Wie viel darf man als Student verdienen?
Im Studium selbst für Miete, Essen und Freizeit aufzukommen, ist oft nur mit einem Nebenjob möglich. Doch wie viel darfst du als Student verdienen? Hier und im Video erfährst du, was erlaubt ist und worauf du bei Steuern und Versicherungen achten musst.
Inhaltsübersicht
Wie viel darf man als Student verdienen?
Grundsätzlich darfst du als Student so viel verdienen, wie du möchtest. Ab einem bestimmten Einkommen musst du jedoch Steuern zahlen. Im Jahr 2026 liegt dieser Steuerfreibetrag bei 12.348 Euro im Jahr. Erst wenn du darüber liegst, musst du Steuern zahlen.
Wie viel du grundsätzlich verdienen darfst, ist nicht bei jedem Nebenjob gleich. Auch die erlaubte Stundenanzahl pro Woche unterscheidet sich je nach Modell. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie du als Student nebenbei arbeiten kannst:
- Minijob: bis zu 603 Euro monatlich, komplett steuer- und abgabenfrei
- Midijob: zwischen 603 und 2.000 Euro monatlich, mit reduzierten Sozialabgaben
- Werkstudentenjob: keine Gehaltsgrenze, steuerfrei bis 12.348 Euro im Jahr
Wichtig: Während der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sind bis zu 40 Stunden erlaubt. Seit Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.
In den nächsten Abschnitten siehst du, welche Bedingungen bei den drei Jobarten gelten und worauf du jeweils achten musst.
Minijob — alle Regelungen im Überblick
Ein Minijob bleibt für dich komplett steuerfrei, solange du im Monat nicht mehr als 603 Euro (Stand Januar 2026) verdienst . Aufs Jahr gerechnet entspricht das einem Einkommen von 7.236 Euro.
Wenn du gelegentlich mehr verdienst oder zusätzlich einen anderen Job hast, musst du trotzdem nicht automatisch Steuern zahlen. Wichtig ist nur, dass dein gesamtes Jahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag von 12.348 Euro bleibt. Liegt dein Verdienst darüber, musst du Lohnsteuer zahlen.
Tipp: Mit einer Steuererklärung kannst du dir die gezahlte Lohnsteuer oft ganz einfach zurückholen.
Sobald du regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat verdienst, gilt dein Job nicht mehr als Minijob, sondern als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dann führt dein Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben ab, die du nicht durch eine Steuererklärung zurückbekommen kannst.
Solange du ausschließlich einen Minijob hast und unter der Einkommensgrenze bleibst, kannst du meist kostenfrei in der Familienversicherung deiner Eltern bleiben. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass du unter 25 Jahre alt und unverheiratet bist. Verdienst du über der Einkommensgrenze, musst du dich selbst versichern und zahlst dann den Beitrag für die studentische Krankenversicherung
Wichtig: Die Minijob-Grenze und der Steuerfreibetrag ändern sich regelmäßig. Schau also jedes Jahr nach, welche Werte aktuell sind.
Studyflix vernetzt: Hier ein Video aus einem anderen Bereich
Midijob — alle Regelungen im Überblick
Ein Midijob ist ein sozialversicherungspflichtiger Job mit einem monatlichen Verdienst zwischen 603 und 2.000 Euro. Anders als beim Minijob zahlst du hier anteilig in die Sozialversicherungen ein. Dein Arbeitgeber übernimmt den größeren Teil dieser Beiträge. Ein Midijob lohnt sich also, wenn du regelmäßig mehr als im Minijob verdienen willst, aber trotzdem von geringeren Abgaben profitieren möchtest.
In der vorlesungsfreien Zeit kannst du in einem Midijob mehr arbeiten, solange dein monatliches Einkommen innerhalb der Midijob-Spanne von 603 bis 2000 Euro bleibt.
Du bist bei einem Midijob kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Damit hast du Anspruch auf Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und Rentenpunkte.
Die Krankenversicherung läuft meist über die studentische Versicherung.Wenn du aber dauerhaft mehr als 2.000 Euro im Monat verdienst oder die 20-Stunden-Grenze dauerhaft überschreitest, musst du dich selbst regulär versichern.
Werkstudentenjob — alle Regelungen im Überblick
Einen festen Gehaltsrahmen gibt es beim Werkstudentenjob nicht. Wichtig ist nur, dass du mit deinem Jahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag von 12.348 Euro bleibst, wenn du keine Lohnsteuer zahlen willst. Verdienst du mehr, musst du Steuern abführen, kannst sie dir aber oft per Steuererklärung zurückholen.
