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Teste dein Wissen zum Thema Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten!

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In diesem Artikel werden die Begriffe Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten definiert und voneinander abgegrenzt. Außerdem werden zu den Grundkosten Beispiele, Anderskosten Beispiele und Zusatzkosten Beispiele benannt.

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Quiz zum Thema Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten
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Inhaltsübersicht

Abgrenzung Kosten Aufwand

Um die verschiedenen Kostenbegriffe definieren zu können muss man verstanden haben, wie sich die Begriffe Kosten und Aufwand voneinander unterscheiden. Es handelt sich hierbei um Fachbegriffe aus dem Rechnungswesen.
Aufwendungen werden als bewerteter Verbrauch aller Werte eines Unternehmens (Waren und Dienstleistungen) definiert. Der gesetzliche Ramen zur Bewertung und Bilanzierung ist hier relativ eng gehalten und das Gesamtvermögen des Unternehmens wird geschmälert.
Beispiele für Aufwendungen sind Gehälter der Mitarbeiter oder die Rechnung eines Lieferanten. Der Aufwand kann, aber muss nicht gleichzeitig eine Auszahlung, eine Ausgabe oder Kosten beinhalten.

Anders ist es nun bei den Kosten , diese werden als bewerteter Güterverzehr definiert, beziehungsweise eine Verringerung des betriebsnotwendigen Vermögens. Das bedeutet, dass der Güterverzehr in Verbindung mit dem Zweck des Unternehmens stehen muss.

Da wir nun die Kosten von den Aufwendungen abgegrenzt haben können wir uns nun mit der Frage beschäftigen: „Was sind Anderskosten und Zusatzkosten?“. Um dich an das Thema perfekt hinzuführen, beginnen wir mit den Grundkosten.

Grundkosten Definition

Grundkosten werden definiter als Kosten, denen ein Aufwand in gleicher Höhe gegenübersteht. Daher werden sie auch als aufwandsgleiche Kosten bezeichnet, sie kommen in gleicher Höhe in der Finanzbuchhaltung vor und haben einen wertmäßig gleichen Posten in der Gewinn und Verlustrechnung eines Unternehmens.

Grundkosten Beispiel

Grundkosten sind eigentlich die am häufigsten vorkommende Art von Kosten in einem Unternehmen. Als Beispiel können wir uns hier die Personalkosten anschauen, die ein Angestellter in einem Unternehmen verursacht. Nehmen wir an, der Angestellte bekommt im Monat 3.000 € Lohn, aber verursacht darüber hinaus noch Personalnebenkosten, wie zum Beispiel den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung in Höhe von 100 € und Essensgeld für die Kantine in Höhe von 200€. Durch einfach Addition kommen wir nun auf 3.000€ + 100€ + 200€ = 3.300€ Personalkosten. Da wir nun auch einen Personalaufwand von 3.300€ in die GuV buchen handelt es sich bei den Personalkosten um Grundkosten.

Neben den Grundkosten gibt es aber auch die Anderskosten und die Zusatzkosten, welche zu den kalkulatorischen Kosten gehören.

Anderskosten Definition

Bei Anderskosten handelt es sich um Kosten, denen ein Aufwand in ein er abweichender Höhe gegenübersteht. Dieser Unterschied kann daher kommen, dass ein Unternehmen fiktive beziehungsweise kalkulatorische Kosten verwendet um im internen Rechnungswesen Vorgänge und Prozesse besser kalkulieren zu können. Hier werden die Daten der Buchführung verwendet, um mit der Kosten- und Leistungsrechnung die Performance bzw. Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens zu messen. Außerdem ist die Preiskalkulation auch Teil des internen Rechnungswesens. Anders ist das beim externen Rechnungswesen, wo strikte Gesetze und Regeln herrschen, was in welcher Höhe bilanziert werden darf. Der Grund dafür ist, dass sich die externe Rechnungslegung nach dem HGB richtet und die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen hin darstellt. Sie ist somit auch die Grundlage für die Besteuerung eines Unternehmens durch die Finanzbehörden.
Kommen wir nun zu einem Beispiel, um das Ganze noch anschaulicher zu gestalten.

Anderskosten Beispiel

Kalkulatorische Abschreibungen sind ein gutes Beispiel für Anderskosten, da sie im internen Rechnungswesen oft auf Basis der Wiederbeschaffungskosten und der tatsächlichen Nutzungsdauer berechnet werden und nicht mit der steuerlichen Nutzungsdauer und den Anschaffungskosten.
Nehmen wir an ein Unternehmen schafft 2019 eine Maschine zur Herstellung von Autoreifen für 150.000€ netto an. Steuerlich wird hier eine Nutzungsdauer von 15 Jahren angesetzt. Das bedeutet die Firma würde die Maschine linear mit 10.000€ jährlich bis auf 0 abschreiben.

