Du fragst dich, welche Steuern du als Werkstudent zahlen musst? Wir erklären dir hier und im Video, welche Abgaben anfallen, wie viel du wirklich zahlen musst und, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt.

Inhaltsübersicht

Steuern bei Werkstudenten einfach erklärt

Als Werkstudent arbeitest du maximal 20 Stunden in der Woche. Trotzdem bringt dir das bei den Steuerabgaben erstmal keine Sonderregelungen: Hier zählst du als ganz normaler Arbeitnehmer. Aber heißt das auch, dass du ganz normal Steuern zahlen musst?

Die kurze Antwort ist: Ja — aber nur, wenn du genügend verdienst.

Ob und wie viel Lohnsteuer du wirklich zahlen musst, hängt nämlich von deinem Jahreseinkommen ab. Der Staat legt einen Grundfreibetrag fest. Nur der Teil von deinem Einkommen, der diesen Betrag übersteigt, wird besteuert. Im Jahr 2026 liegt dieser Grenzwert bei 12.348 € — das entspricht einem Monatsgehalt von 1.109 €.

Allerdings werden vorher noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr und der Sonderpauschalbetrag von 36 € im Jahr abgezogen. 

➡️ Beispiel:

Bei deinem Werkstudentenjob verdienst du monatlich 1.200 € — das sind 14.400 € im Jahr. Davon werden insgesamt 1.266 € für Arbeitnehmer- und Sonderpauschale abgezogen. Übrig bleiben dir 13.134 €. Dein Jahreseinkommen liegt also 786 € über dem Grundfreibetrag — darauf musst du Steuern zahlen. Bei einem Einstiegssteuersatz von 14 % sind das jährlich 110,04 € Lohnsteuer.

Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sind an die Lohnsteuer geknüpft. Musst du keine Lohnsteuer zahlen, musst dir darum also auch keine Gedanken machen.

Zudem verfügst du über das Werkstudentenprivileg. Das heißt, du bist in deinem Job von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Versichert bist du aber trotzdem: über die Familienversicherung deiner Eltern oder die studentische Krankenversicherung.

Grenzwerte für Steuern und Sozialabgaben 2026

Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, ab welchem Einkommen welche Abgabe anfällt.

Ein Bild zeigt die jährlichen und monatlichen Grenzwerte beim Einkommen, die für Steuern und Sozialabgaben relevant sind. Lohnsteuer musst du ab einem Jahreseinkommen von 13308 Euro beziehungsweise einem Monatseinkommen von 1109 Euro zahlen. Hier sind die Pauschalabgaben schon mit eingerechnet. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag fallen nur an, wenn du Lohnsteuer zahlen musst. Kirchsteuer aber auch nur dann, wenn du ein Kirchenmitglied bist. In die Rentenversicherung zahlst du ab einem jährlichen Einkommen von 6240 Euro beziehungsweise einem monatlichen Einkommen von 520 Euro ein. Ab einem Jahreseinkommen von 6440 Euro, beziehungsweise einem monatlichen Gehalt von über 553,33 Euro, verlierst du zudem den kostenfreien Schutz über die Familienversicherung deiner Eltern.
direkt ins Video springen
Grenzwerte für Steuern und Sozialabgaben
Abgabe jährlich monatlich Hinweis
Lohnsteuer ab 13.308 € ab 1.109 € Nur der Teil über dieser Grenze wird besteuert; Pauschalen sind bereits eingerechnet
Kirchensteuer Fällt nur an, wenn du Kirchenmitglied bist und Lohnsteuer zahlst
Solidaritätszuschlag Fällt nur an, wenn du Lohnsteuer zahlst
Rentenversicherung ab 6.240 € ab 520 €  
Familienversicherung (KV) ab 6.440 € ab 553,33 € Oberhalb dieser Grenze verlierst du den kostenfreien Schutz über die Eltern
Studyflix vernetzt: Hier ein Video aus einem anderen Bereich

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bei Werkstudenten

Kirchensteuer zahlst du nur, wenn diese beiden Bedingungen zutreffen:

  • Du zahlst Lohnsteuer.
  • Du bist Mitglied einer bestimmten Kirche
    ➡️römisch-katholische Kirche
    ➡️alt-katholische Kirche
    ➡️evangelischen Landeskirchen
    ➡️jüdische Kultusgemeinden

Die Kirchensteuer berechnet sich als prozentualer Aufschlag auf deine Lohnsteuer. Der genaue Prozentsatz hängt vom Bundesland ab: In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Lohnsteuer.

