Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)
Jetzt bewerbenStellenbeschreibung
Wir bieten zum 01.09.2025 Ausbildungsplätze zum
Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung an.
Ausbildungsinhalte:
Während der dreijährigen dualen Ausbildung lernen Sie u. a. folgende Ausbildungsinhalte kennen:
- Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Verwaltungsbetriebswirtschaft (Haushalt- und Rechnungswesen)
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- Personalwesen
- Beschaffungswesen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Kommunalrecht und Sozialhilfe
Wir erwarten:
- Realschul-/Wirtschaftsschulabschluss oder Qualifizierender Abschluss einer Hauptschule/Mittelschule bis spätestens 01.09.2024
- Gute Allgemeinbildung sowie angenehme Umgangsformen
- Interesse für die Arbeit mit Rechtsvorschriften
- Logisches Denken und eine systematische Arbeitsweise
- Lernbereitschaft, Fleiß und Engagement
Wir bieten:
- Ausbildungsentgelt nach TVAöD, derzeitiger Stand:
- 1.Ausbildungsjahr 1.218,26 € brutto im Monat
- 2.Ausbildungsjahr 1.268,20 € brutto im Monat
- 3.Ausbildungsjahr 1.314,02 € brutto im Monat
- zusätzlich Jahressonderzahlung
- Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst
- Sehr gute Übernahmechancen
- Work-Life-Balance mit 39-Stunden-Woche und flexiblen Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein angenehmes Betriebsklima (u. a. Feste, Firmenlauf und Betriebsausflüge)
- Angebote zur Gesundheitsförderung
- Sonderkonditionen sowie Rabatte bei diversen Partnern
- kostenfreie Mitarbeitendenparkplätze
- Zuschuss zum 365-Euro-Ticket
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Anna-Lena Rushiti
Ausbildungsleiterin
Tel.: 0931/8003-5364
a.rushiti@lra-wue.bayern.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Online-Bewerbung senden Sie uns bitte bis 06.09.2024 über unser Bewerberportal (www.landkreis-wuerzburg.de/karriere) zu.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird jeder Bewerber und jede Bewerberin über das persönliche Ergebnis informiert. Die Bewerbungsunterlagen der nicht zum Zuge gekommenen Bewerberinnen und Bewerber werden nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet bzw. gelöscht.