Wie lange du laut gesetzlicher Kündigungsfrist nach einer Kündigung noch bei dem Unternehmen arbeiten musst und welche Regelungen gelten, erfährst du hier im Beitrag und Video  dazu!

Inhaltsübersicht

Gesetzliche Kündigungsfrist — einfach erklärt

Wenn du deinen Job kündigst, endet dein Arbeitsverhältnis nicht sofort am selben Tag, sondern meistens erst Wochen später. Den Zeitraum zwischen der Bekanntgabe deiner Kündigung und deinem tatsächlichen letzten Arbeitstag nennst du Kündigungsfrist

Nach der gesetzlichen Kündigungsfrist kannst du mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. So sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber genügend Vorlaufzeit bekommen, um sich nach einer neuen Beschäftigung bzw. neuem Angestellten umzuschauen. 

Je nach Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann die Kündigungsfrist auf drei Monate verlängert werden. 

Der Zeitraum der Kündigungsfrist gilt immer erst am Tag nach der Zustellung der Kündigung. Wenn du an einem Montag kündigst, berechnest du deine Kündigungsfrist ab Dienstag.

Ordentliche und Außerordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigungen sind fristgemäß, sodass zwischen Bekanntgabe der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses ein befristeter Zeitraum liegt. Bei außerordentlichen Kündigungen wird die Beschäftigung mit sofortiger Wirkung beendet und sind somit fristlos.

Wie ist die Kündigungsfrist gesetzlich geregelt?

Wird im Arbeitsvertrag keine explizite Angabe zur Kündigungsfrist gemacht oder auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § 622 BGB. Darin sind die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt.

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Arbeiter und Angestellte können mit einer Frist von vier Wochen ordentlich kündigen. Dabei muss sich dieser vierwöchige Zeitraum zum 15. oder zum Ende des Monats hin erstrecken. Die vier Wochen werden nicht zu einem Monat zusammengefasst, sondern als exakt 28 Tage gewertet. Tage an Wochenenden sowie Feiertage werden dabei mitgezählt.

Wichtig: In der Probezeit wird die Kündigungsfrist auf zwei Wochen gekürzt und gilt zu jedem beliebigen Tag.

Beschäftigungsdauer gesetzliche Kündigungsfrist
bis 6 Monate (Probezeit)  2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
ab 7 Monaten 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats

Kündigungsfristen für Arbeitgeber

Stellen Arbeitgeber eine Kündigung aus, hängt die Kündigungsfrist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Angestellten ab. Je länger du also schon bei dem Unternehmen arbeitest, desto länger wird die Kündigungsfrist.

Betriebszugehörigkeit gesetzliche Kündigungsfrist
bis 6 Monate (Probezeit)  2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats
2 Jahre 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
5 Jahre 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
8 Jahre 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
10 Jahre 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
12 Jahre 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
15 Jahre 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
20 Jahre 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Grundsätzlich gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dieselben Fristen. Für die Kündigung durch einen Arbeitnehmer darf also keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. 

Sonderregelungen der Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist kann aber unter bestimmten Bedingungen vom gesetzlichen Standard von vier Wochen abweichen. Das gilt für folgende Umstände:

  • Kleinbetriebe
    Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten dürfen die Kündigungsfrist verlängern. Sie muss aber mindestens vier Wochen betragen. Die Regelung soll Kleinbetrieben genügend Zeit schenken, um qualifizierte Arbeitskräfte zu finden.
     
  • vorübergehende Aushilfen
    Wenn ein Arbeitnehmer für maximal 3 Monate als Aushilfe eingestellt ist, darf die Kündigungsfrist verkürzt werden. Die genaue Frist muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
     
  • Tarifvertrag
    Nach § 11 des Bundesrahmentarifvertrags kann die Kündigungsfrist auf zwölf Werktage verkürzt werden, sofern dein Arbeitsverhältnis auf ein Tarifvertrag anwendbar ist. In der Probezeit (bis 6 Monate) sogar auf sechs Werktage.
     
  • Insolvenzverfahren
    Bei Kündigung während eines Insolvenzverfahrens des Unternehmens gilt unabhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Das gilt auch für Angestellte, die sich in Elternzeit befinden und normalerweise unter besonderem Kündigungsschutz stehen.

