Kündigung Ausbildung
Du bist mit deiner Ausbildung unzufrieden oder findest, dass sie doch nicht zu dir passt? Alles rund um die Kündigung deiner Ausbildung erfährst du hier und im Video !
Inhaltsübersicht
Kündigung in der Ausbildung — das musst du beachten
Egal ob langweilige Aufgaben, andere Erwartungen oder Probleme mit den Kollegen: Eine Kündigung in der Ausbildung kann viele Gründe haben. Sie kann entweder von dir als Auszubildendem oder auch vom Arbeitgeber ausgehen, wenn du dich zum Beispiel falsch verhalten hast oder es finanzielle Probleme im Betrieb gibt. Das alles ist im Berufsbildungsgesetz geregelt (§ 22 BBiG).
Du unterscheidest zwischen vier Möglichkeiten, die Ausbildung zu kündigen:
- Kündigung in der Probezeit
- Ordentliche Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Aufhebungsvertrag
Welche Bedingungen und Kündigungsfristen dabei jeweils gelten, erfährst du jetzt.
Kündigung der Ausbildung in der Probezeit
Dein Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit , um den Betrieb und deine Aufgaben besser kennenzulernen. Laut dem Berufsbildungsgesetz muss sie mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 BBiG).
Nicht nur für dich ist die Probezeit nützlich. Auch dein Ausbildungsbetrieb kann feststellen, ob du als Auszubildender für den Beruf geeignet bist.
Bei einer Ausbildungsvertrag Kündigung solltest du Folgendes beachten:
- Während der Probezeit ist eine Kündigung von beiden Seiten zu jeder Zeit möglich.
- Es gibt keine Kündigungsfrist für Azubis in der Probezeit (§ 22 Abs. 1 BBiG). Du musst also am nächsten Tag einfach nicht mehr in die Arbeit kommen.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Es muss kein Grund für die Kündigung angegeben werden.
Es gibt aber Ausnahmen: Schwangeren, Schwerbehinderten und Angehörigen der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann auch während der Probezeit nicht so einfach gekündigt werden.
Wichtig! Bist du noch minderjährig, brauchst du die Einwilligung deiner Eltern oder deines gesetzlichen Vertreters, um deine Ausbildung zu kündigen. Andersrum muss auch dein Ausbildungsbetrieb die Kündigungserklärung gegenüber dem gesetzlichen Vertreter abgeben.
Unabhängig davon, ob du den Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben hast oder nicht, kannst du bereits vor dem eigentlichen Beginn deiner Ausbildung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist für Azubis kündigen. Das Gleiche gilt auch für deinen Arbeitgeber.
Kündigung der Ausbildung nach der Probezeit
Nach der Probezeit gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, deinen Ausbildungsvertrag zu kündigen:
- ordentliche Kündigung : Kündigung ohne einen besonders wichtigen Grund
- fristlose Kündigung: Kündigung aus einem besonders wichtigen Grund
- Aufhebungsvertrag
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung muss immer von dir ausgehen. Das heißt, dass dein Arbeitgeber dir nach der Probezeit nicht mehr ordentlich kündigen kann. Dadurch bist du als Azubi besonders geschützt. Mögliche Kündigungsgründe in der Ausbildung sind:
- Du willst deine Berufsausbildung beenden (z.B. weil sie dich nicht mehr interessiert).
- Du willst eine andere Berufsausbildung oder ein Studium machen.
Beachte dabei folgende drei Punkte:
- Bei einer ordentlichen Kündigung in der Ausbildung gibt es eine Kündigungsfrist von vier Wochen .
- Du musst in deiner Kündigung keinen Grund angeben.
- Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Fristlose Kündigung
Für eine fristlose Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, zum Beispiel ein schlimmer Verstoß gegen die Regeln im Ausbildungsbetrieb. Wie der Name schon sagt, gilt dann keine Kündigungsfrist. Du gehst am nächsten Tag also einfach nicht mehr zur Arbeit.
Sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb können fristlos kündigen — auch nach Ablauf der Probezeit. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sie kann verschiedene Gründe haben:
Verhaltensbedingte Kündigung
Dein Ausbildungsbeitrieb kann dir verhaltensbedingt fristlos kündigen, wenn du
- Regeln und Anweisungen nicht beachtest
- häufig unentschuldigt im Betrieb oder in der Berufsschule fehlst
- häufig die Arbeit verweigerst
- absichtlich Maschinen oder Geräte bei der Arbeit beschädigst
- den Betriebsfrieden störst (z.B. durch Mobbing von Kollegen)
- bei der Arbeit klaust
- deinen Arbeitsplatz mehrfach unerlaubt verlässt
- ohne Erlaubnis Urlaub machst
- dein Berichtsheft nicht richtig führst
Bevor dein Ausbildungsbetrieb dir fristlos kündigt, muss er dir meist erstmal eine Abmahnung erteilen. So hast du die Möglichkeit, dein Verhalten zu verbessern. Nur bei sehr schwerem Fehlverhalten ist eine Abmahnung nicht nötig.
In der Abmahnung wird dein Fehlverhalten genau beschrieben. Der Betrieb muss dir die Abmahnung außerdem schon kurz nach dem Fehlverhalten geben.
Aber keine Sorge: Die Abmahnungen stehen nicht in deinem Arbeitszeugnis und verjähren oft nach ein oder zwei Jahren. Sie sind dann also nicht mehr relevant.
