














Auszubildende/n für den Ausbildungsberuf Straßenwärter (m/w/d)
Jetzt bewerbenStellenbeschreibung
Straßenmeisterei Ingolstadt - Auszubildende/n für den Ausbildungsberuf Straßenwärter (m/w/d)
Aufgabengebiet
- Räum- und Streudienst im Winter
- Straßen- und Brückeninstandsetzung
- Grünpflege
- Aufstellen und Warten von Verkehrszeichen, Leit- und Schutzeinrichtungen
- Streckenüberwachung und Verkehrssicherung
- Baustellensicherung unter Verwendung unterschiedlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Fahrzeuge bei überwiegendem Einsatz im Freien
Ihr Profil
- Einstellungsvoraussetzung ist der qualifizierende Hauptschulabschluss oder
- ein Mittlerer Bildungsabschluss
- Gesundheitliche Eignung
- Eignung zum Erwerb des Führerscheines der Klasse C/CE
Wir bieten
Die dreijährige Ausbildung erfolgt in unserer Straßenmeisterei in Ingolstadt sowie überbetrieblich an Ausbildungsstätten der Landesbaudirektion Bayern.
Die Berufsschule findet als Blockunterricht in Würzburg statt.
Nähere Angaben zum Ausbildungsberuf finden Sie unter
Weitere Informationen
- Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden ansonsten bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
- Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht bei dieser Ausschreibung ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
- Die Staatsbauverwaltung fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
- Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung im Betreff die Kennziffer an. Bewerbungsunterlagen bitten wir möglichst elektronisch einzureichen. Unterlagen können nicht zurückgesandt werden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach dem vollständigen Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet bzw. gelöscht.
- Bitte beachten sie, dass Reisekosten und sonstige Auslagen für ein eventuelles Vorstellungsgespräch nicht übernommen werden.