Nur wenige Stunden Probearbeit zeigen, ob ein Bewerber wirklich zum Unternehmen passt. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei gelten und warum Probearbeiter nicht versichert werden müssen, erklären wir im Beitrag und Video !

Inhaltsübersicht

Was bedeutet Probearbeiten?

Probearbeiten gehört zum Bewerbungsprozess und ermöglicht dem Bewerber einen realistischen Einblick in den Arbeitsalltag. Im Gegenzug kannst du als zukünftiger Arbeitgeber besser beurteilen, ob eine Anstellung für beide Seiten sinnvoll ist.

Die Probetage haben also sowohl für Bewerber als auch für dich als Arbeitgeber Vorteile. Besonders wenn dir die Wahl eines geeigneten Kandidaten schwerfällt, kann das Probearbeiten bei der Entscheidung helfen. Denn neben fachlichen Kompetenzen kannst du so auch das Sozialverhalten beurteilen.

Der Probearbeiter ist aber keine billige Hilfskraft! Denn rechtlich gesehen ist die Probearbeit nur ein „Einfühlungsverhältnis“ und wird klar von richtiger Arbeitsleistung abgegrenzt. Zum Beispiel dauert das Probearbeiten meist nur wenige Stunden und geht nicht über eine normale Arbeitswoche hinaus. Dabei soll der Bewerber nur beobachten und sich an kleinen Aufgaben versuchen — richtig mit anpacken darf er aber nicht. 

Definition Probearbeiten

Die Probearbeit dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Bewerber besser kennenlernen und herausfinden, ob der Kandidat zu der Firma und ausgeschriebenen Stelle passt. Dabei initiiert einer der beiden eine Probearbeitszeit, die normalerweise nur wenige Tage dauert.

Arbeitsrecht beim Probearbeiten

Als Arbeitgeber solltest du bei den Probe-Tagen sehr aufmerksam sein. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen sind hier streng ausgelegt. Einmal nicht aufgepasst, kann es sogar passieren, dass ein richtiges Arbeitsverhältnis während der Probearbeitstage entsteht. Und wenn der Bewerber dann vor Gericht nachweist, dass während der Zeit Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufgetreten sind, musst du im Nachhinein die erbrachten Leistungen entlohnen.

Um das zu vermeiden, solltest du sicherstellen, dass diese Punkte nicht auf den Probearbeiter zutreffen:

  • muss zu bestimmten Zeiten erscheinen
  • übt immer wieder Tätigkeiten eines Festangestellten aus
  • erwirtschaftet während der Probe-Tage Unternehmensgewinn
  • muss an bestimmten Arbeitsorten erscheinen
  • muss Dienstkleidung tragen
  • bekommt für seine Arbeitsleistung Vergütung

Weitere Details zum gesetzlichen Hintergrund vom Probearbeiten erklären wir in den nächsten Abschnitten.

Was ist der Unterschied zwischen Probearbeit und Probezeit?

Die Probearbeit findet immer unverbindlich und auf freiwilliger Basis statt. Dafür existiert maximal eine schriftliche Vereinbarung mit dem Unternehmen. Die Probezeit funktioniert hingegen nur mit einem geschlossenem Arbeitsvertrag und kann bis zu 6 Monate dauern.

Wie lange darf die Probearbeit dauern?

Wie lange das Probearbeiten gehen darf, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Es sollte aber nicht mehr als eine Woche sein!

Deswegen ist es am sinnvollsten, die Probearbeiten-Dauer nur auf kurze Zeiträume zu begrenzen. Zum Beispiel auf ein paar Stunden am Tag. Dabei muss sich der Bewerber aber an keine Dienstpläne oder andere Zeitvorgaben halten.

Hinweis: Bleibt der Probearbeiter durchgängig mehrere Tage und arbeitet ähnlich wie die Festangestellten, entsteht daraus unter Umständen ein vollständiges Arbeitsverhältnis!

Welche Aufgaben sind für Probearbeiter geeignet?

Beim Probearbeiten sollte der Bewerber trotz seiner Qualifikationen keine ganzen Aufgaben von Angestellten übernehmen. Dazu gibt es keine eindeutigen Vorgaben, aber der Probearbeiter sollte nur Aufgaben ausführen, die:

  • einen geringen Umfang haben,
  • zeitlich begrenzt sind,
  • nicht selbstständig erledigt werden müssen.

