Die Probezeit ermöglicht dir und deinem Arbeitgeber, euer Arbeitsverhältnis zu bewerten und gegebenenfalls ohne große Kündigungsfristen zu beenden. Welche Merkmale die Probezeit noch hat, erfährst du in diesem Beitrag und im Video .

Inhaltsübersicht

Was ist die Probezeit?

In der Probezeit haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit, sich besser kennenzulernen. Der Arbeitgeber testet in der Probezeit, ob sein Arbeitnehmer für den Job geeignet ist. Umgekehrt lernt der Arbeitnehmer sein Arbeitsumfeld kennen und kann bewerten, ob der Job zu ihm passt. 

Generell besteht keine Pflicht zur Probezeit. Nur die maximale Probezeit Dauer ist gesetzlich festgelegt und liegt gemäß §622 Abs. 3 BGB bei sechs Monaten. In dieser Probephase können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Welche Kündigungsfristen in der Probezeit gibt es?

Die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Probezeit  beträgt zwei Wochen. Beide Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, können das Beschäftigungsverhältnis in der Probezeit ohne Angabe von Gründen beenden.

Nach Beendigung der gesetzlichen Probezeit gelten verlängerte Kündigungsfristen . Möchtest du das Arbeitsverhältnis kündigen, gilt für dich eine Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende des Monats. Der Arbeitgeber muss bei der Kündigung darauf achten, wie lange du bereits in seinem Unternehmen tätig bist. Denn je länger du bereits für ihn arbeitest, desto länger wird auch die Kündigungsfrist. 

Grundsätzlich gelten aber die Kündigungsfristen, die ihr in eurem Arbeitsvertrag  festgelegt habt.

Wie lange ist die Probezeit?

Laut §622 Abs. 3 BGB darf die Probezeit maximal sechs Monate andauern. Generell können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber frei über die Probezeit Dauer entscheiden. Oft wird dabei eine Probezeit Dauer von drei Monaten gewählt. Dass überhaupt eine Probezeit im Arbeitsvertrag festgehalten wird, ist allerdings keine Pflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden sich freiwillig für ein solches Arbeitsverhältnis. 

Befindest du dich in der Probezeit deiner Ausbildung beträgt die Probezeitdauer maximal vier Monate. Aber auch hier können die Vertragsparteien frei über die Probezeit Dauer entscheiden. 

Nach Ablauf dieser gesetzlichen Probezeit gelten längere Kündigungsfristen. Was ist aber, wenn sich beide Parteien in der vereinbarten Probezeit noch nicht richtig kennengelernt haben?

Verlängerung Probezeit Arbeitsvertrag

Möchte der Arbeitgeber die Probezeit verlängern, kann er das nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers durchsetzen. Trotzdem darf die maximale Probezeitdauer von sechs Monaten nicht überschritten werden. Wenn in deinem Arbeitsvertrag also eine Probezeit von drei Monaten festgelegt ist, kann dein Arbeitgeber — mit deiner Zustimmung — die Probezeit um weitere drei Monate verlängern.

Verkürzung Probezeit Arbeitsvertrag

Auch eine Verkürzung der gesetzlichen Probezeit ist möglich. Wenn du das Unternehmen, in dem du arbeitest, schon gut kennst und hier beispielsweise bereits ein Praktikum absolviert hast, kann eine Verkürzung sinnvoll sein. Aber auch hier müssen beide Parteien einer Veränderung der Probezeit Dauer zustimmen

💡 Achtung: Trotz einer Verkürzung der Probezeit greift der allgemeine Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten. 

Sonderfälle Probezeit Arbeitsvertrag

Werden Arbeitnehmer während der vereinbarten Probezeit krank oder schwanger, gelten Sonderregelungen.

Krankheit – Probezeit Arbeitsvertrag

Wirst du während der Probezeit krank, verlängert sich die Probezeit grundsätzlich nicht um die fehlenden Arbeitstage. Wenn du aber für einen längeren Zeitraum während der Probezeit krankheitsbedingt ausfällst, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dich nach Ablauf der Probezeit befristet anzustellen. Damit ist zwar die Probezeit nicht verlängert, eine verkürzte Kündigungsfrist gilt aber dennoch. So hat der Arbeitnehmer erneut die Möglichkeit, sich im Unternehmen zu beweisen und der Arbeitgeber kann das angestrebte Arbeitsverhältnis besser beurteilen.

Außerdem bist du als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deinen Ausfall zu informieren und ein Attest vorzulegen. Mit einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kannst du während der gesetzlichen Probezeit jedoch erst rechnen, wenn du bereits vier Wochen ohne Unterbrechung in deinem Unternehmen gearbeitet hast.

💡 Aber Achtung: Ein krankheitsbedingter Ausfall bedeutet zwar nicht automatisch die Beendigung oder Verlängerung der Probezeit. Trotzdem kann dein Arbeitgeber dir in der Probezeit ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen kündigen. Deine Krankheit schützt dich also nicht vor einer Kündigung.

Schwangerschaft – Probezeit Arbeitsvertrag

Wird eine Arbeitnehmerin während der Probezeit schwanger, gelten besondere Regelungen – für sie greift das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Denn für den Zeitraum der Schwangerschaft und bis zu vier Wochen nach der Entbindung darf die Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden. Zusätzlich darf die Schwangere sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. 

