Wenn der Jahresurlaub nicht ausreicht, wünschen sich viele Beschäftigte unbezahlten Urlaub. Im Beitrag und im Video  klären wir, ob überhaupt ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung besteht und was dabei zu beachten ist.

Inhaltsübersicht

Unbezahlter Urlaub – das Wichtigste

Eine längere Weiterbildung, die Pflege eines Angehörigen oder ein Umzug — es gibt viele Situationen, in denen sich unbezahlter Urlaub anbietet. Dabei handelt es sich um eine unvergütete Freistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. 

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer kein Recht auf unbezahlten Urlaub. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel die Pflege eines kranken Angehörigen oder unvorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise Naturkatastrophen.

Es gibt keine einheitlichen Regelungen dafür, wie lange der Urlaub sein darf. Die Dauer der unbezahlten Freistellung hat jedoch Auswirkungen auf den rechtlichen Urlaubsanspruch und die Sozialversicherungen des Arbeitnehmers.

Was dabei sonst alles wichtig ist, erklären wir jetzt.

Was ist unbezahlter Urlaub?

Unbezahlter Urlaub ist eine Freistellung, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird, wenn der reguläre Jahresurlaub nicht ausreicht. Für den vereinbarten Zeitraum sind sowohl das Unternehmen als auch der Beschäftigte von ihren Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag befreit.

Das bedeutet, der Arbeitnehmer erbringt keine Arbeitsleistung und erhält dafür im Gegenzug auch kein Entgelt. Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entfällt bei unbezahltem Urlaub. Einzig die Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, wie beispielsweise Schweigepflicht oder Wettbewerbsverbot, bleiben bestehen.

Anspruch auf unbezahlten Urlaub

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Gewähren von unbezahltem Urlaub. Daher liegt es meist im Ermessen des Arbeitgebers, ob eine Freistellung genehmigt wird. Sprechen wichtige betriebliche Gründe dagegen, wie z. B. Personalmangel oder die Teilnahme des Mitarbeiters an Projekten, dann darf der Antrag auf unbezahlten Urlaub auch abgelehnt werden.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Der Arbeitgeber muss den unbezahlten Urlaub aus folgenden Gründen gewähren:

  • plötzliche Erkrankung / Pflege eines Angehörigen
  • Krankheit / Pflege eines Kindes unter 12 Jahren
  • unverschuldete Notsituationen (z. B. Hausbrand, Überschwemmung)
  • Ausüben von Ehrenämtern (z. B. Freiwillige Feuerwehr, THW, Schöffen)
  • geregelte Ansprüche in Tarif- oder Arbeitsvertrag
  • Promotion

Wichtig: Wurde einem Arbeitnehmer bereits unbezahlter Urlaub gewährt, dann darf einem anderen Beschäftigten mit gleicher Ausgangslage die Freistellung nicht verwehrt werden.

Wie lange darf man unbezahlten Urlaub nehmen?

Für die Dauer einer unbezahlten Freistellung gibt es keine verbindlichen Regeln. Solange sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig sind, kann der unbezahlte Urlaub wenige Tage bis hin zu zwei Jahren dauern. Ab einer Dauer von einem Jahr spricht man von einem sogenannten Sabbatical“.

Einzig bei kranken Kindern oder Angehörigen gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen: Sind Kinder unter 12 Jahren erkrankt und müssen betreut werden, dann ist der Beschäftigte dafür an bis zu 10 Tagen freizustellen. Mitarbeiter, die Familienmitglieder pflegen müssen, erhalten dafür 6 Monate unbezahlten Urlaub.

Darf man unbezahlten Urlaub abbrechen?

Grundsätzlich sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an die Dauer des unbezahlten Urlaubs gebunden. Die Freistellung kann jedoch jederzeit mit beidseitigem Einverständnis vorzeitig beendet werden.

Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein einseitiges Beendigungsrecht, dann darf nur der Beschäftigte den Urlaub vorzeitig beenden. Für den Arbeitgeber gilt dies nicht! Diese Regelung greift meist bei der Erkrankung von Kindern oder der Pflege eines Angehörigen.

Unbezahlter Urlaub – Sozialversicherungen

Durch einen unbezahlten Urlaub können jedoch auch Nachteile entstehen. Während der Freistellung besteht das Arbeitsverhältnis zwar weiter, ruht aber mehr oder weniger. Da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, ist der Arbeitgeber auch nicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet.

Bei einem unbezahlten Urlaub besteht der Versicherungsschutz nur noch maximal einen Monat weiter, danach muss sich der Arbeitgeber selbst versichern. 

Konkret heißt das: Ab dem zweiten Monat des unbezahlten Urlaubs muss sich der Beschäftigte selbst um seine Krankenversicherung kümmern. Er kann sich entweder privat oder gesetzlich freiwillig versichern oder bei einem Familienmitglied familienversichern lassen. Auch die Beiträge zur Rentenversicherung muss er ab dem zweiten Monat freiwillig und selbstständig einbezahlen. 

Unbezahlter Urlaub – Berechnung

Wenn ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nehmen möchte, dann wirkt sich das auch auf seinen regulären Urlaubsanspruch aus. Nimmt er beispielsweise ein ganzes Freizeitjahr, dann besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei einer kürzeren Freistellung wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Beispiel Berechnung Urlaubsanspruch

Herr Mustermann möchte sich den ganzen Juni unbezahlt freistellen lassen. Regulär stehen ihm 30 Urlaubstage im Jahr zur Verfügung. Durch den unbezahlten Urlaub im Juni verringert sich sein Urlaubsanspruch um 2,5 Tage auf 27,5 Urlaubstage im Jahr (30 Urlaubstage / 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat). Da laut Bundesurlaubsgesetz halbe Tage aufzurunden sind, erhält er in diesem Jahr 28 Tage Erholungsurlaub.

Gehalt unbezahlter Urlaub 

Durch unbezahlten Urlaub verringert sich natürlich auch das Monatsgehalt des Arbeitnehmers. Um die Höhe der Minderung zu berechnen, bietet sich folgende Formel an:

Monatliches Gehalt / Kalendertage des Monats = Gehalt pro Tag
Gehalt pro Tag x Arbeitstage des Mitarbeiters = endgültiges Monatsgehalt

Beispiel Berechnung unbezahlter Urlaub

Frau Musterfrau möchte sich im August 7 Tage freistellen lassen. Ihr Bruttogehalt beträgt 3.000 €. Der August hat 31 Tage.

3.000 € / 31 Tage = 96,77 € pro Tag
96,77 € x (31 Tage – 7 Tage) = 2.322,48 €

Frau Musterfrau erhält im August ein Gehalt von 2.322,48 €.

Antrag auf unbezahlten Urlaub

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Mitarbeiter den unbezahlten Urlaub vorab immer schriftlich beantragen

Hier haben wir einen Musterantrag zum Download, der als Vorlage verwendet werden kann.

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Antrag auf unbezahlten Urlaub

Mit ihrer Unterschrift auf dem Antrag erklären sich dann beide Parteien damit einverstanden.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Was es beim unbezahlten Urlaub alles zu beachten gibt, ist jetzt geklärt. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird? Alles Wichtige zum Urlaubsanspruch bei Krankheit zeigen wir in diesem Video.  

Zum Video: Urlaubsanspruch bei Krankheit
Zum Video: Urlaubsanspruch bei Krankheit

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Was es beim unbezahlten Urlaub alles zu beachten gibt, ist jetzt geklärt. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird? Alles Wichtige zum Urlaubsanspruch bei Krankheit zeigen wir in diesem Video.  

Zum Video: Urlaubsanspruch bei Krankheit
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