Bayerische Steuerverwaltung


Was eine Karriere bei der Bayerischen Steuerverwaltung ausmacht
Wir bieten einen krisensicheren, abwechslungsreichen und familienfreundlichen Arbeitsplatz in einem modernen und teamorientierten Arbeitsumfeld.
Der Wechsel zwischen Theorie und Praxis zeichnet unser Ausbildungsangebot besonders aus.
Werde zum Experten im Steuerrecht. Bei uns kannst du dich in nur 2 Jahren im Rahmen einer dualen Ausbildung zum/zur Finanzwirt/in (m/w/d) ausbilden lassen. Oder werde im Rahmen eines dualen Studiums zum/zur Diplom-Finanzwirt/in (FH) (m/w/d) in nur 3 Jahren zum Steuerprofi.
Schau doch mal bei uns rein:
Wir bieten dir:
Während deiner Ausbildung...
Nach bestandener Prüfung...
Neugierig geworden?
Dann werde Teil der bayerischen Steuerverwaltung und bewirb dich bei uns! Im Herbst startet das neue Ausbildungsjahr.
Starte jetzt deine Ausbildung / dein duales Studium in der bayerischen Steuerverwaltung
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses.
Die Zulassung zum Auswahlverfahren ist jeweils bis spätestens Anfang Mai des Jahres vor der gewünschten Einstellung zu beantragen. Den genauen Termin und den Online-Antrag findest du unter www.lpa.bayern.de.
Um sicherzustellen, dass du den Anmeldezeitraum für das Auswahlverfahren nicht verpasst, kannst du dich über den Infoservice beim Bayerischen Landespersonalausschuss registrieren. Du wirst dann gesondert über den Beginn des Auswahlverfahrens informiert.
Die Teilnahme an der Auswahlprüfung ist für dich kostenlos und völlig unverbindlich!
Nachdem du den Test bestanden und eine entsprechende Platzziffer im Auswahlverfahren erreicht hast, erhältst du unaufgefordert ein Einstellungsangebot für einen Ausbildungsplatz von uns. Außerdem teilen wir dir mit, wie es mit deiner Bewerbung weitergeht und welche Bewerbungsunterlagen wir noch von dir brauchen. Ein gesondertes Bewerbungsschreiben an das Bayerische Landesamt für Steuern ist nicht mehr erforderlich!
Solltest du bereits in den vergangen drei Jahren erfolgreich am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses teilgenommen haben, kannst du dich auch gerne initiativ bewerben. Nähere Informationen hierzu erhältst du von den unten genannten Ansprechpartnerinnen.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht.
Hast du noch Fragen?
Dann wende dich gerne an dein nächstliegendes Finanzamt, Ansprechpartner/-partnerin ist der/die Ausbildungsleiter/-leiterin
oder
an unsere Ansprechpartner im Bayerischen Landesamt für Steuern, Dienststelle Nürnberg:
Frau Schreiner
Einstellung Ausbildung zum/zur Finanzwirt/in (m/w/d)
Krelingstr. 50
90408 Nürnberg
Deutschland
- Telefonnummer: 0911/991-1915
- E-Mail: einstellung@lfst.bayern.de
Frau Köhler
Einstellung duales Studium zum/zur Diplom-Finanzwirt/in (FH) (m/w/d)
Krelingstr. 50
90408 Nürnberg
Deutschland
- Telefonnummer: 0911/991-1920
- E-Mail: einstellung@lfst.bayern.de
Die Bayerische Steuerverwaltung in Zahlen
Über die Bayerische Steuerverwaltung
Damit alle Bürgerinnen und Bürger von Bildung, Sicherheit, Infrastruktur, Kultur und Sozialleistungen profitieren können, hat der Staat wichtige Aufgaben zu übernehmen. Damit er diese auch erfüllen kann, benötigt er finanzielle Mittel. Die Bayerische Steuerverwaltung ist daher dafür zuständig, diese finanziellen Mittel in Form von Steuern einzunehmen.
Was machen Beamtinnen und Beamte in der Steuerverwaltung?
Finanzbeamtinnen und -beamte sorgen auf unterschiedliche Art und Weise dafür, dass der Staat diese Steuern auch bekommt und so seine Aufgaben für alle Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann.
Dafür prüfen Beamtinnen und Beamten in der Steuerverwaltung Steuererklärungen im Amt oder vor Ort in den Firmen, setzen die zu erhebende Steuer fest, führen Berechnungen durch, ermitteln Werte von Immobilien und Grundstücken und erstellen Steuerbescheide.
Wenn Steuerbürgerinnen und -bürger mit ihrem Steuerbescheid nicht zufrieden sind und Einspruch einlegen, muss dieser geprüft und bearbeitet werden. Für ihre Arbeit müssen sich die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten gut mit den steuerrechtlichen Grundlagen und Gesetzen, aber auch aktuellen Gerichtsurteilen in diesem Bereich auskennen.
Ein Steuerbescheid nützt natürlich nichts, wenn die darin festgesetzten Steuern nicht auch bezahlt werden. Dafür müssen Zahlungseingänge überwacht werden, Mahnungen erstellt und ggf. Ratenzahlungen vereinbart werden. In letzter Konsequenz muss nach Vollstreckungsmöglichkeiten gesucht werden.
Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte sind auch „vor Ort“ im Einsatz. Sie prüfen Betriebe, nehmen direkte Einsicht in die Aufzeichnungen, Buchführung und Einzelbelege. Da die meisten Unternehmen ihre Unterlagen nicht mehr in Papierform verwalten, nutzen die Prüferinnen und Prüfer dafür moderne Technik.
In der Steuerfahndung erforschen die Fahnderinnen und Fahnder Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Hierfür ermitteln sie den Sachverhalt und verschaffen sich mit Hilfe von Durchsuchungen die nötigen Beweise, mit deren Hilfe sie die richtigen Besteuerungsgrundlagen festlegen können. Die Steuerfahndung hat damit innerhalb ihres Aufgabenbereichs ähnliche Rechte und Pflichten wie die Beamtinnen und Beamten des Polizeidienstes.
Die Beamtinnen und Beamten in den Bußgeld- und Strafsachenstellen nehmen sogar staatsanwaltschaftliche Befugnisse war, indem sie Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten rechtlich würdigen und entsprechende Maßnahmen veranlassen.
Welche Rolle spielt das Bayerische Landesamt für Steuern bei der Ausbildung? Anwärterinnen und Anwärter kommen aus ganz Bayern und teilweise sogar aus anderen Bundesländern. Sie werden an den verschiedenen Finanzämtern und der Landesfinanzschule Bayern bzw. im Fachbereich Finanzwesen der Hochschule für den öffentlichen Dienst Bayern ausgebildet. Weil Einstellung und Ausbildung in der zweiten Qualifikationsebene bzw. in der dritten Qualifikationsebene dennoch für alle jeweils gleichlaufen soll, wird dies an zentraler Stelle koordiniert werden. Hierfür ist das Bayerische Landesamt für Steuern als übergeordnete Behörde zuständig.