Berechnung der Kündigungsfrist

Um zu berechnen, bis wann die Kündigungsfrist gültig ist, ist entscheidend, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gestellt wurde.

Kündigungsfrist berechnen als Arbeitnehmer

Um die Kündigungsfrist zu berechnen, gehst du so vor:

1. Letzten Arbeitstag festlegen:
Überlege dir, wann das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet werden soll. Nach gesetzlicher Kündigungsfrist ist das entweder der 15. oder der letzte Tag eines Kalendermonats.
 
2. Zähle die Tage rückwärts:
Beginnend vom letzten Arbeitstag zählst du nun vier Wochen, also exakt 28 Tage im Kalender rückwärts. Dabei zählst du normalerweise Wochenenden und Feiertage dazu, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Jetzt weißt du, an welchem Tag die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen muss.
 
3. Kündige rechtzeitig:
Setze dein Kündigungsschreiben auf und gib klar an, dass du zum 15. oder letzten Tag des gewünschten Monats kündigen möchtest. Schicke die Kündigung rechtzeitig ab, sodass sie spätestens zum ausgezählten Tag bei deinem Arbeitgeber eintrifft. 
 
Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, gibst du in deinem Schreiben neben dem gewünschten Kündigungsdatum am besten noch den Zusatz „Hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ an. So ist deine Kündigung auch gültig, falls das Wunschdatum nicht eingehalten werden kann.
 
Beispiel:
Wenn du am 15. März 2024 deinen letzten Arbeitstag haben möchtest, muss die Kündigung laut gesetzlicher Kündigungsfrist spätestens am 17. Februar 2024 beim Arbeitgeber vorliegen. Sonst gilt die Kündigung erst zum 30. März 2024.

Kündigungsfrist berechnen als Arbeitgeber

Je nach Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers variiert die Kündigungsfrist. Grundsätzlich gilt aber: Nicht das Datum des Kündigungsschreibens markiert den Beginn der Frist, sondern das Datum der Zustellung!

Beispiel:
Ein Mitarbeiter, der seit fünf Jahren im Unternehmen beschäftigt ist, soll zum 30. August gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt laut Gesetz zwei Monate. Daher muss die Kündigung spätestens zum 30. Juni zugestellt werden.

Um eine rechtlich wirksame Kündigung zu schreiben, greifst du am besten auf folgende Formulierung zurück: „Wir kündigen hiermit das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 30. August 2024. Hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“

Durch die Betonung der fristgemäßen Kündigung wird so trotz falscher Berechnung der Kündigungsfrist erkennbar, dass die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden sollte. Das fehlerhafte Kündigungsdatum wird in dem Fall durch den nächsten rechtlich zulässigen Termin ersetzt. 

Gesetzliche Kündigungsfrist — häufigste Fragen

  • Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
    Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vier Wochen. Dabei kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
     
  • Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer?
    Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer betragen vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats, sofern keine Probezeit vereinbart ist. Die vier Wochen werden dabei nicht zu einem Monat zusammengefasst, sondern als genau 28 Tage gezählt.
     
  • Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber?
    Für Kündigungen durch den Arbeitgeber hängt die Kündigungsfrist von der Beschäftigungsdauer ab. Bis zu zwei Jahren Beschäftigung gelten vier Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Ab fünf Jahren beträgt die Frist zwei Monate. Je länger die Beschäftigung, desto länger die Kündigungsfrist.
       
  • Wie berechne ich die Kündigungsfrist?
    Die Kündigungsfrist beginnt nach dem Tag der Kündigungszustellung. Wird die Kündigung am 4. November ausgestellt, beginnt die vierwöchige Frist erst ab dem 5. November. Wochenendtage sowie Feiertage werden regulär mitgezählt.

Richtig kündigen

Jetzt weißt du, alles Wichtige über die gesetzliche Kündigungsfrist. Um richtig zu kündigen, musst du aber nicht nur die Frist beachten. Welche Aspekte ebenso relevant sind, erfährst du hier!

Zum Video: Richtig kündigen
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Richtig kündigen

Jetzt weißt du, alles Wichtige über die gesetzliche Kündigungsfrist. Um richtig zu kündigen, musst du aber nicht nur die Frist beachten. Welche Aspekte ebenso relevant sind, erfährst du hier!

Zum Video: Richtig kündigen
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