Mit einer Freistellung nach der Kündigung wird der Arbeitnehmer bis zum Beschäftigungsende von seiner Arbeitspflicht befreit. Was das genau bedeutet und welche Auswirkungen es hat, erklären wir im Beitrag und in unserem Video .

Inhaltsübersicht

Freistellung nach Kündigung – Überblick

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine Freistellung nach der Kündigung des Mitarbeiters anzuordnen. Obwohl das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden über die Kündigungsfrist bis zum Beschäftigungsende bestehen bleibt, ist die Arbeitspflicht des Mitarbeiters ab diesem Zeitpunkt aufgehoben.

Durch die Freistellung von der Arbeit will der Arbeitgeber verhindern, dass der Mitarbeiter weiterhin Betriebsgeheimnisse erfährt und möglicherweise an ein Wettbewerbsunternehmen weitergibt. Zudem wird verhindert, dass der gekündigte Mitarbeiter den Betriebsablauf stört, indem er beispielsweise absichtlich schlechte Leistung erbringt.

Da der Mitarbeiter sein volles Gehalt trotz Kündigung erhält, erfolgt eine Freistellung in diesem Fall oft einvernehmlich.

Welche Voraussetzungen für eine Kündigung mit Freistellung gegeben sein müssen und welche Auswirkungen sie mit sich bringt, erklären wir jetzt.

Was genau ist eine Freistellung?

Mit einer Freistellung erklärt der Arbeitgeber, dass er die Arbeitskraft des Arbeitnehmers nicht mehr in Anspruch nehmen will. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • bezahlte / unbezahlte Freistellung nach Kündigung
    Nach einer Kündigung wird der Arbeitnehmer oft bezahlt freigestellt, um die Kündigungsfrist zu überbrücken. Er hat jedoch auch die Möglichkeit, eine unbezahlte Freistellung selbst zu beantragen, beispielsweise für die Pflege von kranken Angehörigen.
     
  • widerrufliche / unwiderrufliche Freistellung nach Kündigung
    Bei einer widerruflichen Freistellung, kann der Arbeitgeber jederzeit verlangen, dass der Mitarbeiter seine Arbeit wieder aufnimmt. Wurde die Freistellung von der Arbeit jedoch „unwiderruflich“ ausgesprochen, hat er das Recht nicht.

Freistellung nach Kündigung – Voraussetzungen

Eine Freistellung nach Kündigung kann immer nur einseitig vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Das Recht auf Freistellung kann der Arbeitgeber bereits im Arbeitsvertrag in einer sogenannten Freistellungsklausel festlegen.

Diese Klausel ist jedoch nur dann gültig, wenn das Freistellungsinteresse des Arbeitgebers größer ist als das Interesse des Arbeitnehmers an Weiterbeschäftigung. Außerdem darf der Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt werden.

Folgende Gründe rechtfertigen die Freistellung durch den Arbeitgeber:

  • Auftragsmangel
    Wenn die derzeitige Auftragslage keine Beschäftigung des Mitarbeiters ermöglicht, dann ist eine Freistellung nach der Kündigung rechtens. Das Gleiche gilt für eine Insolvenz des Unternehmens.
      
  • Störung des Vertrauensverhältnisses
    Wurde das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so weit gestört, dass keine Weiterbeschäftigung mehr möglich ist, darf der Mitarbeiter freigestellt werden. Das ist zum Beispiel bei Straftaten oder nachweisbaren Lügen der Fall.
     
  • Verraten von Betriebsgeheimnissen
    Eine Freistellung bietet sich auch dann an, wenn der Arbeitgeber befürchtet, der Arbeitnehmer könnte nach der Kündigung zur Konkurrenz wechseln. Um Daten und Geschäftsgeheimnisse zu schützen, darf er den Mitarbeiter zur Überbrückung der Kündigungsfrist freistellen.
     
  • Störung des Betriebsfriedens
    Ein gekündigter Arbeitnehmer ist in seiner Tätigkeit oft weniger motiviert und engagiert als vor der Kündigung. Besteht die Gefahr, dass der Mitarbeiter seine Kollegen bei der Arbeit beeinträchtigt oder den Betriebsfrieden stört, darf er nach der Kündigung freigestellt werden.

Wichtig: Eine Freistellung nach der Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. In der Regel wird die Freistellungserklärung gleich in das Kündigungsschreiben aufgenommen, sie kann jedoch auch nachträglich in einem zusätzlichen Schreiben erfolgen.

Folgen einer unzulässigen Freistellung

Gegen eine bezahlte Freistellung nach der Kündigung hat meistens niemand etwas einzuwenden. Liegt jedoch keiner der genannten Gründe vor, dann ist die Freistellung eigentlich nicht rechtens. Der Arbeitnehmer hat daher die Möglichkeit zu klagen und sein Beschäftigungsrecht einzufordern.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte ein Arbeitgeber immer seine Gründe nennen und auf passende Formulierungen in der Freistellungserklärung achten.

Beispielformulierung Freistellungserklärung

„Da die derzeitige Auftragslage eine Weiterbeschäftigung unmöglich macht, stelle ich Sie hiermit unter Fortzahlung der Vergütung unwiderruflich und unter Anrechnung der Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche mit sofortiger Wirkung frei.“

Anspruch des Mitarbeiters auf Freistellung

Grundsätzlich hat ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Freistellung nach der Kündigung. Er ist vertraglich dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen. 

