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Stellenbeschreibung

Ausbildung
Beginn: 01.09.2024
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Organisation ist deine Stärke?

Setz Sie ein und bewirb dich für eine Ausbildung als Justizfachwirt/-in (m/w/d)!

Wir bieten dir einen verantwortungsvollen Beruf mit vielen interessanten Aufgaben.

Die vielfältigen Begegnungen mit Menschen und der Zusammenhalt im Team zeichnen deinen künftigen Arbeitsalltag aus.

Außerdem bieten wir dir die Möglichkeit, bereits in der Ausbildung finanziell unabhängig zu sein und dein Wissen von erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbildern zu erlernen.

Nach der Ausbildung besteht eine sehr gute Übernahmechance, da wir bedarfsgerecht einstellen.

Ein krisensicherer Arbeitsplatz und eine Tätigkeit mit Sinn für die Gesellschaft warten auf dich.


Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und sind überwiegend in Serviceeinheiten in den Fachgebieten Strafrecht, Zivilrecht, Nachlass, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Familienrecht, Grundbuch, Register, Vormundschaft und Betreuungen bzw. in verwaltungs-, arbeits-, finanz- oder sozialgerichtlichen Verfahren tätig. Sie sind darüber hinaus auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger.

Zu ihren Aufgaben gehören u. a.:

  • die Verwaltung der Akten (z. B. die Zuordnung der eingehenden Post zu den betreffenden Akten und Vorlage an Richter, Rechtspfleger, Staatsanwälte etc. sowie die Berechnung und Überwachung von Fristen)
  • der Umgang mit dem Publikum (z. B. Information von Auskunft suchenden Bürgern)
  • die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen sowie von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen


Weitere wichtige Aufgaben sind

  • die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
  • die Anordnungen von Zustellungen und Ladungen
  • die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle

Zu dem Zuständigkeitsbereich der Justizfachwirtin/ des Justizfachwirts gehören aber auch Tätigkeiten, die in besonderem Maße weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern, wie z.B.

Zu dem Zuständigkeitsbereich der Justizfachwirtin/ des Justizfachwirts gehören aber auch Tätigkeiten, die in besonderem Maße weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern, wie z.B.

  • die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
  • die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten (dazu zählen auch die Kontrolle des Zahlungseingangs sowie die Überwachung von Ratenzahlungen)
  • die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen.


Im Oberlandesgerichtsbezirk Celle gibt es insgesamt 48 Gerichte (41 Amtsgerichte, 6 Landgerichte und das Oberlandesgericht selbst) bei denen die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger arbeiten können. Daneben gibt es auch noch 6 Staatsanwaltschaften und die Generalstaatsanwaltschaft Celle, die ein mögliches Arbeitsumfeld sein können.


Qualifikationen:

Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer

  • eine Realschule erfolgreich besucht hat,
  • eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
  • einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.

In jedem Fall ist Voraussetzung, dass das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet ist.

Grundkenntnisse im Tastschreiben und im Programm Word sind erwünscht und hilfreich


Verdienst:

  • Als Azubi ca. 1.260 € brutto monatlich
  • Als Berufsanfänger ca. 2.420 € brutto monatlich (= Besoldungsgruppe A 6)
  • Als „alter Hase“ ca. 3.600 € brutto monatlich (Besoldungsgruppe A 9 Z).

Es handelt sich hierbei um Beamtenbesoldung (keine Tarifverträge). Somit besteht auch keine Sozialversicherungspflicht. Die monatlichen Abgaben sind auf Lohnsteuer, Soli und mögliche Kirchensteuer begrenzt.

Beamte des Landes Niedersachsen müssen sich bei einer privaten Krankenkasse nur zu maximal 50 % versichern, da das Land Niedersachsen im Krankheitsfall die hälftigen Behandlungskosten übernimmt.


Weiterbildungsmöglichkeiten:

Nach der Ausbildung ist es möglich, die zusätzliche Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher/-in oder den Regelaufstieg zum/zur Diplom-Rechtspfleger/-in zu absolvieren.


Besonderheiten:

  • keine Schichtarbeit oder Arbeit zu Nachtzeiten
  • sehr familienfreundliche, flexible Arbeitszeitgestaltung möglich (Gleitzeit oder sogar Vertrauensarbeitszeit, Heimarbeit)
  • krisensicherer Arbeitsplatz aufgrund der Verbeamtung



  Ausbildungsart
Ausbildung
  Beginn
01.09.2024

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