Ein Zwischenzeugnis bewertet die Leistung eines Arbeitnehmers während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wann Mitarbeiter darauf Anspruch haben und was inhaltlich enthalten sein sollte, erfährst du in diesem Beitrag und im Video .

Inhaltsübersicht

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist eine besondere Art eines Arbeitszeugnisses und wird vom Arbeitgeber während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erstellt. Mitarbeiter können es jederzeit unter Angabe triftiger Gründe beantragen. 

In das Zwischenzeugnis kommen Angaben zur Tätigkeit und den individuellen Leistungen des Beschäftigten, sowie eine Bewertung der fachlichen Qualifikationen und des Engagements. Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis wird das Zwischenzeugnis im Präsens verfasst.

Auch im Zwischenzeugnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich wohlwollend über den Mitarbeiter zu äußern. Daher nutzen viele Arbeitgeber einen Zeugniscode, der die Schwächen des Arbeitnehmers in positiven Formulierungen versteckt.

Zwischenzeugnis – Aufbau & Inhalt

Beim Umfang des Zwischenzeugnisses unterscheidet man zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zwischenzeugnis. Letzteres enthält zusätzlich zu den sachlichen Fakten wie der Tätigkeitsbeschreibung auch noch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.

Ein qualifiziertes Zwischenarbeitszeugnis hat meist folgenden Aufbau:

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Zwischenzeugnis Aufbau

Der Aufbau ist nicht verpflichtend, dennoch sollten die folgenden Inhalte im Zwischenzeugnis enthalten sein.

Kopfzeile

Üblicherweise wird ein Zwischenzeugnis auf dem Firmenpapier gedruckt. Ist kein Firmenpapier vorhanden, sollte am Beginn des Dokuments der Briefkopf des Unternehmens abgedruckt sein. Danach folgt ein einfaches „Zwischenzeugnis“ als Überschrift. 

Einleitung

Die Einleitung enthält die persönlichen Daten des Angestellten. Dazu zählen:

  • der vollständige Name
  • das Geburtsdatum
  • der Wohnort
  • der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  • Position des Arbeitnehmers im Unternehmen

Tätigkeitsbeschreibung

Dieses Kapitel beginnt mit einer kurzen Unternehmensbeschreibung. Der Arbeitgeber stellt sich selbst vor und nennt dabei folgende Dinge:

  • den Namen des Unternehmens
  • die Branche
  • das typische Tätigkeitsfeld
  • die Größe der Firma
  • die Mitarbeiterzahl
  • die Standorte

Anschließend wird auf die Stelle des Arbeitnehmers eingegangen. Es wird erklärt, wie die Stelle in die Unternehmensorganisation eingebettet ist und welche relevanten Tätigkeiten der Mitarbeiter regelmäßig ausführt. Vor allem Aufgaben von hoher Wichtigkeit werden hier genannt. Viele Arbeitgeber orientieren sich dafür an den Tätigkeiten aus der Stellenbeschreibung.  

Leistungs- und Verhaltensbeurteilung

In diesem Teil des Zwischenzeugnisses bewertet der Arbeitgeber die subjektiv empfundene Leistung und das Sozialverhalten des Beschäftigten. Besonders für künftige Arbeitgeber ist das von großer Bedeutung. 

Für die Bewertung der Leistung wird die Einsatzbereitschaft, das Fachwissen, die Arbeitsweise sowie bei Bedarf die Führungsleistung betrachtet. Zudem werden besondere Erfolge des Beschäftigten hier erwähnt. Anschließend wird sein Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden erläutert.

Wichtig: Hier ist die Reihenfolge entscheidend! Wird zum Beispiel erst der Umgang mit Kollegen beschrieben und danach erst der mit den Vorgesetzten, wirft das Fragen auf. Es könnte sein, dass das Verhalten des Beschäftigten nicht einwandfrei war. Die richtige Reihenfolge ist Vorgesetzter – Kollegen – Kunden.

Ausstellungsgrund

Optional kann zusätzlich der Grund für das Zwischenzeugnis angegeben werden. Soll er in das Arbeitszwischenzeugnis aufgenommen werden, könnte er lauten „Auf Wunsch des Mitarbeiters“ oder „Aufgrund eines Geschäftsführerwechsels”.

Schlussformel & Zukunftswünsche

Am Ende des Zwischenzeugnisses bedankt sich der Arbeitgeber für die Zusammenarbeit. Auch der Wunsch nach einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sollte nicht fehlen, um auszudrücken, wie sehr der Mitarbeiter geschätzt wird.