Der Bewerber soll also nur „mitlaufen“ und unverbindlich an die Inhalte seines zukünftigen Arbeitsplatzes herangeführt werden. Dabei darf er Aufgaben auch ablehnen. Ebenso muss ein Probearbeiter sich nicht an das Tragen von Dienstkleidung halten.

Als Arbeitgeber solltest du hier deutliche Grenzen ziehen und den Bewerber darauf hinweisen, dass er zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet ist!

Beispiele für (un)/geeignete Probearbeiten Aufgaben sind:

✓  Bei Kundengesprächen anwesend sein & zuhören
  Kundengespräche selbst führen

✓  Einen LKW-Fahrer bei seinen Touren begleiten
  Das Fahrzeug beladen & selbst fahren

Muss der Arbeitgeber Probearbeiten anmelden?

Grundsätzlich musst du als Arbeitgeber deine Probearbeiter nicht anmelden. Die Meldepflicht bezieht sich nämlich nur auf Mitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag. Solange also beim Probearbeiten das Einfühlungsverhältnis besteht, müssen weder das Finanzamt noch Sozialversicherungsträger informiert werden!

Muss Probearbeit bezahlt werden?

Die wichtigste Frage für Arbeitgeber ist schnell beantwortet: Denn solange kein gültiges Arbeitsverhältnis vorliegt, musst du Probearbeiter nicht bezahlen! Das bedeutet, dass auch kein Anspruch auf Mindestlohn besteht.

Komplett leer müssen die Bewerber trotzdem nicht ausgehen. Es sind nämlich freiwillige Aufwandsentschädigungen möglich. Als Arbeitgeber kannst du dabei zum Beispiel die Fahrtkosten, Verpflegung oder Kosten für Sicherheitskleidung übernehmen. Das ist eine gute Alternative, wenn man bedenkt, dass die Bewerber für das Probearbeiten trotz Arbeitsverhältnis teilweise Urlaub nehmen müssen.

Tipp: Bekommt ein Probearbeiter diese Aufwandsentschädigungen, sollten diese unbedingt schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in einer Vereinbarung über die Rahmenbedingungen der Probearbeit. Denn nur wenn klar ist, dass es sich nicht um Bezahlung für Probearbeiten handelt, bist du als Arbeitgeber vor Klagen geschützt

Versicherung für Probearbeiter

Beim Probearbeiten besteht ein Einfühlungsverhältnis, deswegen ist der Bewerber nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet aber auch, dass keine gesetzliche Unfallversicherung besteht, wie bei normalen Mitarbeitern.

Was passiert also, wenn der Bewerber bei der Probearbeit Sach- oder Personenschäden verursacht? Grundsätzlich läuft die Versicherung von Probearbeit über die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit: Denn wenn der Bewerber arbeitslos ist und staatliche Leistungen bezieht, wird die Probearbeit über das Arbeitsamt versichert.

Dafür musst du als Arbeitgeber die Probetage aber erstmal anmelden und genehmigen lassen. Sie gelten dann nämlich als Maßnahmen zur „beruflichen Wiedereingliederung “. Das funktioniert aber nur, wenn dem Bewerber gleichzeitig ein Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt wird.

Probearbeit absichern: Formular

Du kannst als Arbeitgeber natürlich einfach darauf achten, dass kein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, um die Probearbeit abzusichern: Eine schriftliche Vereinbarung, die die Rahmenbedingungen regelt.

Darin kannst du die Probearbeiten eindeutig von einem normalen Arbeits- oder Praktikantenverhältnis abgrenzen. Außerdem sind dann beide Vertragspartner abgesichert.

Punkte, die in so einer Vereinbarung nicht fehlen dürfen, sind also:

  • Name & Kontaktdaten von Bewerber & Unternehmen
  • Ort & Zeitraum der Probearbeit
  • Ansprechpartner des Bewerbers im Unternehmen
  • Hinweis, dass der Bewerber zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet ist
  • Hinweis, dass keine Vergütung erfolgt
  • Aufzählung aller Aufwandsentschädigungen
  • grober Ablaufplan der Probetage
  • Verschwiegenheitsklausel & Hinweis auf Hausrecht
  • Hinweis, dass die Probearbeit jederzeit mündlich beendet werden kann