Während des Semesters darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sind auch mehr Stunden erlaubt. Überschreitest du die 20-Stunden-Grenze dauerhaft, verlierst du deinen Studentenstatus und musst mit höheren Sozialabgaben rechnen.
Du profitierst beim Werkstudentenjob vom sogenannten Werkstudentenprivileg. Du bist nur rentenversicherungspflichtig, aber von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Die Krankenversicherung läuft entweder über deine Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung — je nach Alter und Einkommen.
Werkstudentenjobs zahlen in der Regel besser als Minijobs oder andere klassische Nebenjobs. Vor allem in technischen, wirtschaftlichen oder IT-nahen Bereichen kannst du mit Stundenlöhnen zwischen 14 und 20 Euro rechnen. Gleichzeitig sammelst du wertvolle Berufserfahrung und kannst Kontakte für deinen späteren Berufseinstieg knüpfen.
Selbstständigkeit als Alternative
Wenn du dein Studium flexibel finanzieren willst, kann eine selbstständige Tätigkeit sinnvoll sein. Typische Jobs sind Nachhilfe, Webdesign, Fotografie oder Social-Media-Management. Dabei stellst du Rechnungen und bist selbst für Steuern und Versicherungen zuständig.
Solange dein Jahreseinkommen unter 12.348 Euro liegt, zahlst du keine Einkommensteuer. Wichtig ist, dass du deine Einnahmen sauber dokumentierst und eine Steuererklärung machst.
Verdienst du nicht mehr als 565 Euro im Monat, kannst du meist familienversichert bleiben. Entscheidend ist, dass du unter 20 Stunden pro Woche arbeitest. Sonst giltst du als hauptberuflich selbstständig und musst dich selbst krankenversichern.
In der Rentenversicherung besteht nur bei bestimmten Tätigkeiten Versicherungspflicht, etwa bei Lehrtätigkeiten. Ob du betroffen bist, klärst du am besten direkt mit der Deutschen Rentenversicherung.
Auswirkungen auf BAföG
Wenn du BAföG bekommst, kannst du natürlich trotzdem arbeiten. Du darfst während des Bewilligungszeitraums bis zu 6.251 Euro brutto verdienen, ohne dass sich dein BAföG verringert. Verdienst du mehr, wird nur der Betrag über dieser Grenze angerechnet und dein monatlicher Zuschuss entsprechend gekürzt.
Für die Berechnung zählt nicht nur dein Gehalt aus einem Nebenjob. Auch Einnahmen aus Praktika oder selbstständiger Arbeit werden mit einbezogen. Sogar steuerfreies Trinkgeld kann berücksichtigt werden, wenn es regelmäßig gezahlt wird. Achte deshalb darauf, alle Einkünfte sauber zu dokumentieren und über das Jahr verteilt zu planen.
Steuerliche Aspekte und Studentensteuerklasse
Wenn du als Student arbeitest, bekommst du automatisch die Steuerklasse I. Diese gilt für ledige Personen ohne Kinder und ist für die meisten Nebenjobs die günstigste Variante. Erst wenn du verheiratet bist, Kinder hast oder einen zweiten Job aufnimmst, ändert sich deine Steuerklasse.
Auch wenn du mehrere Jobs hast, solltest du aufpassen. Nur der erste Job läuft über die Steuerklasse I. Jeder weitere Job wird automatisch höher besteuert, weil er in Steuerklasse VI fällt. Das bedeutet höhere Abzüge, die du nur schwer zurückbekommst.
Wenn dein Jahresverdienst über dem Freibetrag liegt und Lohnsteuer abgezogen wurde, kannst du dir das Geld oft mit einer Steuererklärung zurückholen. Dafür sammelst du am besten alle Gehaltsabrechnungen und Verdienstnachweise aus dem Jahr.
Die Steuererklärung kannst du ganz einfach online machen. Du kannst zum Beispiel das Portal ELSTER nutzen oder eine Steuer-App, die speziell für Studierende gemacht ist. Diese führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess.
Wichtig: Die Abgabefrist endet meist am 31. Juli des Folgejahres, wenn du die Erklärung freiwillig machst.
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Du willst dich für deinen ersten Studentenjob bewerben? Dann schau dir unseren Beitrag Bewerbung schreiben an. Dort erfährst du, wie du mit deiner Bewerbung direkt überzeugst.
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