Du hast eine Probezeitkündigung bekommen oder möchtest deinen Job innerhalb der Probezeit kündigen? Hier und im Video  erfährst du alles rund um die Kündigung in der Probezeit!

Inhaltsübersicht

Kündigung in der Probezeit — alles auf einen Blick

Die wichtigsten Regelungen für die Kündigung in der Probezeit sind:

  • Kündigungsfrist 2 Wochen (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  • Kündigung zu jedem Tag möglich
  • In der Regel muss kein Kündigungsgrund angegeben werden.
    Ausnahme: fristlose Kündigung
  • Willkürliche oder sittenwidrige Kündigungen sind verboten,
    z.B. aufgrund von Geschlecht oder Herkunft.

Die Probezeit hat das Ziel, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig kennenlernen. Sie darf höchstens 6 Monate dauern. Weil die Kennenlernphase nicht immer erfolgreich verläuft, gelten in der Probezeit die vereinfachten Regelungen zur Kündigung. 

Welche Kündigungsfristen gelten in der Probezeit?

In der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 BGB Abs. 3). Sie beginnt, sobald die andere Partei (Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer) die Kündigung bekommen hat. Die Kündigung erfolgt also nicht erst zur Mitte oder zum Ende des Monats.  

Beispiel: Du verschickst die Kündigung am 11. März per Post und sie geht am 13. März beim Arbeitgeber ein. Die Kündigungsfrist beginnt dann am 14. März, der letzte Arbeitstag ist also zwei Wochen später am 27. März. 

Die Kündigungsfrist der Probezeit gilt auch, wenn die 2 Wochen nicht mehr komplett innerhalb der Probezeit liegen.

Kann die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit verlängert oder verkürzt werden?

Im Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist als 2 Wochen festgelegt werden. Sie ist dann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gültig.

Eine kürzere Kündigungsfrist ist meist nicht erlaubt, auch nicht bei einer sehr kurzen Probezeit. Das geht nur, wenn es im Tarifvertrag eine entsprechende Regelung gibt (§ 622 BGB Abs. 4).

Was gilt, wenn in meinem Arbeitsvertrag keine Probezeit festgelegt ist?

Wenn im Arbeitsvertrag keine Probezeit geregelt ist, dann gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Anfang an eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats (§ 622 BGB).

Wann muss ich die Kündigung bekommen haben?

Eine Kündigung in der Probezeit ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer sie auch innerhalb der Probezeit erhält. Es nützt also nichts, wenn der Arbeitgeber die Kündigung am letzten Tag der Probezeit verschickt, sie den Arbeitnehmer aber erst am Tag darauf erreicht. 

Muss für die Kündigung in der Probezeit ein Grund genannt werden?

Nein, innerhalb der ersten sechs Monate muss der Arbeitgeber keine Gründe für die Kündigung angeben (unabhängig von der Länge der Probezeit). Der Arbeitnehmer muss ebenfalls keine Gründe angeben.

Das persönliche Urteil des Arbeitgebers reicht für eine Kündigung aus. Der Betriebsrat — der jeder Kündigung zustimmen muss (§ 102 BetrVG) — kann deshalb auch keine konkreten Belege für die Kündigung einfordern. Aber keine Sorge: der Chef darf Mitarbeitern trotzdem nicht willkürlich kündigen, zum Beispiel aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Religion.

Kündigungsschutz in der Probezeit

Der Kündigungsschutz bestimmt Regelungen, um Arbeitnehmer vor einer ungerechtfertigten oder grundlosen Kündigung zu schützen. Wann er genau gilt, beantworten wir hier:

  • Gilt der Kündigungsschutz in der Probezeit?
  • Kann Schwangeren in der Probezeit gekündigt werden?
  • Kann Schwerbehinderten in der Probezeit gekündigt werden?
  • Kann Auszubildenden in der Probezeit gekündigt werden?

Wichtig! Für Fragen des Kündigungsschutzes ist die sogenannte Wartezeit und nicht die Probezeit relevant. Die Wartezeit umfasst immer die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses. Die Probezeit dagegen kann vertraglich geregelt werden und kürzer als 6 Monate sein.

Gilt der Kündigungsschutz in der Probezeit?