Am besten verschickst du die Vereinbarung zusammen mit der Einladung zum Probearbeiten. Dann kann der Bewerber die Bedingungen direkt bestätigen. Zur Inspiration haben wir hier ein kostenloses Muster dieser Vereinbarung vorbereitet:

Hinweis: Dieses Dokument bedeutet nicht, dass du als Arbeitgeber automatisch auf der sicheren Seite bist. Die Vereinbarung dient nämlich nur als Beweis. Muss der Bewerber trotzdem Leistungen, wie in einem normalen Arbeitsverhältnis, erbringen, sind das die Punkte, die letztendlich bei einer Klage vor Gericht zählen. Beim Probearbeiten werden nämlich alle Parteien an ihrem Handeln gemessen!

Tipps für Arbeitgeber

Mit einem Probetag auf Arbeit kannst du als Arbeitgeber viele interessante Informationen über den Bewerber sammeln. Dabei stellt sich die Frage, welche Kriterien hier am wichtigsten sind. Diese Leitfragen können dabei helfen:

  • Stimmen die Kompetenzen mit der Bewerbung überein?
  • Welche Soft Skills sind vorhanden? (z. B. Teamfähigkeit , Sorgfalt)
  • Wie bewerten die eigenen Mitarbeiter den Bewerber?
  • Was ist besonders positiv / negativ aufgefallen?
  • Sprechen die Beobachtungen für eine Einstellung?

Das war es aber noch nicht mit unseren Tipps für Arbeitgeber. Das Thema Probearbeiten ist nämlich ein sehr vielfältiges Thema. Deswegen haben wir hier die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:

Probearbeiten Tipps

 Ablauf vorher strukturieren

 Erwartungen an den Bewerber festlegen

 Belehrung zu Daten- & Arbeitsschutzrichtlinien

 verantwortliche Betreuungsperson ernennen

 Aufgaben & Ablauf mit Bewerber absprechen

 Go’s & No-Go’s definieren

 schriftliche Vereinbarung aufsetzen

Wie kann man einem Bewerber nach dem Probearbeiten absagen? 

Am Ende der Probearbeit sollte auch alles ausgewertet werden, zum Beispiel in einem kurzen Feedback-Gespräch . Aber wie geht es danach weiter? Im Grunde gibt es nur zwei Möglichkeiten: Du teilst dem Bewerber mit, dass er eingestellt wird, oder eben nicht. In diesem Fall braucht es eine schriftliche Absage.

Eine Absage nach der Probearbeit sollte zeitnah verschickt werden. Außerdem muss sie professionell und transparent formuliert sein, damit der Bewerber die Gründe nachvollziehen kann. Gerade hier bietet es sich an, das Feedback zu den Probearbeitstagen mit der Absage zu verbinden. Das könnte zum Beispiel so aussehen:

Beispiel: Bewerber nach Probearbeit absagen

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wir bedanken uns herzlich für Ihren Einsatz bei uns in der Zeit vom 12. bis 14. Juni 2023.
Besonders Ihr Engagement und Interesse an unseren Unternehmensprozessen sind uns dabei positiv aufgefallen. Nach intensivem Austausch haben wir uns aber entschieden, dass eine weitere Zusammenarbeit aus unserer Sicht nicht möglich sein wird. 

Wir wünschen Ihnen trotzdem alles Gute für Ihren weiteren beruflichen Werdegang. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail bei uns melden. 

Mit freundlichen Grüßen

Musterfirma GmbH, Abteilung Recruiting

Zusage Bewerbung

Das Probearbeiten ist die perfekte Möglichkeit, um potenzielle Mitarbeiter kennenzulernen. Wenn es dann auf beiden Seiten passt, fehlt nur noch die Zusage. Wie eine Zusage für die Bewerbung aussehen sollte und weitere hilfreiche Tipps findest du im nächsten Video!

Zum Video: Zusage Bewerbung
Zum Video: Zusage Bewerbung

Zusage Bewerbung

Das Probearbeiten ist die perfekte Möglichkeit, um potenzielle Mitarbeiter kennenzulernen. Wenn es dann auf beiden Seiten passt, fehlt nur noch die Zusage. Wie eine Zusage für die Bewerbung aussehen sollte und weitere hilfreiche Tipps findest du im nächsten Video!

Zum Video: Zusage Bewerbung
Zum Video: Zusage Bewerbung

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