Werkstudent Krankenversicherung

Du willst während deines Studiums als Werkstudent arbeiten und fragst dich jetzt, wie das mit der Krankenversicherung als Werkstudent funktioniert? Dann bist du hier im Beitrag und im Video  genau richtig. 

Inhaltsübersicht

Krankenversicherung als Werkstudent — das musst du beachten

Wenn du neben deinem Studium arbeiten möchtest, bringt eine Anstellung als Werkstudent sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber große Vorteile:

Als Werkstudent bist du durch das Werkstudentenprivileg von der Sozialversicherung befreit. Das heißt, dass du keine Abgaben zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen musst. Du zahlst nur einen kleinen Beitrag in die Rentenversicherung ein. 

In Deutschland besteht aber die Pflicht, krankenversichert zu sein. In der Regel bist du als Werkstudent bei der Familienversicherung deiner Eltern oder deines Ehepartners mitversichert. Ist das nicht der Fall, musst du dich selbst als Werkstudent bei einer Krankenkasse versichern. 

Werkstudentenprivileg & Krankenversicherung

Bevor du deine Bewerbung als Werkstudent abschickst, solltest du darauf achten, dass die Stelle zwei Voraussetzungen erfüllt. Nur dann hast du die Vorteile für Werkstudenten bei deiner Krankenkasse:

  • Du darfst nur 485 € (bei einem Minijob 520 €) im Monat verdienen.
  • Du darfst nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. 

Wenn du eine der Grenzen überschreitest, bist du nicht mehr beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung deiner Eltern oder deines Ehepartners mitversichert. Du wirst dann wie ein „normaler“ Arbeitnehmer versicherungspflichtig und musst eigene Krankenversicherungsbeiträge bezahlen:

Art der Versicherung Stundenzahl Verdienst Kosten
Familienversicherung unter 20 Stunden unter 485 € für dich kostenlos
Studentische Versicherung
unter 20 Stunden über 485 € ca. 80 €
voll versicherungspflichtig  über 20 Stunden über 485 € 14 – 15 % deines Einkommens

Bist du voll versicherungspflichtig, zahlst du eine Hälfte der Krankenversicherungsabgaben und der Arbeitgeber die andere.

Möglichkeiten der Krankenversicherung

Für dich gibt es vier Möglichkeiten der Krankenversicherung als Werkstudent:

  1. Familienversicherung: Bist du noch unter 25 Jahre alt, kannst du kostenlos über deine Familie mitversichert sein. Du kannst dich dabei entweder bei deinen Eltern oder bei deinem Ehepartner mitversichern. Das gilt allerdings nur, wenn du nicht mehr als 485 € (520 € beim Minijob) im Monat verdienst.
      
  2. Studentische Krankenversicherung: Bist du hingegen bereits über 25 Jahre alt oder verdienst mehr als 485 € pro Monat, bist du in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (der KVdS) pflichtversichert. Hier zahlst du etwas über 80 € pro Monat. Bis zu deinem 30. Lebensjahr kannst du dich über die KVdS versichern.
      
  3. Freiwillige gesetzliche Versicherung: Wenn du mit 30 Jahren noch studieren möchtest, musst du dich selbst weiter versichern. Dabei liegt der Beitrag bei mindestens 120 € im Monat. 
      
  4. Freiwillige private Krankenversicherung: Wenn du dich lieber privat versichern möchtest, gilt diese Krankenversicherung bis zu deinem 34. Lebensjahr. Die Beiträge variieren dabei von Versicherung zu Versicherung.

Merke dir: Wenn du von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung (und umgekehrt) wechselst, gilt das für den Rest deines Studiums. Nur wenn du die Altersgrenze von 30 Jahren erreichst, hast du noch einmal die Gelegenheit zu wechseln.  

Wann gilt die 20-Stunden-Grenze als Werkstudent?

Es gibt von den Regelungen im Werkstudentenprivileg auch einige Ausnahmen, die du kennen solltest: 

  • Das Werkstudentenprivileg zählt nur, wenn dein Fokus nachweislich auf dem Studium und nicht auf der Arbeit liegt. Das heißt, du darfst während der Vorlesungszeit nur 20 Stunden pro Woche arbeiten. Während der Semesterferien gilt die Regelung allerdings nicht.
      
  • Wenn du mehr als nur einen Job hast, darf die Gesamtanzahl an Arbeitsstunden nicht die 20-Stunden-Grenze überschreiten. 
      
  • Wenn du die 20-Stunden-Regelung einhältst, darfst du auch mehr als 485 € (bzw. 520 €) verdienen. 
      
  • Arbeitest du in nicht mehr als 26 Wochen bzw. 182 Kalendertagen innerhalb von 12 Monaten in Abend- oder Nachtarbeit? Dann darfst du während dieser Zeit ebenfalls die 20-Stunden-Grenze überschreiten

Was steht im Werkstudentenvertrag? 

Im Werkstudentenvertrag müssen bestimmte Bedingungen festgehalten werden, damit du die Vorteile des Werkstudenten Jobs auch genießen kannst:

  • Du musst in Vollzeit immatrikuliert sein.
  • Du darfst deine letzte Prüfungsleistung noch nicht abgelegt haben (z.B. Bachelorarbeit).
  • Du musst deinen Arbeitgeber informieren, sobald sich dein beruflicher Status ändert — zum Beispiel, wenn du einen weiteren Job annimmst.
  • Du darfst während des Semesters nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Für wen gilt das Werkstudentenprivileg nicht?

Manchmal kann es sein, dass du laut Hochschule zwar Studierender bist, aber das Werkstudentenprivileg nicht erhältst. Das passiert, wenn du…

  • Studienbewerber,
  • Promotionsstudierender oder
  • dualer Student bist,
  • … oder gerade ein Urlaubssemester hast.

Tipp: Besondere Fragen, Regelungen und Ausnahmen klärst du am besten direkt mit deiner Krankenkasse. 

Werkstudent Krankenversicherung — häufigste Fragen

  • Wie ist man als Werkstudent krankenversichert? 
    Werkstudenten sind von Abgaben in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, solange sie die Bedingungen des Werkstudentenprivilegs erfüllen. Sie zahlen nur Beiträge für die Rentenversicherung, sowie die eigene Kranken- und Pflegeversicherung. 
      
  • Wer zahlt die Krankenversicherung als Werkstudent?
    Werkstudent und Arbeitgeber müssen keine Abgaben zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Der Student muss seine Krankenversicherung aber selbst bezahlen, wenn er mehr als 520 € im Monat verdient oder älter als 25 Jahre ist. 
      
  • Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag für Werkstudenten?
    Wenn du dich selbst versichern musst, machst du das über die gesetzliche studentische Krankenversicherung (KVdS). Der Beitrag beträgt dabei (Stand 2023) 82,99 € pro Monat. Dazu kommt dann immer noch ein variierender Zusatzbeitrag. 

Werkstudent Steuern

Du weißt jetzt, ob und wie viel Krankenversicherung du zahlen musst. Musst du als Werkstudent eigentlich auch Steuern zahlen? Die Antwort darauf und alles Weitere dazu erfährst du hier .

Zum Video: Werkstudent Steuern
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Werkstudent Steuern

Du weißt jetzt, ob und wie viel Krankenversicherung du zahlen musst. Musst du als Werkstudent eigentlich auch Steuern zahlen? Die Antwort darauf und alles Weitere dazu erfährst du hier .

Zum Video: Werkstudent Steuern
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