München: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Bundeswehrverwaltung (m/w/d) als Beamtin/Beamter im gehobenen Dienst
Jetzt bewerbenStellenbeschreibung
Bundeswehr – Mach, was wirklich zählt.
Als Teil der Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr leisten die Karrierecenter der Bundeswehr (KarrCBw) nicht nur ihren Beitrag zur externen personellen Bedarfsdeckung, sondern auch zur beruflichen Integration. Die KarrCBw nehmen die Aufgaben des Berufsförderungsdienstes und darüber hinaus, die Betreuung der Angehörigen der Reserve sowie die Bearbeitung des Wehrersatzes wahr.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Karrierecenter der Bundeswehr München (KarrCBw), München
StellenbeschreibungIm KarrCBw München sind mehrere Stellen für die Sachbearbeitung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst mit unterschiedlichen Aufgabenprofilen am Dienstort München zu besetzen.
- Sie übernehmen als Sachbearbeiterin bzw. als Sachbearbeiter die Bearbeitung von allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten.
ODER - Sie planen Bewerbende im Bereich der Personalauswahl für den Dienst in den Streitkräften in den Laufbahnen der Mannschaften, Unteroffiziere und Feldwebel ein. Daneben übernehmen Sie zusätzlich die Bearbeitung von allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten.
ODER - Sie organisieren und führen im Bereich des Wehrersatzwesens die Reservistenberatung und Reservistentage in der Dienststelle durch. Zudem entscheiden Sie über Dienstleistungsausnahmen und Heranziehungshindernisse und bearbeiten Eingaben, Widersprüche, Beschwerden und Disziplinar- und Strafangelegenheiten.
ODER - Sie führen im Bereich des Berufsförderungsdienstes ziel- und ergebnisorientierte Beratung in Angelegenheiten der Berufsförderung für ausscheidende Soldatinnen und Soldaten durch und bearbeiten Anträge auf Förderung von Leistungen aus der Berufsförderung. Zudem bearbeiten Sie Angelegenheiten der beruflichen Eingliederung.
- Die ausgeschriebenen Stellen sind ab sofort zu besetzen.
- Die Bereitschaft zu Dienstreisen wird vorausgesetzt.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bewerberinnen und Bewerber mit dem Abschluss als „Verwaltungsfachwirtin“ bzw. „Verwaltungsfachwirt“ können in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt werden. Eine Verbeamtung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
- Die ausgeschriebenen Stellen sind mit der Besoldungsgruppe A9g bis A11 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
- Für die Besetzung des ausgeschriebenen Dienstpostens kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG gewährt werden. Diese beträgt voraussichtlich zwischen 8.050, - € bis 9.700, - € und wird als Einmalzahlung gewährt.
- Eine Eingruppierung erfolgt je nach Aufgabengebiet in die Entgeltgruppe E 9b oder E 9c Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist in Abhängigkeit der jeweiligen Stelle möglich.
- Sie profitieren im Rahmen der Weiterentwicklung von vielseitigen Karriereperspektiven sowie einer Vielzahl spannender Aufgabengebiete an unterschiedlichen Beschäftigungsorten.
- Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
Qualifikationserfordernisse
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
ODER
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einer verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung (z.B. Public Management, Public Administration, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht), das Erste Juristische Staatsexamen / einen Bachelor of Law bzw. einen vergleichbaren Abschluss
ODER
Sie verfügen über den Fortbildungsabschluss der verwaltungseigenen Fachprüfung II (bzw. Angestelltenprüfung II) – Abschlussbezeichnung „Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt“. - Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
- Sie stimmen zu, ggf. an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.