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Studentische Hilfskraft für die Digitalisierung der Ausländerbehörde der Stadt Solingen
Jetzt bewerbenStellenbeschreibung
Die Klingenstadt Solingen ist mit ca. 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt im „Bergischen Städtedreieck“. Modern, vielfältig, bunt, krisensicher: Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 3000 Beschäftigten die größte vor Ort. Als moderne Dienstleisterin sorgt sie mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum für das Wohl der Stadtgemeinschaft. Sie ist Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion und setzt sich intensiv dafür ein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.
Die Anstellung erfolgt befristet bis 31.12.2025 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von max. 20 Stunden und einer Vergütung nach Entgeltgruppe 4 TVöD.
Ihre Aufgaben bei uns:
- Sie unterstützen die Ausländerbehörde in allen Bereichen bei der Durchführung der Digitalisierung.
Das bringen Sie mit:
- Sie befinden sich aktuell in einem Studium.
Darüber hinaus sind wünschenswert:
- ausgeprägte Lernwilligkeit und Offenheit, Teamfähigkeit
- eigenverantwortliche und lösungsorientierte Arbeitsweise
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- sicherer Umgang mit Microsoft Office-Anwendungen
- interkulturelle Kompetenz
Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz
Betriebliche Kita-Plätze
Gesundheits- und Fortbildungsprogramme
Flexible Arbeitszeiten für optimale Vereinbarung mit Ihrem Studium
30 Urlaubstage
Zuschuss zum Firmenticket
Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV
Sympathisches und kollegiales Team vor Ort
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 15.11.2024.
Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet und Erläuterungen der Tätigkeiten freuen sich:
Olga Altay
Tel. 0212 / 290-3066 oder
Nadine Schubert
Tel. 0212 / 290-2289
Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich:
Anna Quintiero
Tel. 0212 / 290-2280
Personalwirtschaft
Hinweise:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.