Auch du kannst deinem Ausbildungsbetrieb verhaltensbedingt fristlos kündigen, wenn
- du häufig Aufgaben übernehmen musst, die nicht in deinem Ausbildungsvertrag stehen
- dein Ausbildungsbeitrieb mehrfach gegen Gesetze verstößt (z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz)
- du unbezahlte Überstunden machen musst, für die du auch keinen Freizeitausgleich bekommst
- du keine Ausbildungsvergütung bekommst
- du im Betrieb Beleidigung, sexuelle Belästigung oder körperliche Gewalt erfährst
- die Ausbildung im Betrieb sehr schlecht ist und du nichts lernst (wenn es z.B. keinen zuständigen Ausbilder gibt)
Tipp: Teile deinem Arbeitgeber zunächst schriftlich mit, wo er sich falsch verhält. Ändert sich das Verhalten innerhalb von zwei Wochen nicht, ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrags die richtige Lösung.
Personenbedingte Kündigung
Dein Ausbildungsbetrieb kann aus folgenden Gründen personenbedingt deinen Ausbildungsvertrag kündigen:
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Fehlende Eignung: Du bist nicht mehr für den Beruf geeignet (z.B. durch einen Unfall, Krankheit oder Allergien) und das war während der Probezeit noch nicht klar.
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Krankheit: Du wirst krank und voraussichtlich während der gesamten Dauer der Ausbildung nicht mehr gesund. Außerdem kannst du durch die Krankheit die notwendigen Fähigkeiten für den Beruf nicht mehr lernen oder stellst ein Sicherheitsrisiko für den Betrieb dar.
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Sucht: Du bist alkoholkrank oder drogensüchtig und wirst voraussichtlich während der gesamten Dauer der Ausbildung nicht mehr gesund. Außerdem kannst du durch die Sucht die notwendigen Fähigkeiten für den Beruf nicht mehr lernen oder stellst ein Sicherheitsrisiko für den Betrieb dar.
- Haft: Du musst ins Gefängnis und kommst voraussichtlich während der gesamten Dauer der Ausbildung nicht mehr frei.
Eine Abmahnung ist hier nicht nötig.
Dein Ausbildungsbetrieb kann betriebsbedingt deinen Ausbildungsvertrag kündigen, wenn
- deine gesamte Ausbildungsabteilung geschlossen wird
- der ganze Betrieb geschlossen wird
Wirtschaftliche Probleme, Insolvenz oder zu wenige Aufträge reichen als Gründe nicht aus, um den Ausbildungsvertrag zu kündigen!
Eine Abmahnung ist hier nicht nötig.
Übrigens: Wenn dein Ausbildungsbetrieb schließt, muss er dir helfen, einen neuen Betrieb zu finden! Trotzdem solltest auch du dich bemühen, möglichst schnell eine neue Stelle zu finden. Beachte dabei:
- Du kannst dich bei der Agentur für Arbeit melden. Sie hilft dir, einen neuen Ausbildungsbeitrieb zu finden. Außerdem bekommst du finanzielle Unterstützung, wenn dein Ausbildungsgehalt wegfällt. Auch die IHK oder HWK oder deine Lehrer in der Berufsschule können dir weiterhelfen.
- Frage deine Berufsschule, wie lange du zum Unterricht kommen darfst, auch wenn du keinen Ausbildungsvertrag hast.
- Wenn du schon im letzten Ausbildungsjahr bist, kannst du eventuell deine Abschlussprüfung vorziehen und die Ausbildung verkürzen . Du kannst dich auch einfach auf eine „normale“ Stelle bewerben und die letzten Monate deiner Ausbildung offiziell als Einarbeitungszeit angeben.
Aufhebungsvertrag
Bist du dir zusammen mit deinem Ausbilder einig, die Ausbildung nicht länger fortzusetzen, kann das Ausbildungsverhältnis auch durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst werden. Hierbei handelt es sich jedoch um keine richtige Kündigung des Ausbildungsverhältnisses. Daher ist diese Art, deine Ausbildung zu beenden, nur möglich, wenn dein Ausbildungsvertrieb einverstanden ist.
Wichtig! Nach einem Aufhebungsvertrag bekommst du in der Regel für 12 Monate kein Arbeitslosengeld. Überleg dir das also gut und lass sich nicht von deinem Ausbildungsbetrieb dazu drängen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben!
Kündigung Ausbildung — häufigste Fragen
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Wie geht eine Kündigung in der Ausbildung?
In der Probezeit kannst du oder dein Arbeitgeber immer und ohne Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss dabei schriftlich erfolgen und du musst keinen Kündigungsgrund darin angeben. Bist du noch minderjährig, müssen deine Eltern der Kündigung zustimmen.
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Wie kündige ich in der Ausbildung?
Nach der Probezeit kann dein Arbeitgeber dir nicht mehr ordentlich kündigen. Daran ändern auch Regelungen im Ausbildungsvertrag nichts. Nur eine fristlose Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag sind möglich.
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Wie kündige ich meine Ausbildung? Welche Kündigungsfristen für Auszubildende gibt es?
In der Probezeit kannst du oder dein Ausbildungsbetrieb jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 22 BBiG). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, aber du musst keinen Grund angeben. Bist du noch minderjährig, müssen deine Eltern (gesetzliche Vertreter) der Kündigung zustimmen.
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Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Ausbildung?
Nach der Probezeit kannst du deine Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen (§ 22 BBiG). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und du musst darin den Kündigungsgrund angeben.
Rechte und Pflichten als Azubi
Neben deinem Recht zu kündigen hast du als Azubi noch viele weitere Rechte und Pflichten. Alles Wichtige dazu erfährst du hier !
Rechte und Pflichten als Azubi
Neben deinem Recht zu kündigen hast du als Azubi noch viele weitere Rechte und Pflichten. Alles Wichtige dazu erfährst du hier !