Die Exmatrikulation wird wichtig, wenn dein Studium zu Ende geht. Welche Gründe es sonst noch für eine Exmatrikulation geben kann, erfährst du hier und im Video !

Inhaltsübersicht

Exmatrikulation Bedeutung einfach erklärt

Wenn du ein Studium beginnst, wirst du immatrikuliert und in eine Liste mit allen anderen Studierenden deiner Universität oder Hochschule eingeschrieben.

Exmatrikulation bedeutet, dass du aus der Liste der Studierenden (Matrikel) gestrichen wirst. Du giltst also nicht mehr als Student. Normalerweise wirst du exmatrikuliert, wenn du deine letzte Prüfung abgeschlossen und damit dein Studium beendet hast.

Es gibt aber noch mehr Gründe, weshalb du exmatrikuliert werden kannst. 

  • Exmatrikulation nach Studienende
  • Exmatrikulation auf Antrag
  • Exmatrikulation von Amts wegen 
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Gründe einer Exmatrikulation

Schauen wir uns die Gründe für eine Exmatrikulation einmal genauer an.

Exmatrikulation nach Studienende

Der Normalfall ist, wie bereits beschrieben, die Exmatrikulation nach Studienende. Bei einigen Universitäten und Hochschulen wirst du automatisch mit dem Bestehen deiner letzten Prüfung exmatrikuliert. 

Manchmal musst du deine Exmatrikulation aber auch selbst beantragen. Das kannst du entweder im Studierendensekretariat oder über ein passendes Formular auf der Homepage machen.

Gut zu wissen: Wenn du vergisst, dich selbst zu exmatrikulieren, macht das deine Hochschule von sich aus. Allerdings kann so eine zwanghafte Exmatrikulation dann dazu führen, dass du dich später nicht erneut einschreiben darfst.

Tipp: Informiere dich also bei deiner Uni, ob sie die Exmatrikulation selbstständig durchführen oder ob du dich darum kümmern musst. 

Exmatrikulation auf Antrag

Eine andere Möglichkeit, vom Studium exmatrikuliert zu werden, ist die Exmatrikulation auf Antrag (auch: ordentliche Exmatrikulation). Dabei beantragst du die Exmatrikulation freiwillig, weil du die Hochschule frühzeitig verlassen möchtest. Gründe dafür sind zum Beispiel:

  • Wechsel der Hochschule
  • Studienabbruch und berufliche Neuorientierung
  • Studienabbruch und Beginn einer Ausbildung
  • Unterbrechung des Studiums (z. B. für Urlaubssemester)
  • keine Aufnahme des Studiums (z. B. Scheinstudium oder Studium an anderer Uni)

Tipp: Wenn du deine Hochschule wechseln möchtest, solltest du vor der Exmatrikulation auf eine verpflichtende Studienplatzzusage warten. Sonst kann es passieren, dass du wieder an einem Auswahlverfahren teilnehmen musst.

Exmatrikulation — von Amts wegen

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist eine Zwangsexmatrikulation. Tritt einer der folgenden Gründe ein, wirst du automatisch von deinem Studium exmatrikuliert:

  • endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
  • keine Zahlung des Semesterbeitrags oder der Studiengebühren
  • Keine Zahlung der Krankenkassenbeiträge und damit keine Versicherungsbescheinigung
  • gefälschte Zeugnisse bei Studienplatzanmeldung
  • keine Leistungserbringung seit 2 Jahren
  • Auslaufen eines Studiengangs oder einer Prüfungsordnung

Tipp: Studierst du schon länger, kann es dazu kommen, dass dein Studium oder deine Prüfungsordnung auslaufen. Meistens kannst du dich dann aber im Studienbüro melden und dich umschreiben lassen.

Exmatrikulation bei nicht bestandener Prüfung

Wenn du eine Prüfung im letzten Antritt nicht bestanden hast, wirst du von Amts wegen exmatrikuliert. Doch es gibt eine Härtefallregelung, falls du dich aus wichtigen Gründen nicht auf die Prüfung vorbereiten konntest.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du eine langwierige Krankheit oder einen Todesfall im näheren sozialen Umfeld hattest. Bei der Härtefallregelung musst du jedoch immer einen Nachweis für den Grund erbringen können.

Gut zu wissen: Du kannst deine Prüfungen nach Notenbekanntgabe einsehen. Wenn du die Bewertung des Professors anzweifelst, kannst du dich bei der Studienberatung melden und gegen die Exmatrikulation vorgehen. Allerdings musst du dir dafür vermutlich einen Anwalt nehmen, was mit hohen Kosten verbunden sein kann. 

Exmatrikulation rückgängig machen

Ist eine Aufhebung der Exmatrikulation möglich? Grundsätzlich ja! Wenn du nur die Rückmeldung zum Ende der Vorlesungszeit verpasst hast, kannst du deine Exmatrikulation rückgängig machen. Setze dich einfach mit deinem Studiensekretariat in Verbindung und reiche die Unterlagen nach. Sobald du den Betrag überweisen hast, kannst du weiter studieren.

Kann ich noch studieren, wenn ich exmatrikuliert wurde?

Normalerweise führt eine Exmatrikulation dazu, dass du nicht mehr an Vorlesungen und Seminaren teilnehmen darfst. Außerdem hast du keinen Zugang mehr zu Bibliotheken und Systemen deiner Hochschule.

Doch auch bei einer Zwangsexmatrikulation hast du noch die Chance, zu studieren. Die Exmatrikulation gilt nämlich nur für dein aktuelles Fach. Bei einem Studienfachwechsel kannst du also an deiner Uni weiterstudieren.

Tipp: Vielleicht bekommst du ECTS-Punkte aus deinem alten Studienfach anerkannt. Informiere dich dafür am besten bei deiner Studienberatung.

Wie exmatrikuliere ich mich?

Bei manchen Hochschulen wirst du automatisch von deinem Studium exmatrikuliert. Wenn du selbst einen Antrag auf Exmatrikulation stellen willst, solltest du den ausgefüllten Antrag, deinen Personalausweis und Studentenausweis mit der Matrikelnummer bereithalten.

Zudem ist ein Entlastungsvermerk nützlich. Er bescheinigt, dass du kein Eigentum der Universität mehr hast, zum Beispiel Bücher aus der Bibliothek.

Tipp: Bei einer Exmatrikulation solltest du auch deine Krankenkasse, das BAföG -Amt und gegebenenfalls Stipendien-Geber informieren.

Exmatrikulation — häufigste Fragen

  • Was heißt exmatrikuliert?
    Wirst du exmatrikuliert, erlöschen deine Rechte und Pflichten als Studierender der Universität oder Hochschule. Das Semester der Exmatrikulation wird als Hochschul- oder Fachsemester gezählt. Auch bei einer Beurlaubung gilt es als Beurlaubungssemester.
      
  • Wann wird man exmatrikuliert?
    Du wirst von Amts wegen exmatrikuliert, wenn du eine verpflichtende Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hast oder die Voraussetzungen für die Anmeldung nicht mehr erfüllen kannst.

Transcript of records

Egal ob du die Uni wechseln oder ein Auslandssemester machen willst — damit du deine bisherigen Leistungen nachweisen kannst, brauchst du ein Transcript of records. Wie du es ganz einfach bekommst, erfährst du hier!

Zum Video: Transcript of Records
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