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer jedoch für Tätigkeiten freizustellen, die der Arbeitssuche dienen:

Vorstellungsgespräche
Probearbeiten in anderen Unternehmen
Termine bei der Arbeitsagentur
Teilnahme an Assessment-Centern

Gut zu wissen: Unabhängig von einer Kündigung kann der Mitarbeiter auch während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses eine Freistellung beantragen. Welche Gründe den unbezahlten Urlaub eines Mitarbeiters rechtfertigen, erfährst du hier.

Freistellung nach Kündigung – Auswirkungen

Eine Freistellung nach der Kündigung bringt sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer Folgen mit sich. Wir haben die wichtigsten Auswirkungen zusammengefasst.

Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Wird ein Mitarbeiter nach der Kündigung freigestellt, muss er keine Arbeitsleistung mehr erbringen. Das Beschäftigungsverhältnis bleibt aber bis zum Ende der Kündigungsfrist bestehen. Bei einer bezahlten Freistellung nach der Kündigung zahlt der Arbeitgeber also weiterhin das Gehalt und auch die Sozialversicherungsbeiträge für den Mitarbeiter.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer unbezahlt freigestellt wurde: Für die Dauer von einem Monat bleibt der Arbeitnehmer weiterhin versichert. Dauert die unbezahlte Freistellung jedoch länger als einen Monat, werden keine Sozialversicherungsbeiträge mehr bezahlt. 

Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch

Ob ein Arbeitnehmer trotz Freistellung Anspruch auf seinen Resturlaub oder Freizeitausgleich hat, hängt davon ab, ob die Suspendierung widerruflich oder unwiderruflich ausgesprochen wurde.

Bei einer widerruflichen Freistellung nach der Kündigung darf der Arbeitgeber keine Urlaubsansprüche verrechnen. Der Mitarbeiter hat weiterhin Anspruch auf seinen Resturlaub und kann die Auszahlung der bestehenden Urlaubstage oder Überstunden anfordern.

Möchte der Arbeitgeber das umgehen, muss er die Freistellung unwiderruflich und unter Anrechnung etwaiger Resturlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche aussprechen. Mit einer entsprechenden Klausel in der Freistellungserklärung sind so alle Ansprüche des Mitarbeiters abgegolten.

Auswirkungen auf betriebliche Vorzüge

Ob ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen, das Diensthandy oder einen betrieblichen Laptop während einer Freistellungsphase zurückgeben muss, ist meist eine Einzelfallentscheidung.

Die Entscheidung ist zunächst davon abhängig, ob die Gegenstände auch privat von dem Mitarbeiter genutzt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ob er nur für einen gewissen Zeitraum oder unwiderruflich freigestellt wurde. 

Möchte sich ein Arbeitgeber von vornherein absichern, kann er entsprechende Rückforderungs-Klauseln in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Sie klären den Umgang mit betrieblichen Gegenständen nach einer Kündigung bzw. Freistellung.

Gut zu wissen: Trotz der Freistellung besteht das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist fort. Aus diesem Grund hat der Mitarbeiter auch weiterhin das Recht zur Teilnahme an betrieblichen Ausflügen, Weihnachtsfeiern oder Sommerfesten

Auswirkungen auf andere Tätigkeiten

Manche Arbeitnehmer wollen während ihrer Freistellung einem Neben- oder Minijob nachgehen. Ob das erlaubt ist, hängt von mehreren Faktoren ab. 

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unterliegt jeder Arbeitnehmer einem Wettbewerbsverbot. Das heißt, die Tätigkeit darf für kein Konkurrenzunternehmen ausgeführt werden.

Ebenso haben viele Arbeitnehmer eine vertragliche Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht. Da der Arbeitsvertrag mit all seinen Pflichten bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses gilt, muss der Mitarbeiter eine Nebentätigkeit daher genehmigen lassen. 

Um beides zu umgehen, kann eine entsprechende Klausel in die Freistellungserklärung aufgenommen werden. Ist dort festgelegt, dass der Arbeitnehmer „in der Verwertung seiner Arbeitskraft frei“ ist, spricht nichts gegen das Aufnehmen einer anderen Tätigkeit.

Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses. Eine Freistellung von der Arbeit darf hier nicht erwähnt werden. Statt der tatsächlichen Freistellung wird auch immer das rechtliche Austrittsdatum angegeben, um die weitere Arbeitssuche des Mitarbeiters nicht negativ zu beeinflussen.

Freistellung

Nicht nur eine Kündigung ist ein triftiger Grund für eine Freistellung des Mitarbeiters. Welche weiteren Gründe es für eine Freistellung geben kann und wie eine Freistellungserklärung im Detail aussieht, erfährst du hier im Video.

Zum Video: Freistellung
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Freistellung

Nicht nur eine Kündigung ist ein triftiger Grund für eine Freistellung des Mitarbeiters. Welche weiteren Gründe es für eine Freistellung geben kann und wie eine Freistellungserklärung im Detail aussieht, erfährst du hier im Video.

Zum Video: Freistellung
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