Hier und im Video  erklären wir die rechtlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit. Los geht’s!

Inhaltsübersicht

Urlaubsanspruch bei Krankheit einfach erklärt

Erkranken Mitarbeiter während ihres Urlaubs, haben sie einen Anspruch auf die verlorenen Urlaubstage. Diese können sie mit Nachweis eines Attests zurückbuchen.

  • Voraussetzung für einen Urlaubsanspruch bei Krankheit ist, dass der Arztbesuch am ersten Tag der Erkrankung stattfindet und das Attest ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird.
     
  • Bei der Vergütung von Überstunden (Freizeitausgleich) oder dem Erkranken von Kindern während des Urlaubs gelten diese Regeln nicht. Dann kann der Urlaub nicht zurückgebucht werden.
     
  • Arbeitnehmer können ihren Urlaub bei längerer Krankheit noch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres nehmen.
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    Urlaubsanspruch bei Krankheit

Wann verfällt Urlaub bei Krankheit und wie sieht der Urlaubsanspruch bei langer Krankheit aus? Das erklären wir jetzt! 

Verfällt der Urlaub bei Krankheit?

Nein! Der Urlaubsanspruch bei Krankheit verlängert sich in der Regel um jeden Krankheitstag, den der Mitarbeiter nachweislich (mit Attest) krank war. Denn jeder Krankheitstag im Urlaub gilt als Resturlaub, sofern ein Attest vorgelegt werden kann.

Rechtliche Voraussetzungen für Urlaubsanspruch bei Krankheit

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass der Urlaub von Mitarbeitern einen Erholungseffekt haben soll. Erkranken Mitarbeiter während des Urlaubs, ist diese Erholung nicht gewährleistet.

Daher gewährt das Arbeitsrecht einen rechtlichen Urlaubsanspruch trotz Krankheit: Die Urlaubstage können als Resturlaub zurückgebucht werden.

Dafür müssen Arbeitnehmer zwei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Ein Arztbesuch muss am ersten Tag der Erkrankung erfolgen.
  2. Ab dem ersten Krankheitstag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Gut zu wissen: Erkranken Mitarbeiter schon kurz vor dem Urlaub, können sie mit ihrem Arbeitgeber einen neuen Zeitraum für den Urlaub vereinbaren. Sie können ihn jedoch nicht eigenständig um die Krankheitstage verlängern.

Wann verfällt Urlaub bei Krankheit?

Der Urlaubsanspruch bei Krankheit gilt nicht immer. Ausnahmen sind der Freizeitausgleich und die Erkrankung eines Kindes:

  • Freizeitausgleich: Erkrankt ein Mitarbeiter während seines Freizeitausgleichs (Abbau von Überstunden), hat er keinen Anspruch auf Ersatzurlaub. 
     
  • Erkrankung eines Kindes: Auch wenn die Erkrankung eines Kindes Pflege erfordert und dadurch den Erholungseffekt während des Urlaubs mindert, führt dies zu keinem Urlaubsanspruch. 

Urlaubsanspruch bei langer Krankheit

Der Urlaubsanspruch bei langer Krankheit verfällt nicht direkt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat festgelegt, dass Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankungen noch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend machen können.

Beispiel: Ein Mitarbeiter erkrankt im Januar 2022 und bekommt ab Februar 2022 Krankengeld. Wenn er erst im Februar 2024 wieder zur Arbeit kommt, hat er noch den Urlaubsanspruch aus 2 Jahren. Das sind mindestens 2 mal 4 Wochen.

Gut zu wissen: Mitarbeiter können ihren Urlaub erst dann nehmen, wenn sie nicht mehr krankgeschrieben sind. Ein Urlaubsanspruch während Krankengeldbezug ist nicht gestattet.

Ist ein Mitarbeiter länger krank, verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres — sofern im Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist. 

Beispiel: Ist ein Mitarbeiter seit 2018 krankgeschrieben und kommt erst Mitte 2022 zurück, hat er nur einen Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2021 und anteilig aus dem Jahr 2022.

  • Der Urlaubsanspruch für das Jahr 2018 ist Mitte 2020 verfallen,
  • der Urlaubsanspruch für das Jahr 2019 verfiel Mitte 2021
  • und der Urlaubsanspruch aus 2020 ist Mitte 2022 verfallen.

Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Bei Kündigung möchten Arbeitnehmer den Resturlaub häufig nicht mehr nehmen, sondern vom Arbeitgeber auszahlen lassen. Das ist jedoch nicht so einfach.

Im Bundesurlaubsgesetz ist nämlich festgelegt, dass ein Arbeitnehmer seine Urlaubstage grundsätzlich nehmen muss, sofern es möglich ist. Bei einer fristgerechten Kündigung hat er also noch genug Zeit, seine Urlaubstage aufzubrauchen.

Urlaubsanspruch bei Krankheit — häufigste Fragen

  • Habe ich Anspruch auf Urlaub, wenn ich das ganze Jahr krank war?
    Ja! Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat festgelegt, dass der Urlaubsanspruch noch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres besteht. Der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters wird nämlich nicht davon bestimmt, ob er in dem Kalenderjahr auch gearbeitet hat.
      
  • Welcher Urlaubsanspruch nach 78 Wochen Krankheit?
    Der Anspruch auf Krankengeld erlischt nach 78 Wochen Krankheit, doch die Verfallfrist für den Jahresurlaub beginnt immer erst am Ende des jeweiligen Jahres. Somit hast du meist noch mehr als 78 Wochen Zeit, deine Urlaubstage zu nehmen.
      
  • Welcher Urlaubsanspruch gilt bei Langzeitkrankheit?
    Auch bei einer Langzeiterkrankung bleibt dein Urlaubsanspruch noch 15 Monate nach Ende des Jahres bestehen, in dem du erkrankt bist. Auch wenn du ein Jahr oder länger krank bist, hast du also einen Anspruch auf Urlaub.

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