Kündigung Arbeitsvertrag

Du möchtest deinen Arbeitsvertrag kündigen? Worauf du dabei achten musst, erfährst du in diesem Beitrag und in unserem Video

Inhaltsübersicht

Kündigung Arbeitsvertrag

Mit der Kündigung deines Arbeitsvertrags beendest du das Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber. Dabei sollten dir keine Fehler unterlaufen. Beachte deshalb die folgenden Punkte:

  1. Bevor du kündigst, suche zuerst ein Gespräch mit deinem Chef. 

  2. Informiere dich zu deiner Kündigungsfrist. Gesetzlicher Standard ist: Als Arbeitnehmer kannst du mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen.

  3. Formuliere ein fehlerfreies Kündigungsschreiben und reiche es ein. Eine mündliche Kündigung allein reicht nicht aus. 

Wie ein solches Kündigungsschreiben aufgebaut ist, siehst du in unserem Kündigung Arbeitsvertrag Muster. An dieser Kündigung Vorlage kannst du dich orientieren. 

Kündigung Arbeitsvertrag Muster 

Das Kündigungsschreiben ist in der Regel immer gleich aufgebaut. An unserer Vorlage zur Kündigung eines Arbeitsvertrags kannst du dich orientieren:

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Kündigung Arbeitsvertrag

Hier kannst du dir eine komplette Vorlage dazu anschauen.

Gut zu wissen: Wenn du die Muster Kündigung übernimmst, vergiss nicht, dein Kündigungsschreiben handschriftlich zu unterschreiben. Elektronische oder eingescannte Unterschriften gelten nicht! 

Wichtige Hinweise zur Kündigung

Damit deine Kündigung ihre gewünschte Wirkung entfalten kann, muss sie fehlerfrei formuliert sein. In der Liste siehst du die wichtigsten Punkte, die du bei deiner Kündigung unbedingt beachten musst: 

  • Eine Kündigung muss in schriftlicher Form, also auf Papier, erfolgen. Ein Gespräch, eine SMS oder eine E-Mail sind unwirksam. 

  • Aus deinem Kündigungsschreiben muss eindeutig hervorgehen, dass du kündigen willst. Erwähne also unbedingt das Wort „Kündigung“ und die Floskel „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag“.

  • Du musst die Kündigungsfrist einhalten. Als Arbeitnehmer kannst du dem gesetzlichen Standard nach mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. 

  • Für die normale (ordentliche) Kündigung brauchst du keinen Kündigungsgrund. Du musst dich vor deinem Chef also in keinster Weise dafür rechtfertigen. 

  • Am Ende musst du dein Kündigungsschreiben handschriftlich unterschreiben. Eine elektronische oder eingescannte Unterschrift ist hierbei unwirksam. 

Vor der Kündigung 

Wenn du deinen Arbeitsvertrag kündigen willst, suche zuerst das Gespräch mit deinem Chef. Denn dann weiß dein Vorgesetzter Bescheid und fällt nicht aus allen Wolken, wenn auf einmal die Kündigung auf seinem Schreibtisch liegt. Gemeinsam könnt ihr besprechen, wie es für dich und die Firma weitergeht. 

Beachte: Ein Gespräch allein reicht nicht aus, um zu kündigen. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss immer schriftlich, also auf Papier, erfolgen!  

Gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB)

Die Kündigungsfrist gibt an, nach welcher Zeit eine eingereichte Kündigung wirksam wird. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in § 622 die gesetzliche Kündigungsfrist  geregelt. Sie gilt für dich, wenn in deinem Arbeitsvertrag darauf verwiesen wird oder eine Kündigungsfrist gar nicht erwähnt wird. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es jeweils eigene Fristen. 