Nein, grundsätzlich gelten die Regelungen zum Kündigungsschutz nicht in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (sog. Wartezeit) (§ 1 KSchG). Allerdings gelten sehr wohl allgemeinere Grundsätze, um Arbeitnehmer zu schützen. Die Kündigung darf zum Beispiel nicht aufgrund von Sexualität oder Herkunft erfolgen.

Kann Schwangeren in der Probezeit gekündigt werden?

Nein, denn für Schwangere gilt der Sonderkündigungsschutz. Sie können auch in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses nicht gekündigt werden. 

Kann Schwerbehinderten in der Probezeit gekündigt werden?

Ja, grundsätzlich kann schwerbehinderten in der Probezeit gekündigt werden (§ 90 Abs.1. SGB IX). Es gibt jedoch Grenzfälle: Kann der Arbeitnehmer aufgrund seiner Behinderung seine Tätigkeit nicht mehr ausführen, ist der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet, ihn trotzdem weiter zu beschäftigen (z.B. mit einer anderen Tätigkeit). 

Kann Auszubildenden in der Probezeit gekündigt werden?

Ja, ein Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden. Das gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für den Auszubildenden. Die Probezeit in der Ausbildung muss dabei zwischen einem und vier Monaten liegen. 

Fristlose Kündigung in der Probezeit

Für einige ist sie der letzte Ausweg, für andere ein Alptraum — die fristlose Kündigung. In jedem Fall wirft diese besondere Art der Kündigung in der Probezeit einige Fragen auf: 

  • Ist eine fristlose Kündigung in der Probezeit überhaupt möglich?
  • Wann kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?
  • Wann kann mein Arbeitgeber mir in der Probezeit fristlos kündigen?
  • Muss mein Arbeitgeber mir zunächst eine Abmahnung erteilen?

Ist eine fristlose Kündigung in der Probezeit möglich?

Ja, sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können in der Probezeit fristlos kündigen. Das Arbeitsverhältnis endet dann sofort, es gelten keine Kündigungsfristen. Dafür muss es aber einen wichtigen Grund geben (§ 626 BGB). Die Kündigung muss in aller Regel schriftlich erfolgen. 

Wann kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?

Arbeitnehmer können in der Probezeit fristlos kündigen, wenn es schwerwiegende Gründe dafür gibt. Dazu zählen:  

  • keine Gehaltszahlungen
  • sehr viele Überstunden
  • sexuelle Belästigung oder Gewalt
  • Mobbing und Diskriminierung
  • Beleidigungen, Drohungen oder Nötigungen
  • gravierende Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz

Wann kann mein Arbeitgeber mir in der Probezeit fristlos kündigen?

Damit der Arbeitgeber in der Probezeit fristlos kündigen kann, müssen ebenfalls massive Pflichtverletzungen vorliegen:

  • häufige Arbeitsverweigerung
  • wiederholtes Zuspätkommen
  • Urlaub ohne Genehmigung
  • Beleidigung des Arbeitgebers
  • sexuelle Übergriffe oder körperliche Gewalt
  • Diebstahl oder Unterschlagung

Muss mein Arbeitgeber mir zunächst eine Abmahnung erteilen?

Ja, vor einer fristlosen Probezeitkündigung muss der Arbeitgeber in der Regel eine oder mehrere Abmahnungen erteilen. Ausnahmen gelten jedoch, wenn eine Abmahnung vermutlich keinen Zweck hat oder die Verstöße des Arbeitnehmers sehr gravierend sind. 

Gut zu wissen: Wann ist eine Abmahnung rechtskräftig?

Eine Abmahung ist rechtskräftig, wenn

  • sie aufgrund eines konkreten Verhaltens (z.B. Diebstahl am Arbeitsplatz) und nicht aus allgemeinen Gründen (z.B. Demotivation) erfolgt. 
  • es Beweise für das Verhalten gibt.
  • der Arbeitgeber persönlich mit dem Arbeitnehmer über die Abmahnung gesprochen hat. Er muss ihn darauf hinweisen, dass weiteres derartiges Verhalten zur Kündigung führt.

In der Probezeit gekündigt — und jetzt?

Auch nach einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit stellen sich für Arbeitnehmer oft einige Fragen:

  • Muss ich unmittelbar nach der Kündigung noch weiterarbeiten?
  • Bekomme ich nach einer Kündigung Arbeitslosengeld?
  • Bekomme ich nach der Kündigung eine Abfindung?

Muss ich nach einer Kündigung noch weiterarbeiten?

