Köln: Beratung und Vertretung im Sozialen Recht (M.A.)
Infos und BewerbungAuf einen Blick
Übersicht
Der Studiengang "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht" an der TH Köln ist ein konsekutiver Master-Studiengang, der auf eine Dauer von vier Semestern ausgelegt ist. Er wird in Vollzeit angeboten und befindet sich am Standort Köln. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad "Master of Arts" ab. Es richtet sich an Studierende, die ihre Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts vertiefen möchten, insbesondere im Hinblick auf Beratung, Vertretung und rechtliche Fragestellungen im sozialen Sektor.
Studieninhalte und Studienorganisation
Der Studiengang vermittelt fundiertes Fachwissen in den Bereichen des Sozialrechts, rechtliche Beratungs- und Vertretungsprozesse sowie sozialpolitische Zusammenhänge. Der Studienaufbau ist modular gestaltet und umfasst neben rechtstheoretischen Grundlagen auch praktische Inhalte wie Beratungsmethoden, Konfliktlösung und Fallbearbeitung. Die Lehrveranstaltungen finden auf Deutsch statt und werden in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen durchgeführt.
Wichtige Inhalte:
- Rechtstheoretische Grundlagen des Sozialrechts
- Rechtliche Beratungs- und Vertretungsprozesse
- Sozialpolitische Zusammenhänge
- Beratungsmethoden und Konfliktlösung
- Fallbearbeitung im sozialen Recht
- Praxisphasen in sozialen Einrichtungen oder bei Rechtsvertretungen
Der Studienplan beinhaltet sowohl Pflichtmodule als auch Wahlpflichtfächer, die eine individuelle Schwerpunktsetzung ermöglichen. Während des Studiums besteht die Möglichkeit, Praxisphasen in sozialen Einrichtungen oder bei Rechtsvertretungen zu absolvieren, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Hochschule kooperiert mit verschiedenen Organisationen und Institutionen, um praxisnahe Lehrangebote zu gewährleisten. Zudem wird besonderer Wert auf die Vermittlung aktueller rechtlicher Entwicklungen im Sozialrecht gelegt.
Berufliche Perspektiven
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht" verfügen über umfassende Kenntnisse, die sie in verschiedenen Berufsfeldern einsetzen können. Typische Einsatzbereiche sind die rechtliche Beratung und Vertretung in sozialen Einrichtungen, Verbänden, öffentlich-rechtlichen Behörden sowie in der Rechtsvertretung für Klienten im sozialen Kontext. Zudem bestehen Karrierechancen in der Sozialverwaltung, im Rechtsschutz sowie in der Forschung und Lehre im Bereich des Sozialrechts. Durch die praxisorientierte Ausbildung sind die Absolventinnen und Absolventen gut auf verantwortungsvolle Aufgaben im Schnittstellenbereich zwischen Recht, Sozialarbeit und Verwaltung vorbereitet.