Auf einen Blick
Übersicht
Der Studiengang "Rechtspsychologie" an der Universität Bonn ist ein berufsbegleitendes Master-Programm mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern. Der Abschluss des Studiums ist der Master of Science. Das Studium findet am Standort Bonn statt und richtet sich insbesondere an Personen, die ihre Kenntnisse im Bereich der Psychologie mit Bezug zum Recht vertiefen möchten. Es behandelt zentrale Aspekte der forensischen Psychologie sowie die Anwendung psychologischer Kenntnisse im juristischen Kontext.
Studieninhalte und Studienorganisation
Der Masterstudiengang ist inhaltlich auf die Schnittstelle zwischen Psychologie und Recht ausgerichtet. Die Studienorganisation umfasst Module, die sowohl theoretische als auch praktische Kompetenzen vermitteln. Das Curriculum gliedert sich in Schwerpunktbereiche, die insbesondere die Psychologie im Strafvollzug, im Maßregelvollzug sowie im Zivilverfahren behandeln. Die Studieninhalte umfassen unter anderem forensische Psychologie, Rechtspsychologie, Gutachtenerstellung und die Anwendung psychologischer Methoden in juristischen Kontexten.
Der Studiengang legt besonderen Wert auf die Vermittlung interdisziplinärer Kenntnisse aus Psychologie, Rechtswissenschaften und Medizin. Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache durchgeführt und umfassen Vorlesungen, Seminare, praktische Übungen sowie die Erstellung von Gutachten. Es bestehen Kooperationen mit forensischen Einrichtungen und Gerichten, um praxisorientierte Erfahrungen zu fördern. Zudem sind Forschungsfelder im Bereich der forensischen Psychologie ein Schwerpunkt, der Studierende auf die wissenschaftliche Arbeit und praktische Anwendungen vorbereitet.
Die Studiendauer ist auf sechs Semester ausgelegt, wobei das Studium so gestaltet ist, dass es berufsbegleitend absolviert werden kann. Die Module sind auf die Bedürfnisse Berufstätiger abgestimmt, um eine Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu ermöglichen.
Berufliche Perspektiven
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Rechtspsychologie" können in verschiedenen Berufsfeldern tätig werden. Typische Einsatzbereiche sind die Arbeit bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, in der forensischen Psychiatrie sowie in der Gutachtenerstellung im Straf- und Zivilrecht. Weiterhin bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten in der Forschung, in neuropsychologischen Einrichtungen sowie in der Beratung im rechtlichen Kontext. Der Studiengang bildet die Grundlage für eine Tätigkeit, bei der psychologische Fachkenntnisse zur Klärung rechtlicher Fragestellungen genutzt werden.