Saarbrücken: Europäisches und Internationales Recht (LL.M.)
Infos und BewerbungAuf einen Blick
Übersicht
Der Masterstudiengang "Europäisches und Internationales Recht" an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken ist ein konsekutives Vollzeitstudium mit einer Regelstudienzeit von zwei Semestern. Das Programm führt zum Abschluss "Master of Laws" (LL.M.) und richtet sich an Studierende, die ihre Kenntnisse im Bereich des europäischen und internationalen Rechts vertiefen möchten. Das Studium wird in deutscher und englischer Sprache angeboten und ist darauf ausgelegt, sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Kompetenzen zu vermitteln. Es ist Teil des juristischen Studienangebots der Universität und legt besonderen Wert auf die Verknüpfung von rechtstheoretischen Grundlagen mit aktuellen Fragestellungen der europäischen und internationalen Rechtspraxis.
Studieninhalte und Studienorganisation
Der Studiengang umfasst in der Regel zwei Semester und ist konsekutiv aufgebaut. Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher und englischer Sprache statt und beinhalten sowohl Pflichtmodule als auch Wahlfächer, die eine Spezialisierung im Bereich des europäischen und internationalen Rechts ermöglichen. Zu den Kerninhalten zählen unter anderem europäisches Recht, internationales Wirtschaftsrecht, Menschenrechte, Völkerrecht sowie Rechtstheorien und Rechtssysteme. Die Studienorganisation sieht eine Kombination aus Präsenzveranstaltungen, Seminaren, Vorlesungen und praktischen Übungen vor, die in Saarbrücken stattfinden. Das Studium beinhaltet zudem die Möglichkeit, an kooperativen Forschungsprojekten sowie an praxisorientierten Veranstaltungen teilzunehmen. Die Universität des Saarlandes legt besonderen Wert auf eine anwendungsorientierte Ausbildung, die durch Kooperationen mit europäischen Institutionen und internationalen Organisationen ergänzt wird.
Wichtige Inhalte:
- Europäisches Recht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Menschenrechte
- Völkerrecht
- Rechtstheorien und Rechtssysteme
Weitere Infos zu Kooperationen oder Besonderheiten der Hochschule.
Berufliche Perspektiven
Abgeschlossenes Masterstudium im Europäischen und Internationalen Recht qualifiziert für Tätigkeiten in internationalen Organisationen, Anwaltskanzleien, Unternehmen mit internationalem Bezug sowie in der Rechtspflege auf nationaler und europäischer Ebene. Mögliche Einsatzbereiche sind unter anderem die Beratung im Bereich des europäischen Wirtschaftsrechts, Menschenrechtsarbeit, völkerrechtliche Vertretung sowie Tätigkeiten in internationalen Institutionen oder bei Organisationen im Bereich der Rechtsentwicklung und -beratung. Das Studium bietet eine fundierte Grundlage für eine weitere akademische Laufbahn, z.B. in Promotionsprogrammen im Bereich des internationalen und europäischen Rechts.