Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Vorteile. Alle Informationen rund um Vertragsinhalt, Kündigungsfristen und Probezeit verraten der Artikel und das Video .

Inhaltsübersicht

Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis endet also nicht an einem festgelegten Datum. Der Vertrag bestimmt Rechte und Pflichten, sowie die Tätigkeiten, Arbeitszeiten und das Gehalt.

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr Planungssicherheit und Stabilität als bei einem befristeten Vertrag. Eine Kündigung ist trotzdem für beide Seiten möglich, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden.

Schriftlicher oder mündlicher Arbeitsvertrag?

Grundsätzlich kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Es ist allerdings sehr empfehlenswert, die Regelungen schriftlich festzuhalten! Der Vertrag ist dann ab dem Moment wirksam, ab dem beide Parteien unterschrieben haben.

Vorteile von unbefristeten Arbeitsverträgen

Einige Unternehmen scheuen sich davor, Mitarbeiter unbefristet anzustellen. Dabei profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von unbefristeten Arbeitsverträgen.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Attraktivität als Arbeitgeber: Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels sind qualifizierte Mitarbeiter oft schwer zu finden. Durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag wird ein Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver und kann talentierte Arbeitnehmer langfristig an sich binden.

  • Planungssicherheit: Unbefristet angestellte Mitarbeiter bleiben länger im Unternehmen als befristete. So kann das Unternehmen langfristig planen und spart sich die oft zeitintensive Einarbeitung  neuer Mitarbeiter.

  • Motivation der Mitarbeiter: Unbefristete Arbeitnehmer fühlen sich in der Regel stärker mit dem Unternehmen verbunden. Somit sind sie motivierter, sich für die Ziele des Unternehmens einzusetzen.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Stabilität: Unbefristete Arbeitsverträge ermöglichen Arbeitnehmern eine höhere Arbeitsplatzgarantie. Das schafft Sicherheit für langfristige Entscheidungen und Investitionen, wie beispielsweise einen Hausbau.

  • finanzielle Sicherheit: Durch ein sicheres Einkommen reduziert ein unbefristeter Arbeitsvertrag finanzielle Sorgen. 

  • berufliche Entwicklung: Durch die längere Zeit in einem Unternehmen haben Mitarbeiter mehr Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln und Verantwortung zu übernehmen.

Trotz der Vorteile zögern Unternehmen oft, unbefristete Arbeitsverträge abzuschließen. Zu groß ist die Sorge vor mangelnder Flexibilität oder vermeintlich unkündbaren Mitarbeitern. Doch auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis lässt sich durch eine Kündigung beenden.

Kündigung von unbefristeten Arbeitsverträgen

Um einen unbefristeten Arbeitsvertrag (nach Ablauf der Probezeit ) zu kündigen, müssen bestimmte Gründe vorliegen:

  • betriebsbedingte Gründe (z.B. Schließung der Abteilung)
  • personenbedingte Gründe (z.B. langfristige Erkrankung des Mitarbeiters)
  • verhaltensbedingte Gründe (z.B. Fehlverhalten des Mitarbeiters)

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags muss schriftlich erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen für den unbefristeten Arbeitsvertrag (§ 622 BGB). 

Um diese Kündigungsfristen zu umgehen, gibt es die Möglichkeit einer Freistellung nach der Kündigung. Mehr dazu erfährst du hier.

Gesetzliche Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag richten sich für den Arbeitgeber nach der Zeit, die ein Mitarbeiter bereits im Unternehmen gearbeitet hat.

Beschäftigungsdauer Kündigungsfrist
1 – 4 Jahre 1 Monat zum Ende des Monats
5 – 7 Jahre 2 Monate zum Ende des Monats
8 – 9 Jahre 3 Monate zum Ende des Monats
10 – 11 Jahre 4 Monate zum Ende des Monats
12 – 14 Jahre 5 Monate zum Ende des Monats
15 – 19 Jahre 6 Monate zum Ende des Monats
über 20 Jahre 7 Monate zum Ende des Monats

In besonderen Fällen kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag auch ohne Einhaltung der Kündigungsfristen aufgelöst werden. Gründe für eine solche fristlose Kündigung (§ 626 BGB) sind beispielsweise Arbeitsverweigerung, Betrug, Beleidigungen oder Straftaten. 

Arbeitnehmer können ihren unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten eines Monats oder zum Monatsende kündigen (§ 622 BGB).

Sind im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag andere Vereinbarungen und Fristen festgelegt, gelten diese und nicht die gesetzliche Kündigungsfrist.

Kündigungsschutz

Unbefristete Arbeitsverträge schaffen Sicherheit — für beide Seiten. Arbeitgeber müssen deshalb darauf achten, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Beispielsweise darf dem Arbeitnehmer bei Fehltritten nicht sofort gekündigt werden. Stattdessen muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter mehrmals abmahnen, bevor er ihn entlässt. 

