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Pößneck: Erzieher*in - staatlich anerkannt - berufsbegleitend

07381 Pößneck
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Stellenbeschreibung

Ausbildung
Beginn: 01.08.2026
Wenn du das berufliche Ziel hast, Kinder und Heranwachsende zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen, dann beginne eine Erzieherausbildung bei uns.

Erzieherausbildung neben dem Beruf

Erzieherinnen und Erzieher übernehmen eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe: Kinder und Heranwachsende zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Sie sind für ihre Förderung, ihre soziale Integration und ihr emotionales Wohlbefinden verantwortlich. Der Erzieherberuf erfordert große Verantwortung und bietet die enorme Chance, einen positiven Einfluss auf die zukünftige Generation zu haben. Als Erzieherin oder Erzieher ermöglichst du Bildungsprozesse, die sich an den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen orientieren.   
Ausbildung & Karriere Während der berufsbegleitenden Ausbildung erwirbst du berufliche Handlungskompetenzen und sammelst bereits wertvolle praktische Erfahrungen. Die Ausbildung enthält fachrichtungsübergreifende Lerngebiete und fachrichtungsbezogene Module sowie ein Berufspraktikum.
 
Ob in der vorschulischen Bildung, der Ganztagsbetreuung, der Jugendarbeit oder Heimerziehung - die Arbeitsfelder sind vielfältig. In folgenden beispielhaft aufgeführten Funktionen können staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen arbeiten:  
  • Selbstständige*r Gruppenerzieher*in in Kindertageseinrichtungen  
  • Gruppenleiter*in in Kinder- und Jugendwohnheimen  
  • Mitarbeiter*in in Einrichtungen für geistig und körperlich beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene


Starttermine

Sie können bei uns zu folgenden Terminen starten:
  • 01.08.2026

Inhalt

Die Ausbildung zu "Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern" umfasst folgende Module:  
Fachrichtungsübergreifende Lerngebiete: 
  • Deutsch / Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik
  • Politische Bildung
Fachrichtungsbezogene Module: 
  • Erziehen als wissenschaftlich fundierte Tätigkeit 
  • Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens 
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse 
  • Grundlagen und methodisches Handeln in den Bildungsbereichen Bewegung, Gesundheit und Musik sowie Sprache, Medien und Kunst 
  • Grundlagen und methodisches Handeln in den Bildungsbereichen Mathematik und Naturwissenschaften 
  • Gestaltung von Beziehungen 
  • Pädagogische Handlungskonzepte und Planungsformen 
  • Lebenswelten und Erziehungspartnerschaften 
  • Qualitätsmanagement in sozialpädagogischen Dimensionen 
  • Diversität und Inklusion 
  • Erlebnispädagogik 
  • Begleitung und Mitgestaltung sowie Planung und Gestaltung von Bildungsprozessen
  • Differenzierung in Bildungsprozessen 
Wahlpflichtmodule: 
  • Spezifik der Arbeit mit unter Dreijährigen, der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder der Hilfen zur Erziehung 
  • Differenziertes Handeln in den verschiedenen Bildungsbereichen



Dauer

4 Jahre zuzüglich ein halbes Jahr Berufspraktikum

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme einer berufsbegleitenden Ausbildung zum*zur Erzieher*in ist:
  • Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss 
und
  • der Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder eine als gleichwertig anzusehende Qualifizierung oder 
  • ein Abschluss in einem mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf
oder 
  • die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife sowie ein 6-monatiges einschlägiges Praktikum (1)
und 
  • der Nachweis einer regelmäßigen schulischen und beruflichen Vorbildung, die zusammen mindestens zwölf Schuljahre umfasst, 
  • und der Nachweis der für die Ausbildung in der Fachrichtung erforderlichen Eignung. Diese wird durch eine Prüfung vor einer Aufnahmekommission festgestellt. Bewerber*innen können auch aufgenommen werden, wenn sie einen gleichwertigen Bildungsstand und beruflichen Werdegang nachweisen. Die Aufnahme kann mit Auflagen verbunden werden. (2)
  • der Nachweis eines bestehendes Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Kinder und Jugendhilfe mit mind. 20 Stunden pro Woche und Zustimmung des Arbeit gebenden Unternehmens zur berufsbegleitenden Ausbildung
(1) Entsprechende praktische Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Ausbildung und der Berufsausübung können angerechnet werden. Wenn die allgemeine Hochschulreife an einem beruflichen Gymnasium in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales erworben wurde, sind 160 Stunden praktische Tätigkeit nachzuweisen. 
 
(2) In den Bereichen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Sofern in diesen Arbeitsfeldern abgeleistet, können das freiwillige soziale oder ökologische Jahr bzw. der Bundesfreiwilligendienst hier angerechnet werden.)

Ausbildungsart
Ausbildung
Beginn
01.08.2026
Standort
07381 Pößneck

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