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer (§ 622 Abs. 1 BGB) 

Die gesetzliche Kündigungsfrist für dich als Arbeitnehmer ist in § 622 Abs. 1 BGB festgehalten. Darin steht, dass du als Arbeitnehmer

  • mit einer Frist von vier Wochen
  • zum 15. oder zum Ende des Monats

kündigen darfst. Das bedeutet also, wenn du zum Beispiel am 12.05. die Kündigung einreichst, dann bist du zum 15.06. aus dem Arbeitsverhältnis befreit. Schon zum 31.05. zu gehen, ist nicht möglich, da bis dahin noch keine vier Wochen verstrichen sind.

In Sonderfällen gelten abweichende Fristen: 

  • In der Probezeit  (erste sechs Monate) kannst du mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag kündigen .
  • Hast du einen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung (§ 626 BGB), musst du die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einhalten. Dies geht zum Beispiel dann, wenn dein Arbeitgeber dich bedroht oder dir dein Gehalt über längere Zeit zu spät oder gar nicht zahlt. 

Gut zu wissen: Für die normale (ordentliche) Kündigung brauchst du keinen Grund. Ebenso musst du in deinem Kündigungsschreiben keinen Grund nennen und dich nicht vor deinem Chef rechtfertigen. 

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB) 

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber ist in § 622 Abs. 2 BGB geregelt. Innerhalb welcher Frist dir dein Arbeitgeber kündigen darf, hängt davon ab, wie lange du für ihn gearbeitet hast. 

In der folgenden Tabelle siehst du, nach welcher Dauer welche Kündigungsfrist gilt: 

Dauer des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Kündigungsfrist
0 Monate – 6 Monate (Probezeit)  2 Wochen zu jedem beliebigen Tag 
7 Monate – 2 Jahre  4 Wochen zum 15. oder zum Ende jeden Kalendermonats 
ab 2 Jahren 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
ab 5 Jahren 2 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 8 Jahren  3 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 10 Jahren  4 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 12 Jahren  5 Monate zum Ende des Kalendermonats 
ab 15 Jahren 6 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 20 Jahren  7 Monate zum Ende des Kalendermonats 

Eigene Kündigungsfrist

Wurde in deinem Arbeitsvertrag eine eigene Kündigungsfrist festgelegt, kann diese nur länger als die gesetzliche Kündigungsfrist sein. Die gesetzliche Kündigungsfrist von mind. vier Wochen zu verkürzen, ist nicht möglich. Allerdings gilt diese eigene, verlängerte Kündigungsfrist dann nicht nur für dich als Arbeitnehmer, sondern genauso auch für deinen Arbeitgeber. 

Kündigungsfrist Tarifvertrag 

Tarifverträge können die gesetzliche Kündigungsfrist verlängern, aber auch verkürzen. Richtet sich dein Arbeitsverhältnis nach einem Tarifvertrag, kann es sein, dass für dich die tarifvertragliche Kündigungsfrist gilt. 

Widersprechen sich die Frist in deinem Arbeitsvertrag und die tarifvertragliche Kündigungsfrist, gilt die für dich als Arbeitnehmer bessere Frist. Das ist meist die längere Kündigungsfrist. 

Kündigung Arbeitsvertrag Vorlage

Aber wie genau sieht eine Arbeitsvertrag Kündigung aus? Dem Kündigungsschreiben eines Arbeitsvertrages liegt eine klare Struktur zugrunde. Wir haben dir eine Checkliste mit zehn Punkten zusammengestellt, auf die du bei deinem Kündigungsschreiben auf jeden Fall achten solltest: 

