Schülerjob & Steuern einfach erklärt

Du hast einen Schülerjob und fragst dich, ob du Steuern zahlen musst? Oder du überlegst, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt? Keine Sorge, das ist einfacher, als es klingt. In diesem Beitrag erklären wir dir Schritt für Schritt, wie Steuern beim Schülerjob funktionieren, was du beim Minijob beachten musst und wann du Geld vom Finanzamt zurückbekommst. Welche Jobs du ab 16 machen kannst, erfährst du auch im Video!

Inhaltsübersicht

Was ist ein Schülerjob und welche Arten gibt es?

Ein Schülerjob ist eine bezahlte Arbeit, die du neben der Schule machst. Es gibt dabei verschiedene Arten, und je nachdem, welche du wählst, gelten unterschiedliche Regeln für Steuern.

Die häufigsten Arten von Schülerjobs sind:

  • Minijob: Du verdienst bis zu 556 Euro pro Monat (Stand 2026). Das ist die beliebteste Variante für Schüler.
  • Ferienjob: Du arbeitest nur in den Schulferien, zum Beispiel im Sommer. Hier kann dein Verdienst höher sein, weil es zeitlich begrenzt ist.
  • Werkstudentenjob: Das gilt eher für Studierende, aber auch ältere Schüler kennen diesen Begriff manchmal.
  • Gelegentliche Jobs: Zum Beispiel Babysitten, Rasenmähen oder Nachhilfegeben für Nachbarn oder Bekannte.

Wichtig zu wissen: Welche Steuerregeln für dich gelten, hängt vor allem davon ab, wie viel du verdienst und wie lange du arbeitest.

Wie funktioniert das Steuersystem für Schüler?

In Deutschland musst du Steuern zahlen, wenn dein Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Grenze heißt Grundfreibetrag. Im Jahr 2026 liegt er bei rund 12.096 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Verdienst du weniger als diesen Betrag im ganzen Jahr, zahlst du keine Einkommensteuer.

Als Schüler verdienst du meistens deutlich weniger als diese Grenze. Deshalb bist du in den meisten Fällen steuerfrei. Trotzdem kann es passieren, dass dein Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer von deinem Gehalt abzieht. Das passiert, wenn du in Steuerklasse 1 eingetragen bist und kein Freibetrag eingetragen wurde.

Das klingt erst mal blöd, aber es gibt eine gute Nachricht: Dieses Geld bekommst du in der Regel über die Steuererklärung zurück.

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Steuern beim Minijob: Was Schüler wissen müssen

Der Minijob ist die häufigste Form des Schülerjobs und hat besondere Steuerregeln. Beim Minijob verdienst du bis zu 556 Euro im Monat. Dein Arbeitgeber zahlt pauschal Abgaben an den Staat. Du selbst zahlst keine Lohnsteuer.

Das bedeutet für dich ganz konkret:

  • Du bekommst dein Gehalt in voller Höhe ausgezahlt.
  • Du musst keine Steuererklärung abgeben, nur wegen des Minijobs.
  • Du hast keinen Abzug auf deinem Lohnzettel.

Aufpassen musst du aber, wenn du mehrere Minijobs gleichzeitig hast. Sobald du zusammen mehr als 556 Euro im Monat verdienst, gilt das nicht mehr als Minijob und andere Regeln greifen. Sprich in diesem Fall am besten mit deinen Eltern oder direkt mit deinem Arbeitgeber.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung als Schüler?

Eine Steuererklärung lohnt sich für dich, wenn dir dein Arbeitgeber Lohnsteuer abgezogen hat. Das passiert vor allem bei Ferienjobs oder anderen Jobs, bei denen du in einem normalen Arbeitsverhältnis angestellt bist.

Ein Beispiel: Du arbeitest im Sommer vier Wochen als Ferienjobber und verdienst 1.500 Euro. Dein Arbeitgeber zieht automatisch Lohnsteuer ab, weil er nicht weiß, wie viel du das ganze Jahr verdienst. Am Ende des Jahres stellst du fest, dass du insgesamt unter dem Grundfreibetrag geblieben bist. Dann bekommst du die gezahlte Lohnsteuer vollständig zurück.

Eine Steuererklärung lohnt sich also besonders dann, wenn:

  • du Lohnsteuer gezahlt hast,
  • dein Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag liegt,
  • du Ausgaben hattest, die mit dem Job zusammenhängen, zum Beispiel Fahrtkosten.

Für viele Schüler bedeutet das: Steuererklärung machen und Geld zurückbekommen. Das kann sich wirklich lohnen!

Schritt für Schritt: So machst du deine erste Steuererklärung

Die Steuererklärung klingt kompliziert, ist aber mit der richtigen Anleitung gut machbar. Hier ist eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung für dich.

  1. Lohnsteuerbescheinigung besorgen: Dein Arbeitgeber schickt dir diese am Jahresende automatisch zu. Darin steht, wie viel du verdient hast und wie viel Steuer abgezogen wurde.
  2. ELSTER oder eine Steuersoftware nutzen: Das Finanzamt bietet das kostenlose Online-Portal ELSTER an. Dort kannst du deine Steuererklärung digital ausfüllen und abschicken.
  3. Angaben eintragen: Du trägst deinen Namen, deine Adresse und deine Steueridentifikationsnummer ein. Die Steuer-ID findest du auf einem Brief vom Bundeszentralamt für Steuern, den du nach der Geburt bekommen hast.
  4. Einnahmen und Ausgaben angeben: Trage ein, wie viel du verdient hast. Wenn du Fahrtkosten hattest, kannst du diese als sogenannte Werbungskosten angeben.
  5. Abschicken und warten: Das Finanzamt prüft deine Angaben und schickt dir einen Steuerbescheid. Wenn du zu viel gezahlt hast, bekommst du das Geld auf dein Konto überwiesen.

Tipp: Hol dir Hilfe bei deinen Eltern oder frag in der Schule nach. Viele Lohnsteuerhilfevereine helfen auch Schülern günstig oder kostenlos.

Häufige Fehler und Fragen rund um Schülerjob und Steuern

Viele Schüler machen beim Thema Steuern ähnliche Fehler oder haben dieselben Fragen. Hier klären wir die wichtigsten.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Als Schüler bist du meistens nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Du kannst es aber freiwillig tun, wenn du Geld zurückbekommen möchtest. Freiwillig abgegebene Steuererklärungen können bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden.

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Zahl, die jeder Mensch in Deutschland bekommt. Du brauchst sie für die Steuererklärung. Falls du sie nicht findest, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen.

Darf ich als Minderjähriger arbeiten?

Ja, aber es gibt Regeln. Schüler unter 15 Jahren dürfen in der Regel nicht arbeiten. Ab 15 Jahren ist ein Schülerjob erlaubt, aber die Arbeitszeit ist begrenzt. Genaue Regeln findest du im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Zählt Taschengeld als Einkommen?

Nein. Taschengeld von deinen Eltern ist kein steuerpflichtiges Einkommen. Du musst es nicht angeben.

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