Allerdings kann es aus unterschiedlichen Gründen besser für die Firma sein die Maschine im internen Rechnungswesen anders abzuschreiben. In diesem Fall hat die Maschine eine tatsächliche Nutzungsdauer von 20 Jahren. Außerdem geht das Unternehmen davon aus, dass die Wiederbeschaffungskosten in 20 Jahren, auf Grund von einer allgemeinen Preissteigerung in der Branche, 250.000€ betragen werden. Die Formel für die Abschreibung in der Kostenrechnung wäre nun:

Abschreibungsbetrag\ pro\ Jahr=\frac{Wiederbeschaffungskosten}{tats\"achliche\ Nutzungsdauer}

also

\frac{250.000\ Euro}{20\ Jahre}=12.500\ Euro/Jahr

Somit kommen wir in der Kostenrechnung auf einen jährlichen kalkulatorischen Abschreibungsbetrag von 12.500€.
In den ersten 15 Jahren wird zusätzlich zu dem handels- und steuerrechtlichen Abschreibungsaufwand von 10.000€ pro Jahr zu Kostenrechnungszwecken noch die Differenz zu den kalkulatorischen Abschreibungen in Höhe von 2500€ als Anderskosten gebucht. In den letzten 5 Jahren der Lebenszeit der Maschine werden in der Handels- und Steuerbilanz des Unternehmen keine Abschreibungen mehr verbucht, allerdings Anderskosten in Höhe von 12.500€.

Kommen wir zuletzt noch zu den Zusatzkosten, welche genauso zu den kalkulatorischen Kosten zählen.

Zusatzkosten Definition

Zusatzkosten entstehen, wenn es Kosten in einem Unternehmen gibt, denen kein Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht. Hierbei handelt es sich oft um Opportunitätskosten die entstehen wenn man z.B. sein Vermögen als Eigenkapital verwendet und es nicht verzinsbar anlegt. Diese Kosten sin dennoch sehr wichtig in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), da sie oft Teil der z.B. Preiskalkulation sind. Schauen wir uns das auch wieder mit einem anschaulichen Beispiel genauer an.

Zusatzkosten Beispiele

Kalkulatorische Zinsen entstehen beispielsweise, wenn ein Unternehmer, wie schon erwähnt einen Teil seines Vermögens in das Unternehmen als Eigenkapital einzahlt. Wenn er dieses Geld bei der Bank anlegen würde, würde er in einer bestimmte Höhe Zinsen bekommen. Daher ist es auch üblich, dass das von ihm eingesetzte Kapital auch angemessen vom Unternehmen verzinst wird.
Führen wir nun die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen an einem Zahlenbeispiel durch. Zuerst beginnen wir mit einem betriebsnotwendigen Anlagevermögen von 90.000€ dazu addieren wir das betriebsnotwendige Umlaufvermögen in Höhe von 70.000€ und ziehen von der Summe das Abzugskapital von 20.000€ ab. Dann kommen wir auf ein betriebsnotwendiges Gesamtkapital von 140.000€.
Um nun auf die kalkulatorischen Zinsen zu kommen verrechnen wir diese Gesamtkapital noch mit einem marktüblichen Zinssatz von 4%. Somit kommen wir auf 140.000€ * 0,04 = 5.600€ kalkulatorische Zinsen. Diese Eigenkapitalverzinsung ist allerdings in der GuV, also im externen Rechnungswesen nicht vorgesehen und wird daher nicht als Zinsaufwand verbucht.

Wenn das der Fall ist, also den Zinskosten kein Zinsaufwand gegenübersteht handelt es sich um Zusatzkosten, in unserem Fall in Höhe von 5.600€.
Weitere Beispiele für die Zusatzkosten sind zum einen der kalkulatorische Unternehmerlohn, welcher sich aus dem Gehalt eines Angestellten in einer vergleichbaren Position berechnet. Zum anderen die kalkulatorische Miete, welche sich aus der ortsüblichen Miete berechnet. Sie entsteht, wenn einem Unternehmen Räume und Gebäude kostenlos zur Verfügung stehen.

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Grundkosten Anderskosten Zusatzkosten Fazit

  • Fassen wir noch einmal zusammen: Bei dem Kostenbegriff Grundkosten handelt es sich um Kosten, denen im in der Handels- und Steuerbilanz Aufwendungen in GLEICHER HÖHE gegenüberstehen. Bei den beiden anderen Kostenbegriffen handelt es sich um kalkulatorische Kosten, die aus verschiedenen kostenrechnungstechnischen Gründen berechnet werden.
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    Schaubild Kostenbegriffe
  • Bei den Anderskosten stehen den Kosten, wie z.B. kalkulatorischen Abschreibungen, Abschreibungsaufwände in UNTERSCHIEDLICHER HÖHE in der GuV entgegen.
  • Die Zusatzkosten entstehen, wenn im internen Rechnungswesen Kosten entstehen, die Handels- und Steuerrechtliche nicht vorgesehen sind also den Kosten KEIN Aufwand gegenübersteht.

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