Kontakt Du beginnst das Schreiben rechts oben mit deinen Kontaktdaten. Dazu gehören Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 
Anschrift  Darunter folgt links die Anschrift deines Unternehmens. Diese findest du auf deinem Arbeitsvertrag oder auf der Webseite im Impressum. 
Datum Danach schreibst du rechts darunter das aktuelle Datum, also das Datum, an dem du das Schreiben verfasst. 
Betreff Im Betreff sollten das Wort Kündigung und optional deine Personalnummer vorkommen (Beispiel: Kündigung des Arbeitsvertrags vom 01.06.2020). 
Anrede Starte daraufhin das Schreiben mit der Anrede Sehr geehrte/r … und richte das Schreiben an deinen Vorgesetzten oder den Personaler deiner Firma. 
Kündigung Schreibe danach, dass du das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchtest und erwähne die Kündigungsfrist. 
Bestätigung Bitte im Folgenden darum, dass dir der Erhalt der Kündigung sowie das Aufhebungsdatum des Arbeitsverhältnisses bestätigt wird. 
Zeugnis Außerdem kannst du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern . Dieses steht dir rechtlich zu und gibt Auskunft über dein Arbeitsverhalten. 
Bedanken  Bedanke dich abschließend für die Zusammenarbeit. Wenn du dich gut mit deinem Vorgesetzten verstanden hast, kannst du hier auch mehr schreiben. 
Unterschrift  Beende das Schreiben mit der Floskel Mit freundlichen Grüßen und setze deine handschriftliche (!) Unterschrift darunter. 

Kündigungsgrund

Einen Kündigungsgrund musst du bei einer normalen (ordentlichen) Kündigung nicht erwähnen. Du musst dich also in keinster Weise vor deinem Chef rechtfertigen. 

Stehst du in einem guten Verhältnis zu deinem Chef, kannst du ihm, wenn du möchtest, dennoch mitteilen, warum du dich von seinem Unternehmen trennen möchtest. Achte dabei auf deine Wortwahl und rede nicht schlecht über deinen Chef, das Unternehmen oder deine Kollegen. 

Gute Gründe für deine Kündigung können zum Beispiel bessere Karrierechancen, ein besseres Gehalt, vielversprechende Zukunftsperspektiven oder auch die Familie sein. 

Gut zu wissen: Für die außerordentliche fristlose Kündigung brauchst du hingegen einen Kündigungsgrund. 

Soll ich kündigen?

Ob die Kündigung der richtige Weg für dich ist, ist sicherlich keine leichte Frage. Nimm dir auf jeden Fall genügend Zeit, um über die Gründe dafür nachzudenken. Oft hilft es auch, deinen Kollegen von deinen Unzufriedenheiten zu erzählen. Vielleicht findet ihr dann gemeinsam eine Lösung. 

In der folgenden Tabelle siehst du gute und schlechte Gründe für eine Kündigung: 

Gute Gründe  Schlechte Gründe 
Dein Job stresst dich enorm, du bist überlastet und deine Gesundheit leidet darunter. Du bist (erst) seit kurzer Zeit frustriert, weil es (nur) gerade nicht so gut läuft. 
Deine Arbeit langweilt dich, du kommst nicht voran und du hast keine Karriereperspektiven.  Dir gefällt dein Job, aber du willst mehr verdienen. Überlege genau, wie viel dir dein Gehalt bedeutet.
Mit deinen Kollegen und deinem Chef kommst du überhaupt nicht aus und / oder sie mobben dich.  Dein Chef hat dich kritisiert. Nutze diese Kritik als Chance, um zu wachsen, und gib nicht direkt auf. 

Nach der Kündigung

Du hast dein Kündigungsschreiben erfolgreich eingereicht? Dann ist es nun wichtig, die letzte Zeit bei deinem Arbeitgeber gut zu nutzen.

Am besten lernst du in deinen letzten Wochen deinen Nachfolger kennen und arbeitest ihn in deine Stelle ein. Gleichzeitig solltest du so gut wie möglich alle deine offenen Aufgaben abschließen. Verabschiede dich von deinem alten Team und deinem Chef und mache dich auf zu deinem neuen Job!

Arbeitszeugnis

Hast du deinen alten Job gekündigt, musst du dich bei neuen Unternehmen bewerben. Hierfür ist ein Arbeitszeugnis von Vorteil. Alle wichtigen Infos dazu erfährst du hier

Zum Video: Arbeitszeugnis
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Hast du deinen alten Job gekündigt, musst du dich bei neuen Unternehmen bewerben. Hierfür ist ein Arbeitszeugnis von Vorteil. Alle wichtigen Infos dazu erfährst du hier

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