Straßenwärter (m/w/d) bei Landratsamt Würzburg
Jetzt bewerbenStellenbeschreibung
Wir bieten zum 01.09.2025 Ausbildungsplätze zum
Straßenwärter (m/w/d)
in dern Straßenmeisterein Würzburg-Lengfeld und Ochsenfurt an.
Ausbildungsinhalte:
Während der dreijährigen dualen Ausbildung lernen Sie u. a. folgende Ausbildungsinhalte kennen:
- Streckenüberwachung
- Aufstellen und Unterhaltung von Verkehrszeichen
- Beseitigung von Straßenschäden
- Instandhalten von Entwässerungsanlagen
- Pflege des Rasens und der Gehölze
- Winterdienstarbeiten
- Bedienung und Pflege der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte des Unterhaltungsdienstes
Wir erwarten:
- mind. Qualifizierender Abschluss einer Mittelschule bis spätestens 01.09.2024
- gesundheitliche Eignung für die notwendigen Arbeiten im Freien
- rasche Auffassungsgabe
- technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- Freude an vielfältigen Aufgaben
- Lernbereitschaft, Fleiß und Engagement
Wir bieten:
- Ausbildungsentgelt nach TVAöD, derzeitiger Stand:
- 1.Ausbildungsjahr 1.218,26 € brutto im Monat
- 2.Ausbildungsjahr 1.268,20 € brutto im Monat
- 3.Ausbildungsjahr 1.314,02 € brutto im Monat
- zusätzlich Jahressonderzahlung
- Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst
- Sehr gute Übernahmechancen
- Work-Life-Balance mit 39-Stunden-Woche und flexiblen Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein angenehmes Betriebsklima (u. a. Feste, Firmenlauf und Betriebsausflug)
- Angebote zur Gesundheitsförderung
- Sonderkonditionen sowie Rabatte bei diversen Partnern
- kostenfreie Mitarbeitendenparkplätze
- Zuschuss zum 365-Euro-Ticket
- Übernahme der Kosten des Erwerbs des Führerscheins der Klasse CE als Bestandteil der Ausbildung
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Anna-Lena Rushiti
Ausbildungsleiterin
Tel.: 0931/8003-5364
a.rushiti@lra-wue.bayern.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Online-Bewerbung senden Sie uns bitte bis 06.09.2024 über unser Bewerberportal (www.landkreis-wuerzburg.de/karriere) zu.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird jeder Bewerber und jede Bewerberin über das persönliche Ergebnis informiert. Die Bewerbungsunterlagen der nicht zum Zuge gekommenen Bewerberinnen und Bewerber werden nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet bzw. gelöscht.