. Alles, was du sonst noch zur Probezeit wissen musst, erfährst du hier!

Zum Video: Probezeit
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Zum Video: Probezeit
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