Ja, der Mitarbeiter muss bis zum Ende der Kündigungsfrist normal weiterarbeiten und bekommt auch normal sein Gehalt.
Eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden, ist der Aufhebungsvertrag. Er ist aber nur möglich, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer damit einverstanden sind. 

Bekomme ich nach der Kündigung Arbeitslosengeld?

Das kommt darauf an. Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, kann er sich arbeitssuchend melden. Hat er von den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, erhält er Arbeitslosengeld I

In anderen Fällen ist die Probezeitkündigung die Schuld des Arbeitnehmers, weil er selbst gekündigt hat oder den Arbeitgeber durch sein Verhalten zu einer Kündigung bewegt hat. Dann besteht für bis zu 3 Monate kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. 

Bekomme ich bei Kündigung in der Probezeit eine Abfindung?

Nein, normalerweise gibt es bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit keine Abfindung. Es kann Ausnahmen geben, wenn die Probezeitkündigung des Arbeitgebers nicht rechtens war. 

Ist bei befristeten Verträgen eine Kündigung in der Probezeit möglich?

Grundsätzlich ja. Denn auch bei befristeten Verträgen kann eine Probezeit festgelegt werden. Hier gilt dann ebenfalls die Kündigungsfrist von 14 Tagen in der Probezeit. Wird keine Probezeit festgelegt, kann ein befristeter Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden (sondern nur unter Umständen fristlos). Er endet einfach zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt. 

Warum kündigt mein Arbeitgeber mir in der Probezeit?

Unter Umständen kann es schwer nachvollziehbar sein, warum auf einmal die Probezeitkündigung im Briefkasten liegt. Es kann viele Gründe geben, warum Arbeitgeber ihren Angestellten in der Probezeit kündigen:

  • Personenbedingte Gründe: Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Persönlichkeit oder seiner Kompetenzen nicht in der Lage, die Arbeit auszuüben (z.B. häufige oder langfristige Krankheit).

  • Verhaltensbedingte Gründe: Der Arbeitnehmer kann seinen Pflichten bei der Arbeit nicht nachgehen (z.B. aufgrund von Alkoholkonsum in der Arbeit).

  • Betriebsbedingte Gründe: Das Unternehmen muss oder möchte die Stelle abbauen (z.B. aufgrund von Insolvenz).

Darf mir mein Arbeitgeber aus politischen Gründen kündigen?

Das kommt darauf an. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2012, dass die bloße Parteimitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei noch kein Kündigungsgrund sei. Rechtsextreme Aktivitäten können dagegen unter Umständen eine Probezeitkündigung rechtfertigen, wenn für die Stelle Verfassungstreue gegeben sein muss. 

Warum könnte ich in der Probezeit kündigen?

Du denkst über eine Kündigung nach? Es gibt einige Gründe, aus denen Arbeitnehmer während der Probezeit eine Kündigung einreichen:

  • Überforderung: Der Arbeitnehmer fühlt sich seinen Aufgaben nicht gewachsen oder leidet unter zu viel Stress. Anstatt in so einem Fall gleich zu kündigen, bietet es sich aber an, zunächst das Gespräch mit dem Chef zu suchen. Oft lassen sich Probleme gemeinsam lösen. 

  • Unzufriedenheit: Die Stelle entspricht nicht den eigenen Vorstellungen. In diesem Fall ist es sinnvoll, mit dem Chef offen darüber zu sprechen. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Guten auseinandergehen.

  • Andere Stelle: Der Arbeitnehmer hat eine bessere Stelle befunden. Auch hier empfiehlt es sich, offen damit umzugehen. Denn Arbeitgeber wissen in der Regel auch, dass sich Arbeitnehmer auf verschiedene Stellen bewerben.

Wie schreibe ich meine Probezeitkündigung?

Auch in der Probezeit muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. In einem Kündigungsschreiben in der Probezeit sollten einige Punkte nicht fehlen:

  • die Kündigungsfrist
  • das Datum, zu dem gekündigt wird
  • der Kündigungsgrund, falls notwendig oder erwünscht

Ansonsten bietet es sich an, sich noch einmal beim Arbeitgeber für die gemeinsame Zeit zu bedanken, um einen freundlichen letzten Eindruck zu hinterlassen.

Ein konkretes Muster einer Probezeitkündigung findest du hier

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Kündigung Arbeitsvertrag
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