Ort, Datum, Unterschrift

Der Arbeitgeber schließt das Zwischenzeugnis mit dem Ausstellungsort, dem aktuellen Datum und seiner Unterschrift ab. Eine noch offiziellere Note bekommt das Zeugnis mit einem Firmenstempel.

Zwischenzeugnis Muster

Hier haben wir ein komplettes Zwischenzeugnis Muster kostenlos für dich zum Download, das du als Vorlage verwenden kannst.

Wichtig: Die Vorlage soll dir lediglich verdeutlichen, wie ein fertiges Zwischenzeugnis aussehen kann. Sie entspricht dabei einer „sehr guten“ Bewertung. Du kannst dich daran orientieren, solltest den Inhalt aber auf jeden Fall an deine individuelle Situation anpassen!

Zwischenzeugnis – Formulierungen

Ein Zwischenzeugnis muss, ähnlich wie das Arbeitszeugnis, immer wohlwollend formuliert sein. Negative Beurteilungen werden daher mit einer Art Zeugnissprache verschlüsselt. Dabei gibt es verschiedene Formulierungen, die für die Schulnoten „sehr gut“ bis „mangelhaft“ stehen, an denen sich der Arbeitgeber orientieren kann.

Wichtig: Auch die Schlussformel kann Aufschluss über das Sozialverhalten des Mitarbeiters geben. Fehlt beispielsweise der Wunsch nach weiterer Zusammenarbeit, ist das ein negatives Zeichen!

Wir zeigen dir jetzt anhand von Beispielen, wie eine Bewertung im Zwischenzeugnis aussehen könnte und geben dir die jeweils passende Formulierung dafür.

Einsatzbereitschaft

  • sehr gut
    „Er/Sie ist in höchstem Maße motiviert und zeigt stets außerordentlichen Einsatz und sehr großes Engagement.“
  • gut
    „Er/Sie zeigt stets großes Interesse und beweist eine vorbildliche Arbeitseinstellung und Eigeninitiative.“
  • befriedigend
    „Er/Sie zeigt großes Interesse und Engagement bei der Arbeit.“
  • ausreichend
    „Er/Sie erledigt seine/ihre Aufgaben interessiert und motiviert.“
  • mangelhaft
    „Er/Sie zeigt sich insgesamt motiviert und erledigt seine/ihre Aufgaben.“

Fachwissen

  • sehr gut
    „Dank seiner/ihrer sehr guten Auffassungsgabe und des hervorragenden Fachwissens meistert er/sie neue Aufgabenbereiche stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.”
  • gut
    „Er/Sie besitzt eine gute Auffassungsgabe und meistert neue Aufgabenbereiche daher stets zur vollen Zufriedenheit.“
  • befriedigend
    „Neue Aufgabenbereiche bewältigt er/sie erfolgreich und kann mit angemessenen Fachwissen überzeugen.“
  • ausreichend
    „Er/Sie kann sich durch erarbeitete Fachkenntnisse neuen Arbeitsaufgaben anpassen.“
  • mangelhaft
    „Er/Sie besitzt die notwendige Auffassungsgabe, um die Arbeitsabläufe gemäß den Anforderungen der Position zu erledigen.“

Arbeitsweise

  • sehr gut
    „Er/Sie erledigt alle Aufgaben stets sehr selbstständig und mit äußerster Präzision in besonders lobenswerter Weise.“
  • gut
    „Er/Sie erledigt anfallende Aufgaben stets selbstständig mit hoher Präzision und Sorgfalt.“
  • befriedigend
    „Er/Sie erledigt Aufgaben systematisch, sorgfältig und effizient.“
  • ausreichend
    „Alle Aufgaben werden mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“
  • mangelhaft
    „Er/Sie erledigt die Aufgaben überwiegend systematisch und ist stets um Sorgfalt bemüht.“

Erfolge

  • sehr gut
    „Er/Sie überzeugt durch stets herausragende Arbeitsergebnisse und eine überdurchschnittliche Zielerreichung.”
  • gut
    „Er/Sie überzeugt stets mit guten Arbeitsergebnissen.“
  • befriedigend
    „Er/Sie erledigt die Arbeiten mit zufriedenstellender Qualität.“
  • ausreichend
    „Die Arbeitsergebnisse sind angemessen und von ausreichender Qualität.“
  • mangelhaft
    „Er/Sie erledigt die Aufgaben in erwartetem Maße.“

Sozialverhalten

  • sehr gut
    „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist jederzeit besonders vorbildlich, freundlich und professionell.“
  • gut
    „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist stets freundlich und professionell.“
  • befriedigend
    „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist angemessen und professionell.“
  • ausreichend
    „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entspricht den Erwartungen.“
  • mangelhaft
    „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist im Gesamten angemessen.“

Gibt es einen Anspruch auf das Zwischenzeugnis?

