Krank in der Probezeit

Sich während der Probezeit in einen neuen Beruf einzufinden, ist wichtig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aber was ist, wenn du in der Probezeit krank wirst? Wir erklären dir hier im Beitrag und im Video , wie du am besten vorgehst.

Inhaltsübersicht

Krank in der Probezeit — ist das schlimm?

In der Probezeit willst du als neuer Mitarbeiter deine Motivation und Fähigkeiten vor dem Arbeitgeber eifrig unter Beweis stellen. Wirst du aber krank in der Probezeit, machst du dir vielleicht Sorgen, einen schlechten Eindruck zu hinterlassen und möglicherweise sogar gekündigt zu werden. 

Die rechtliche Lage sieht so aus: Bei Krankheit während der Probezeit ist eine Kündigung grundsätzlich nicht unbedingt ausgeschlossen. Dabei muss allerdings die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden. Du kannst also nicht von heute auf morgen arbeitslos werden. 

Außerdem gehören krankheitsbedingte Ausfälle zum Arbeitsalltag dazu — egal ob in der Probezeit oder nicht. Für den Arbeitgeber ist es also nichts Außergewöhnliches, weshalb es keinen Grund zur Panik gibt. Schließlich hat er dich ja nicht ohne Grund eingestellt. Das Wichtigste ist, dass du dich auf deine Genesung fokussierst und dich vorerst bei der Arbeit krankmeldest.

Was tun bei Krankheit in der Probezeit?

Wenn du in der Probezeit krank wirst, solltest du folgendermaßen vorgehen:

  1. Arbeitgeber kontaktieren
    Sobald du morgens merkst, dass es dir nicht gut geht und du nicht zur Arbeit erscheinen kannst, solltest du unverzüglich den Arbeitgeber kontaktieren. Dazu kannst du eine E-Mail verfassen, in der du deine Situation erklärst und angibst, wann du vermutlich wieder arbeitsfähig bist.
     
    Allerdings kann es etwas dauern, bis die E-Mail bearbeitet und deine Krankmeldung wahrgenommen wird. Deswegen ist es ratsam, dort kurz anzurufen und sich telefonisch krankzumelden. So bist du dir nicht nur sicher, dass dein Vorgesetzter Bescheid weiß, sondern kannst dein Bedauern besser ausdrücken.
     
  2. Arzt aufsuchen
    Erst nachdem der Arbeitgeber kontaktiert wurde, gehst du zum Arzt. Dort wird dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt. Die wird mittlerweile digital vom Arzt an die Krankenkasse geschickt und dein Arbeitgeber kann sie dort abrufen. Einige Unternehmen verlangen die AU bereits am ersten Tag der Krankmeldung, manche erst nach drei Tagen. Die jeweilige Regelung ist im Arbeitsvertrag verzeichnet.
     
  3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterleiten
    In der Regel reicht es, wenn du die AU einscannst und per Mail an deinen Arbeitgeber verschickst. Trotzdem schadet es nicht, das Original aufzuheben oder per Post abzusenden.
     
    Seit Januar 2023 wird für gesetzlich Krankenversicherte von der AU in Papierform zur Online-Krankschreibung umgestellt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber selbstständig die AU von deiner Krankenkasse anfragen kann und du sie nicht mehr an ihn weiterleiten musst. Da diese Regelung neu ist, erkundigst du dich am besten beim Vorgesetzten, ob sie im Unternehmen schon umgesetzt wurde.
     
  4. Vorhaben nach Genesung planen
    Wenn du ab dem ersten Arbeitstag ausgefallen bist oder länger krank warst, ist es sinnvoll nach Genesung ein Gespräch mit dem Vorgesetzten aufzusuchen, um das weitere Vorgehen zu planen. Hier kannst du Vorschläge bringen, wie du die Arbeit nachholen möchtest. Das ist zwar nicht zwingend notwendig, aber es zeigt Einsatzbereitschaft und Engagement — Werte, mit denen du während der Probezeit bestimmt punkten kannst.
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    Krank in der Probezeit

    Falls du länger wegen Krankheit ausgefallen bist, kannst du auch vorschlagen, die Probezeit um die versäumte Zeit zu verlängern. Das ist allerdings nur möglich, wenn die vereinbarte Probezeit das Maximum an 6 Monaten nicht überschreitet.
Ist es schlimm, in der Probezeit krank zu sein?