Und wie sieht es damit aus, einen langjährigen Mitarbeiter vor die Tür setzen? Das ist auf jeden Fall nicht die feine englische Art und zudem auch rechtlich schwierig. Denn Unternehmen müssen bei einer Kündigung die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers berücksichtigen:

Zudem profitieren einige Mitarbeiter vom Sonderkündigungsschutz. Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, Personen mit Schwerbehinderungen und Betriebsräte können nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. 

Dabei gilt der Kündigungsschutz für Schwangere ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Erfährt eine Frau erst nach der Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag, aber vor Antritt der Stelle von ihrer Schwangerschaft, so kann das Unternehmen ihr trotzdem nicht mehr kündigen. So sollen psychische Belastungen und Sorgen der werdenden Mutter vermieden werden. 

Probezeit beim unbefristeten Arbeitsvertrag

Viele Arbeitgeber machen sich Sorgen, durch einen unbefristeten Vertrag möglicherweise ungeeignete Arbeitnehmer nicht mehr kündigen zu können. Doch das ist unbegründet. Denn am Anfang eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit steht in der Regel die Probezeit :

  • Dauer: Die Dauer ist im Arbeitsvertrag geregelt, darf aber höchstens 6 Monate betragen.
  • Verpflichtung: Außer bei Ausbildungsverträgen ist die Probezeit keine Pflicht.
  • Urlaubsanspruch: In der Probezeit eines unbefristeten Arbeitsvertrags hat der Arbeitnehmer in jedem Monat Anspruch auf 1/12 seine Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
  • Ziel: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich im Arbeitsalltag gegenseitig kennenlernen. Der Arbeitgeber kann so herausfinden, ob der neue Mitarbeiter zu der Stelle passt. Der Arbeitnehmer sieht, ob ihm die neue Stelle gefällt. 

Nicht immer sind beide Seiten mit dem neuen unbefristeten Arbeitsverhältnis zufrieden. Eine Kündigung ist in der Probezeit deshalb deutlich einfacher möglich als danach:

  • Für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmer gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
  • Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen Gründe für die Kündigung angeben. 

Inhalte des Arbeitsvertrags

Trotz der Vertragsfreiheit in Deutschland gibt es einige Punkte, die in jedem unbefristeten Arbeitsvertrag vorkommen müssen: 

  • Daten zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Name, Anschrift)
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsorte
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Informationen zum Gehalt
  • Hinweise auf Dienst- oder Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge

Einen korrekten Arbeitsvertrag zu formulieren kann kompliziert wirken. Unsere Vorlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags kann deshalb als Orientierung dienen. Zudem kann es helfen, die Rechtsabteilung des Unternehmens oder einen Anwalt miteinzubeziehen. 

Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag

Häufig beginnen Arbeitsverhältnisse zunächst befristet. Doch heißt das für den Arbeitnehmer, sich auf ewig von einem befristeten Vertrag zum nächsten zu hangeln? Das ist rechtlich zum Glück nicht möglich. In einigen Fällen haben Arbeitnehmer nämlich Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag:

  • Befristung länger als zwei Jahre: Der Mitarbeiter hat bereits zwei Jahre befristet in einem Unternehmen gearbeitet.
  • Dreimalige Verlängerung: Der befristete Arbeitsvertrag wurde innerhalb der zwei Jahre schon dreimal verlängert. 
  • Kein Sachgrund: Grundsätzlich ist auch nach mehr als zwei Jahren und nach dreimaliger Verlängerung eine Befristung möglich. Dafür muss allerdings ein Sachgrund vorliegen (z.B. Vertretung eines anderen Mitarbeiters, nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an Arbeitskräften).
  • Falsche Form: Die Befristung wurde nicht schriftlich festgelegt, sondern z.B. nur mündlich.

Unbefristeter Arbeitsvertrag — häufigste Fragen

  • Was bedeutet unbefristet?
    „Unbefristet“ oder „auf unbestimmte Zeit“ bedeutet bei einem Arbeitsvertrag, dass der Vertrag nicht zeitlich befristet ist. Er hat also kein festes Enddatum, sondern läuft im Idealfall bis zum Rentenalter des Mitarbeiters. 

  • Was gilt zu Probezeit und Kündigung bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag?
    Die vertraglich geregelte Probezeit von höchstens sechs Monaten dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gilt in der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. 

  • Wann kann ein unbefristeter Vertrag gekündigt werden?
    In der Probezeit kann der Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Nach der Probezeit muss er einen Kündigungsgrund angeben und die Kündigungsfristen sind deutlich länger.

Befristeter Arbeitsvertrag Kündigung

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag geht teilweise mit der Kündigung eines befristeten Vertrags einher. Alle wichtige Informationen dazu gibt unser Video .

Befristeter Arbeitsvertrag Kündigung
zum Video: Befristeter Arbeitsvertrag Kündigung

Befristeter Arbeitsvertrag Kündigung

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag geht teilweise mit der Kündigung eines befristeten Vertrags einher. Alle wichtige Informationen dazu gibt unser Video .

Befristeter Arbeitsvertrag Kündigung
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