💡 Zudem gilt: Weiß der Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft Bescheid und kündigt die Arbeitnehmerin während der Probezeit, hat sie die Möglichkeit, ihren Arbeitgeber auch noch zwei Wochen nach der Kündigung über die Schwangerschaft zu informieren. Dann wird die Kündigung unwirksam und die Arbeitnehmerin kann ihren Job behalten. 

Befristetes Probearbeitsverhältnis

Manchmal kann es allerdings zu Unklarheiten kommen, wenn in deinem Arbeitsvertrag von einem befristeten Probearbeitsverhältnis gesprochen wird. Denn das ist nicht das gleiche wie die Probezeit. Das befristete Probearbeitsverhältnis ist zwar auch auf die Erprobung des Arbeitsverhältnisses ausgelegt. Allerdings endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Auslaufen der Befristung. Wenn du und dein Arbeitgeber dann weiterhin zusammen arbeiten möchtet, muss ein neuer Arbeitsvertrag her.

Urlaubsanspruch

Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit ihren vollen Urlaubsanspruch . Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) kann aber ein anteiliger Urlaubsanspruch auch schon während der Probezeit gewährt werden. Für jeden Monat Betriebszugehörigkeit erhalten Arbeitnehmer ein Zwölftel ihrer Urlaubszeit

Beispiel: Hast du laut deinem Arbeitsvertrag einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, erhältst du mit jedem Monat Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf 2,5 freie Tage (30 Tage : 12 Monate). Von diesen freien Tagen kannst du theoretisch jeden Monat Gebrauch machen. Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit steht dir der gesamte Urlaubsanspruch zu, auch wenn du dir erst 15 freie Tage (6 Monate x 2,5 Tage) erarbeitet hast.

Ob du deinen Urlaub aber tatsächlich gewährt bekommst, hängt von der betrieblichen Situation des Unternehmens ab. Auch Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter muss der Arbeitgeber berücksichtigen. Denn du hast zwar den gesetzlichen Anspruch auf die vereinbarten Urlaubstage, nicht aber darauf, diese am Stück zu erhalten.

Probezeit Arbeitsvertrag Tipps

Die gesetzliche Probezeit gibt dir einen ersten Einblick in dein Arbeitsumfeld und deine Tätigkeitsfelder. Außerdem lernt dein Arbeitgeber dich und deine Arbeitsweise besser kennen. So könnt ihr euer zukünftiges Arbeitsverhältnis und eure Zusammenarbeit möglichst gut beurteilen. 

Versuche also, während der Probezeit von dir zu überzeugen und einen guten ersten Eindruck zu hinterlassen. Wie dir das gelingt, erfährst du jetzt!

⌚ Sei pünktlich! Erscheinst du immer zur richtigen Zeit, macht das einen super Eindruck. Der Arbeitgeber sieht, dass du deinen Job ernst nimmst und gerne in seinem Unternehmen arbeitest. Erhältst du bereits während deiner gesetzlichen Probezeit die Möglichkeit, in Gleitzeit zu arbeiten, ist das ein großer Vertrauensbeweis. Nutze diese Möglichkeit nicht übermäßig aus.

📂 Sei organisiert! Während der Einarbeitungszeit bekommst du viele neue Informationen. Mache dir deshalb Notizen und organisiere deine Arbeitsweise gut. Auch Prioritäten setzen gehört dazu. So verlierst du nicht den Überblick und kannst deiner Arbeit geordnet nachgehen.

👥 Knüpfe Kontakte! Ein gutes Arbeitsklima erleichtert dir deinen Berufsalltag. Versuche also Anschluss zu finden und im Team zu arbeiten. So merkt dein Chef auch, dass du schon fest in den Arbeitsalltag integriert bist.

📢 Sei kritikfähig! Gerade in der Probezeit kann es schonmal passieren, dass dir Fehler unterlaufen. Sei davon nicht niedergeschlagen, sondern lerne aus deinen Fehlern. Nur wenn du die konstruktive Kritik umsetzt, kannst du dich beruflich weiterentwickeln.

💼 Achte auf deine Kleidung! Kleider machen Leute. Ziehe dich also deinem Beruf entsprechend an. Einige Unternehmen haben sogar einen besonderen Dresscode. Wenn du dir nicht sicher bist, wie dieser ist, entscheide dich für ein elegantes Outfit. Wenn du den Dresscode des Unternehmens besser kennst, kannst du dich deinen Kollegen anpassen.

💬 Frage nach Feedback! Während der gesetzlichen Probezeit lernst du dein Arbeitsumfeld und deine Aufgaben besser kennen. Aber nur, wenn du nach Feedback fragst, kannst du den Anforderungen des Unternehmens gerecht werden.

Wenn du diese Tipps während der gesetzlichen Probezeit beachtest, steht deiner Festanstellung nichts mehr im Weg.

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Die Probezeit ist also eine Art Testphase für deinen zukünftigen Beruf. Hast du die gesetzliche Probezeit überstanden, können du und dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis weiter fortführen. Mit etwas Glück erhältst du sogar schon einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Was es damit auf sich hat, erfährst du hier . 

Zum Video: Unbefristeter Arbeitsvertrag
Zum Video: Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Die Probezeit ist also eine Art Testphase für deinen zukünftigen Beruf. Hast du die gesetzliche Probezeit überstanden, können du und dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis weiter fortführen. Mit etwas Glück erhältst du sogar schon einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Was es damit auf sich hat, erfährst du hier . 

Zum Video: Unbefristeter Arbeitsvertrag
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