Der Solidaritätszuschlag funktioniert nach dem gleichen Prinzip. Du musst ihn aber erst zahlen, wenn du mehr als 20.350 € Einkommenssteuern im Jahr zahlst — das ist bei Werkstudenten eigentlich nie der Fall.

Steuerklassen bei Werkstudenten

Die Höhe des Grundfreibetrags ist abhängig von deiner Steuerklasse. Als Werkstudent mit einem einzigen Job erhältst du automatisch Steuerklasse I.

Doch was passiert bei einem zweiten Job? Dann gilt für diese zweite Beschäftigung Steuerklasse VI. Darauf gibt es keinen Grundfreibetrag — du musst von Beginn an Lohnsteuer zahlen. 

Am Jahresende zählt aber dein gesamtes Einkommen aus beiden Jobs. Liegt es immer noch unter dem Grenzwert, bekommst du die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück. Dafür musst du eine Steuererklärung abgeben.

Wenn du bereits verheiratet bist oder Kinder hast, fällst du ebenfalls in eine andere Steuerklasse:

Ein Bild zeigt die sechs Steuerklassen. Steuerklasse 1 sind unverheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder. Steuerklasse 2 sind Alleinerziehende. In Steuerklasse 3 sind verheiratete Menschen, deren Einkommen höher ist als das des Partners. In Steuerklasse 4 Ehepaare mit gleichem Einkommen. Verheiratete Arbeitnehmer, die weniger verdienen als ihr Partner sind in Steuerklasse 5 und Steuerklasse 6 sind Arbeitnehmer mit Nebenjob.
direkt ins Video springen
Steuerklassen

Wichtig: Für jede Steuerklasse gelten unterschiedliche Grundfreibeträge.

Steuererklärung für Werkstudenten

Als Werkstudent bist du in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aber sie lohnt sich oft trotzdem — und zwar immer dann, wenn du im Laufe des Jahres Lohnsteuer zahlen musstest, dein Einkommen am Ende des Jahres aber unter der maßgeblichen Grenze bleibt. Das passiert häufig in diesen Situationen:

  • Du hast erst im laufenden Jahr angefangen zu arbeiten. Dein Arbeitgeber rechnet bei jedem Monat so, als ob du das ganze Jahr über dieses Gehalt verdienen würdest. Fängst du aber erst im Juli an, liegt dein tatsächliches Jahreseinkommen am Ende deutlich niedriger. Die einbehaltene Lohnsteuer war also zu hoch.
  • Dein Monatsverdienst schwankt stark. In manchen Monaten – etwa in den Semesterferien – verdienst du deutlich mehr als in anderen. Der monatliche Steuerabzug orientiert sich dabei an jedem Einzelmonat. Die Jahresbetrachtung fällt am Ende trotzdem günstiger aus.
  • Du kannst genügend Kosten absetzen. Einige Ausgaben, die du über das Jahr für Studium und Job getätigt hast, kannst du von der Steuer absetzen. Dadurch verringert sich der Beitrag, auf den du letztendlich Steuern zahlen musst.

Die freiwillige Steuererklärung kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Das heißt, du kannst z. B. für das Steuerjahr 2025 noch bis Ende 2029 Geld einfordern.

Studien- und Arbeitskosten absetzen

In der Steuererklärung kannst du auch Kosten angeben, die im Zusammenhang mit deinem Studium oder deinem Werkstudentenjob entstanden sind. Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen zusätzlich.

Kostenkategorie Beispiele
Arbeitsmittel / Technik Laptop, Headset, Schreibmaterial
Fachliteratur Fachbücher, wissenschaftliche Zeitschriften
Fahrtkosten (pauschal 0,30 € pro Kilometer) Fahrten zur Hochschule, zum Betrieb
Semesterbeiträge Studierendenwerk, Semesterticket
Kommunikationskosten Telefon, Internet

Damit das Finanzamt deine Absetzungen anerkennt, musst du drei Dinge beachten:

  • Belege aufbewahren (Quittungen, Rechnungen und Kontoauszüge)
  • Studienbezug nachweisen: Eine Ausgabe zählt nur, wenn du sie klar dem Studium oder dem Job zuordnen kannst.
  • Pauschalen nutzen: Liegen deine Ausgaben unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), musst du deine Kosten nicht einzeln angeben. 

➡️ Beispiel:
Du kaufst einen Laptop für 900 € und nutzt ihn zu 70 % für das Studium und zu 30 % privat. Dann kannst du 630 € absetzen. Achte darauf, dass du die Aufteilung plausibel begründen kannst.

