Du bist in der Probezeit deiner Ausbildung oder stehst kurz davor und willst wissen, welche Regelungen dafür gelten? Das erfährst du hier und in unserem Video !

Inhaltsübersicht

Das Wichtigste zur Probezeit in der Ausbildung

Am Anfang deiner Ausbildung gibt es immer eine Probezeit. Hier siehst du die wichtigsten Fakten dazu: 

  • Dauer: 1 bis 4 Monate (§ 20 BBiG)
  • Verlängerung und Verkürzung: in bestimmten Fällen möglich
  • Kündigung : ohne Kündigungsfrist jederzeit möglich & keine Angabe von Kündigungsgründen nötig
  • Ziel: Ausbildungsbetrieb und Azubi sollen sich kennenlernen. Du findest heraus, ob dir der Beruf gefällt. Der Betrieb stellt fest, ob du geeignet bist und in das Unternehmen passt.

Die genauen Regelungen zur Probezeit stehen in deinem Ausbildungsvertrag .

Kann die Probezeit für Auszubildende verkürzt werden?

Nein, die Probezeit muss mindestens einen Monat dauern (§ 20 BBiG). Das gilt auch, wenn du vorher ein Praktikum oder einen Nebenjob in dem Unternehmen absolviert hast.

Hast du in deinem Praktikum aber sehr ähnliche Tätigkeiten übernommen wie in deiner Ausbildung, solltest du mit deinem Chef sprechen. Vielleicht legt er dann die minimale Probezeit von einem Monat anstatt von drei oder vier Monaten für dich fest. 

Kann die Probezeit für Auszubildende verlängert werden? 

Normalerweise nicht. Die maximale Dauer der Probezeit in der Ausbildung beträgt vier Monate (§ 25 BBiG).

Wenn deine vereinbarte Probezeit als Azubi zunächst kürzer als vier Monate ist, kann sie nachträglich auf vier Monate verlängert werden. Dafür müssen aber du und dein Ausbildungsbetrieb mit der Verlängerung einverstanden sein und sie schriftlich festlegen. 

Wenn du mindestens ein Drittel der Probezeit krank warst (z.B. einen von drei Monaten), kann sich deine Probezeit um die Dauer der Krankheit verlängern

Wie lange dauert die Probezeit im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst gilt nicht das Berufsbildungsgesetz (BBiG), sondern der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD ). Er legt unterschiedlich lange Probezeiten für verschiedene Berufe fest, z.B. sechs Monate für Pflegeberufe und drei Monate für Verwaltungsfachangestellte

Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Egal wie lange deine Probezeit dauert — in den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung hast du keinen Anspruch auf Urlaub. In dieser Zeit kann der Betrieb dir Urlaub gewähren — muss er aber nicht.

Aber keine Sorge: Der Urlaubsanspruch dieser Zeit verfällt nicht! Du darfst die Tage lediglich erst nach der Wartezeit in Anspruch nehmen.

Was passiert, wenn ich in der Probezeit schwanger werde?

Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt darfst du nicht gekündigt werden . Weiß dein Arbeitgeber noch nicht von deiner Schwangerschaft und du bekommst eine Kündigung, hast du zwei Wochen Zeit, ihm die Schwangerschaft mitzuteilen. Dann ist die Kündigung nicht wirksam. 

Probezeit in der Ausbildung – häufigste Fragen

  • Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?
    Die gesetzliche Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen Monat und höchstens 4 Monate (§ 20 Berufsbildungsgesetz). Ihre genaue Dauer ist im Ausbildungsvertrag festgelegt.

  • Kann ein Azubi in der Probezeit gekündigt werden?
    Azubis können in der Probezeit unter einfacheren Bedingungen gekündigt werden. Es gelten nämlich keine Kündigungsfristen. Die Kündigung ist also jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Sie muss jedoch schriftlich erfolgen.

Rechte und Pflichten als Azubi

Nicht nur während der Probezeit hast du als Azubi Rechte und Pflichten. Schau dir gleich in unserem Video an, was du in deiner Ausbildung unbedingt wissen solltest!

Rechte und Pflichten als Azubi
zum Video: Rechte und Pflichten als Azubi

Rechte und Pflichten als Azubi

Nicht nur während der Probezeit hast du als Azubi Rechte und Pflichten. Schau dir gleich in unserem Video an, was du in deiner Ausbildung unbedingt wissen solltest!

Rechte und Pflichten als Azubi
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