Nein, es ist nicht schlimm in der Probezeit zu erkranken. Trotz Krankheit bleibt noch genügend Zeit, um die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse im neuen Job unter Beweis zu stellen. Außerdem sind krankheitsbedingte Ausfälle im Arbeitsalltag nichts Ungewöhnliches.

Es ist wichtig die eigene Gesundheit zu priorisieren und sich auszukurieren, um mangelhafte Arbeitsleistungen zu vermeiden, Arbeitskollegen zu schützen und einen Rückfall zu verhindern.

Kannst du während der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?

Der Arbeitgeber darf dem während der Probezeit grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen grundlos kündigen. Das bedeutet, dass er nicht dazu verpflichtet ist, einen Grund für die Kündigung mitzuteilen. Es kann also sein, dass dir wegen des krankheitsbedingten Ausfalls gekündigt wird, ohne es direkt zu kommunizieren. 

Allerdings ist solch eine Kündigung nur rechtskräftig, wenn sie den Regeln einer Kündigung in der Probezeit entspricht. Die Rahmenbedingungen zur Kündigung sind meist in der Probezeitvereinbarung und im Arbeitsvertrag enthalten. Bitte deinen Vorgesetzten um ein Gespräch, wenn du das Gefühl hast, unrechtmäßig gekündigt worden zu sein und lasse dich unter Umständen von einem Anwalt beraten.

Wer zahlt, wenn du krank während der Probezeit bist?

Wenn du mindestens vier Wochen lang bereits im Unternehmen gearbeitet hast, hast du ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber zahlt dir also weiterhin dein Gehalt. Weitere Details stehen dazu auch in deinem Arbeitsvertrag.

Bei Krankheit in den ersten vier Wochen der Probezeit, zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse. Die Betragshöhe des Krankengeldes beträgt etwa 70 Prozent vom regelmäßigem Bruttoarbeitsentgelt und höchstens 90 Prozent vom Nettoarbeitsentgelt.

Für die Auszahlung des Krankengeldes ist ein separater Antrag zu stellen und die Krankschreibung nach spätestens einer Woche einzureichen. Informiere dich dazu am besten bei deiner Krankenkasse.

Krank in der Probezeit — häufigste Fragen

  • Was tun, wenn man in der Probezeit krank ist?
    Wenn du in der Probezeit krank wirst, solltest du folgendermaßen vorgehen:
    1. Kontaktiere deinen Arbeitgeber unverzüglich.
    2. Suche einen Arzt auf und lasse dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
    3. Leite den Krankenschein an deinen Arbeitgeber weiter.
    4. Wiederhole den Vorgang für Folgekrankschreibungen.
      
  • Kann man gekündigt werden, wenn man in der Probezeit krank ist?
    Bei Krankheit während der Probezeit ist grundsätzlich eine Kündigung möglich, sofern die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen eingehalten wird. Die Probezeitvereinbarung im Arbeitsvertrag sollte mögliche Abweichungen dazu enthalten. Eine Kündigung darf allerdings nicht explizit aufgrund von Krankheit erfolgen.
     
  • Wie lange darf man in der Probezeit krank sein?
    Grundsätzlich gibt es keine maximale Anzahl an Krankheitstagen. Bei einer erneuten Erkrankung ändert sich grundsätzlich nichts an dem gewöhnlichen Prozess der Krankmeldung.

Arbeiten trotz Krankschreibung

Falls du doch schneller gesund bist, als du krankgeschrieben wurdest, darfst du auch trotz Krankschreibung arbeiten. Das ist besonders in der Probezeit eine nützliche Regelung. Unter welchen weiteren Umständen das erlaubt ist, erklären wir dir hier im Video!

Zum Video: Arbeiten trotz Krankschreibung
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Arbeiten trotz Krankschreibung

Falls du doch schneller gesund bist, als du krankgeschrieben wurdest, darfst du auch trotz Krankschreibung arbeiten. Das ist besonders in der Probezeit eine nützliche Regelung. Unter welchen weiteren Umständen das erlaubt ist, erklären wir dir hier im Video!

Zum Video: Arbeiten trotz Krankschreibung
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