Sozialabgaben bei Werkstudenten

Auf deiner Lohnabrechnung taucht neben den Steuern noch eine zweite Art von Abgaben auf: die Sozialabgaben.

Steuern basieren auf deinem Jahreseinkommen. Sozialabgaben richten sich aber nach deinem Versicherungsstatus und bestimmten Einkommensgrenzen.

Versicherung Erklärung
Krankenversicherung Kostenfreie Familienversicherung bei einem monatlichen Einkommen unter 553,33 €.
Pflegeversicherung Du musst nur deinen normalen Beitrag zu deiner studentischen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Rentenversicherung Wird bei einem monatlichen Einkommen von über 520 € fällig.
Arbeitslosenversicherung Bist du als Werkstudent in der Sozialversicherung befreit, entfällt dieser Beitrag in der Regel.

Ob du Sozialabgaben zahlst, hängt nicht davon ab, ob du auch Lohnsteuer zahlst. Beide Systeme laufen unabhängig voneinander.

20-Stunden-Regel

Während der Vorlesungszeit darfst du nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Überschreitest du die Grenze in mehr als 26 Wochen verlierst du deinen Status als Werkstudent bei der Sozialversicherung und musst Beiträge zahlen. In den Semesterferien kannst du aber auch Vollzeit arbeiten.

Krankenversicherung für Werkstudenten

Als Werkstudent hast du zwei Möglichkeiten, krankenversichert zu sein. Welche davon zutrifft, hängt von deinem Monatseinkommen ab.

Modell 1: Familienversicherung
Die Familienversicherung greift aber nur für immatrikulierte Studierende unter 25 Jahre mit einem Monatseinkommen unter 553,33 €. Dann kannst du über deine Eltern familienversichert bleiben — das kostet dich nichts.

Modell 2: Studentische Krankenversicherung
Bist du älter als 24 oder überschreitest die Einkommensgrenze regelmäßig, musst du dich selbst versichern. Der studentische Tarif liegt aktuell bei rund 110–130 € pro Monat. Diesen Betrag zahlst du selbst — dein Arbeitgeber beteiligt sich nicht daran.

Rentenversicherung für Werkstudenten

Anders als bei der Krankenversicherung gibt es bei der Rentenversicherung keine Statusfrage. Ob du als Werkstudent Rentenversicherungsbeiträge zahlst, hängt allein von deinem Monatsverdienst ab.

Verdienst du weniger als 520 € im Monat, fällt kein Beitrag an. Verdienst du mehr, zahlst du auf den gesamten Betrag Rentenversicherung.

Der Beitragssatz beträgt aktuell 18,6 % des Bruttogehalts. Diesen Betrag teilst du dir mit deinem Arbeitgeber.

BMF‑Lohnsteuerrechner für Werkstudenten

Mit dem offiziellen Lohnsteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) berechnest du schnell und kostenlos dein voraussichtliches Nettogehalt. Das geht so:

1. Steuerjahr auswählen (z. B. 2026)
2. Steuerklasse eintragen — als Werkstudent mit einem Job ist das meist Steuerklasse I
3. Bruttogehalt eingeben — entweder als Monatswert oder als Jahreswert
4. Kirchensteuer angeben — je nach Kirchenmitgliedschaft
5. KV-Status eintragen — also ob du familienversichert bist oder eigene Beiträge zahlst

Das Ergebnis zeigt dir anschließend:

  • Dein Bruttogehalt
  • Die fällige Lohnsteuer
  • Die fällige Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
  • Deine Sozialabgaben
  • Dein Nettoeinkommen

Werkstudent Krankenversicherung

Du hast nun einen umfassenden Überblick über Steuern und Sozialabgaben als Werkstudent. Doch die Krankenversicherung verdient extra Aufmerksamkeit: Familienversicherung oder studentischer Tarif? In unserem Beitrag erfährst du, welches Modell zu deinem Einkommen passt und wie du dabei richtig sparst.

Zum Video: Werkstudent Krankenversicherung
Zum Video: Werkstudent Krankenversicherung

Werkstudent Krankenversicherung

Du hast nun einen umfassenden Überblick über Steuern und Sozialabgaben als Werkstudent. Doch die Krankenversicherung verdient extra Aufmerksamkeit: Familienversicherung oder studentischer Tarif? In unserem Beitrag erfährst du, welches Modell zu deinem Einkommen passt und wie du dabei richtig sparst.

Zum Video: Werkstudent Krankenversicherung
Zum Video: Werkstudent Krankenversicherung
Lernen lohnt sich! Entdecke hier deine Chancen.