Rüstzeit
Zählt das Hochfahren des Computers oder das Anziehen der Arbeitskleidung zur Arbeitszeit? Alles rund um die sogenannte Rüstzeit und was für deren Vergütung gilt, erfährst du hier und im Video!
Inhaltsübersicht
Was ist Rüstzeit?
Die Rüstzeit ist die Zeit, die zur Vorbereitung einer bestimmten Arbeit nötig ist. Dazu gehört zum Beispiel das Hochfahren des Computers oder das Einstellen einer Maschine, bevor die eigentliche Arbeit beginnen kann.
Auch das Nachbereiten (Abrüsten) gehört zur Rüstzeit dazu. Dabei wird am Ende des Arbeitstags der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, zum Beispiel wird der Arbeitsbereich nach Ladenschluss aufgeräumt.
Die Rüstzeit umfasst alle Zeiten, die zur Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes notwendig sind, zum Beispiel das Hoch- und Herunterfahren des Computers. Laut ArbZG gilt die Rüstzeit als Arbeitszeit und ist in der Regel vergütungspflichtig.
Lange Rüstzeiten kosten Unternehmen viel Geld, da sie zu hohen Produktionskosten führen. Deshalb lohnt es sich für Unternehmen, die Rüstzeit durch Optimierungsprozesse zu verringern.
Ist Rüstzeit Arbeitszeit?
Ja, in der Regel gilt Rüstzeit als Arbeitszeit und muss vergütet werden. Doch das gilt nur unter bestimmten Bedingungen und jeder Einzelfall sollte separat betrachtet werden.
Die Rüstzeit ist Arbeitszeit, wenn…
- die Tätigkeit zwingend und am Arbeitsplatz erledigt werden muss, bevor die eigentliche Arbeit beginnen kann (z. B. muss Maschine vor Ort vorbereitet werden).
- die Tätigkeit vom Arbeitgeber angeordnet ist (z. B. muss die Arbeitskleidung vor Arbeitsbeginn angelegt werden). Dabei ist es egal, ob die Anordnung ein Wunsch des Arbeitgebers ist (Wunsch des AG, dass seine Angestellten gut erkennbar sind) oder weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist (Vorschrift zum Tragen von Schutzausrüstung).
- der Arbeits-/Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ausdrücklich festlegt, dass die Tätigkeit zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählt.
- die Tätigkeit nur dem Interesse des Arbeitgebers dient, aber nicht dem Interesse des Arbeitnehmers. Sie ist also fremdnützig (z. B. Tragen auffälliger Arbeitskleidung außerhalb des Betriebs, die eine eindeutige Identifikation mit dem Unternehmen möglich macht).
Gehört das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung nun zur Rüstzeit?
Da es keine eindeutige gesetzliche Definition für die Rüstzeiten gibt, traf das Bundesarbeitsgericht (BAG) in den vergangene Jahren viele Entscheidungen zum Thema Arbeitskleidung, die als Orientierung dienen können.
Ein Urteil aus dem Jahr 2012 legt folgendes fest: Ordnet der Arbeitgeber ausdrücklich an, dass die Arbeitskleidung erst im Betrieb angezogen werden darf, gehört die Umkleidezeit zur vergütungspflichtigen Rüstzeit. Auch die innerbetrieblichen Wegzeiten, zum Beispiel von der Umkleide zum Arbeitsort, gehören dazu.
Wenn der Arbeitnehmer die Arbeitskleidung auch vor Arbeitsbeginn zu Hause anlegen darf, sich stattdessen aber lieber im Betrieb umzieht, gehört die Umkleidezeit auch zur vergütungspflichtigen Rüstzeit. Schließlich ist das Tragen der Arbeitsuniform im Interesse des Arbeitgebers.
Wichtig! Wenn die Zeit für das Anziehen der Arbeitskleidung vergütet wird, muss auch die Zeit für das Ablegen der Arbeitskleidung vergütet werden.
Rüstzeit in der Praxis
Das An- und Ausziehen der Arbeitsuniform und das Hochfahren des Computers sind häufige Beispiele für die Rüstzeit. Doch es gibt noch mehr Tätigkeiten, die zur Rüstzeit gehören und in der Regel vergütungspflichtig sind.
Was gehört zur Rüstzeit?
- Produktion: Einrichten einer Maschine
- Produktion: Vorbereitung betriebsnotwendiger Utensilien
- Einzelhandel/Gastronomie: Vorbereitung vor Ladenöffnung
- Einzelhandel/Gastronomie: Aufräumen nach Ladenschluss
- Büro: Hochfahren des Rechners
- Büro: Öffnen des betriebsnotwendigen Softwareprogramms
Nicht nur die Vorbereitung, sondern auch die Nachbereitung des Arbeitsplatzes gehört zur Rüstzeit dazu. Der Computer muss heruntergefahren, die Arbeitskleidung abgelegt und der Arbeitsbereich wieder aufgeräumt werden.
Rüstzeit berechnen
Um die Rüstzeiten zu berechnen, werden die Rüstgrundzeit, die Rüstverteilzeit und die Rüsterholzeit miteinander addiert.
- Rüstgrundzeit: Das ist die Arbeitszeit einer Person für das Auf- und Abrüsten. Sie macht den zeitlich größten Anteil aus.
- Rüstverteilzeit: Ist ein prozentualer Anteil, der dazugerechnet wird. Er ergibt sich meist aus schon bekannten Zeiten.
- Rüsterholzeit: Ist der Zuschlagsfaktor für Erholungszeiten der Arbeiter. Er wird auf Basis der Rüstgrundzeit geschätzt.
Beispiel: Rüstzeit berechnen
Betrachten wir ein Bauunternehmen. Vor jedem Arbeitstag müssen die Maschinen in den betriebsnotwendigen Zustand gebracht werden. Dafür benötigt ein Mitarbeiter 30 Minuten Rüstgrundzeit. Die Rüstverteilzeit ist auf 5 % festgelegt. Daraus ergibt sich eine Rüstverteilzeit von 30 • 0,05 = 1,5 Minuten. Für die Rüsterholzeit gilt ein Prozentsatz von 8 % (30 • 0,08 = 2,4 Minuten). Diese Werte werden nun addiert.
30 Minuten + 1,5 Minuten + 2,4 Minuten = 33,9 Minuten Rüstzeit
Lange Rüstzeiten kosten ein Unternehmen viel Geld, da sie laufend im Prozess anfallen. Es hat also einen wirksamen Effekt, die Rüstzeiten zu berechnen und nachhaltig zu verringern.
Rüstzeit — häufigste Fragen
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Was gilt als Rüstzeit?
Als Rüstzeit gilt die Zeit, die benötigt wird, um den Arbeitsbereich auf die Arbeit vorzubereiten. Auch das Aufräumen des Arbeitsbereichs, das sogenannte Abrüsten, gehört zur Rüstzeit dazu.
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Wann beginnt die Rüstzeit?
Die Rüstzeit beginnt schon vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn. Auch die Vorbereitung des Arbeitsplatzes gehört nämlich zur betriebsnotwendigen Arbeitszeit und wird laut ArbZG vergütet.
Arbeitstage pro Monat
Auch die Arbeitstage pro Monat sind eine interessante Kenngröße! Sie hängen von den Feiertagen in deinem Bundesland und der Anzahl an Sonntagen im Monat ab und bestimmen, wie viel du tatsächlich arbeiten musst. Wie du die Arbeitstage im Monat herausfindest, zeigen wir dir hier!
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