Es gibt keinen gesetzlichen oder rechtlichen Anspruch auf das Zwischenzeugnis. Laut Gesetz hat ein Arbeitnehmer lediglich das Recht auf ein Arbeitszeugnis am Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Ausnahmen müssen im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters oder im Tarifvertrag geregelt sein. Ansonsten darf der Arbeitgeber das Ausstellen eines Zwischenzeugnisses sogar verweigern.

Wenn du mehr über den Anspruch aufs Zwischenzeugnis erfahren willst, dann schau dir unser Video dazu an!

Zwischenzeugnis anfordern – Gründe

Da das Zwischenzeugnis eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, sollte ein Mitarbeiter gute Gründe dafür anbringen. Triftige Gründe, um ein Zwischenzeugnis zu beantragen, sind zum Beispiel:

  • lange Betriebszugehörigkeit
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Vorgesetztenwechsel
  • Betriebsübernahme
  • Wechsel in eine andere Abteilung
  • interne Beförderung
  • Aus-, Fort- oder Weiterbildung
  • geplanter Stellenabbau
  • drohende Insolvenz
  • Elternzeit
  • längerer Sonderurlaub

Das Zwischenzeugnis kann entweder mündlich oder schriftlich per Brief oder Mail beantragt werden. Ansprechpartner hierfür sind entweder der direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung.

Gibt es eine Frist für das Zwischenzeugnis?

Nein, es gibt keine Frist für das Erstellen eines Zwischenzeugnisses. Bei einem triftigen Grund hat die Ausstellung jedoch unverzüglich zu erfolgen. Ansonsten kann der Mitarbeiter in seinem Antrag eine übliche Frist von 2-3 Wochen setzen.

Wenn du noch mehr darüber erfahren willst, wie man ein Zwischenzeugnis richtig anfordert und Beispielformulierungen dazu sehen willst, dann schau dir dieses Video an!

Zwischenzeugnis – Vorteile

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis geht mit einigen Vorteilen einher. Die Wichtigsten sind:

Leistungsbeurteilung
Neben dem jährlichen Mitarbeitergespräch ist das Zwischenarbeitszeugnis eine gute Möglichkeit, die Leistung des Beschäftigten zu beurteilen. Je nachdem, wie die Bewertung des Mitarbeiters ausfällt, kann der Vorgesetzte das weitere Vorgehen planen: Ein gutes Zwischenzeugnis setzt beispielsweise die Grundlage für Gehaltsverhandlungen, während ein schlechtes Anlass für ein Feedbackgespräch sein könnte.

Schutz des Mitarbeiters
Auch aus rein strategischer Sicht kann ein Zwischenzeugnis Sinn machen. Droht dem Unternehmen beispielsweise die Insolvenz oder wechselt der direkte Vorgesetzte, dann sollte der Mitarbeiter für seine Arbeit ein Zwischenzeugnis anfordern. So gehen seine Erfolge nicht unter und er hat einen Nachweis für die erbrachten Leistungen.

Bindungswirkung
Ein Zwischenarbeitszeugnis hat eine sogenannte Bindungswirkung. Das bedeutet, dass sich die Beurteilung vom Zwischenzeugnis für die Beurteilung im Arbeitszeugnis nicht vollkommen ändern darf. Wurde ein Mitarbeiter also im Zwischenzeugnis gut bewertet, darf der Arbeitgeber auch im Arbeitszeugnis nicht groß davon abweichen. 

Alternativen zum Zwischenzeugnis

Wenn Mitarbeiter lediglich eine Übersicht ihrer Tätigkeiten oder eine Leistungsbeurteilung wünschen, muss nicht gleich ein Zwischenzeugnis erstellt werden. In diesem Fall bieten sich folgende Alternativen an:

Arbeitszeugnis

Jetzt weißt du, wie ein Zwischenzeugnis aufgebaut ist und was es dabei zu beachten gibt. Im Gegensatz zum Zwischenzeugnis wird ein Arbeitszeugnis erst bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt. Alles Wichtige darüber erfährst du in unserem Beitrag dazu!

Zum Video: Arbeitszeugnis
Zum Video: Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Jetzt weißt du, wie ein Zwischenzeugnis aufgebaut ist und was es dabei zu beachten gibt. Im Gegensatz zum Zwischenzeugnis wird ein Arbeitszeugnis erst bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt. Alles Wichtige darüber erfährst du in unserem Beitrag dazu!

Zum Video: Arbeitszeugnis
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