Gewinn
Der Gewinn bildet in der Wirtschaft die maßgebliche Kennzahl sämtlicher Unternehmen. Hier erfährst du wie der Begriff im externen, sowie internen Rechnungswesen , definiert wird.
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Inhaltsübersicht
Gewinn einfach erklärt
Der Gewinn bildet die vermutlich wichtigste Kennzahl der gesamten Betriebswirtschaft. Sie ist nach dem Schaubild des Homo oeconomicus der Antrieb für wirtschaftliches Handeln und bestimmt darüber, ob sich eine Unternehmung lohnt oder nicht.
Beim Gewinn bzw. Ergebnis eines Unternehmens handelt es sich um den Teil der Erträge, der die Aufwendungen übersteigt. Seine Ermittlung ist besonders intern zur Unternehmenssteuerung und extern zur Unternehmensbewertung wichtig. Jedoch gibt es hier bei der Definition leichte Unterschiede, die wir uns gleich genauer ansehen. Generell kann man sagen, dass sich der Gesamtgewinn aus der Differenz der Erträge und Aufwendungen ergibt. Hier mal ein ganz simples Beispiel: du hast vier Äpfel zu je 1 Euro gekauft, die du anschließend mit der Gewinnerzielungsabsicht zum Preis von 1,50 Euro pro Stück weiterverkaufst. Somit machst du ein Plus von 2 Euro, das deinen positiven Gewinn bzw. deinen Überschuss darstellt. Wären deine Aufwendungen jedoch höher als die Erträge, weil du von den vier Äpfeln zum Beispiel nur zwei verkaufen konntest, dann spricht man von einem negativen Gewinn oder auch Verlust.
Der Gewinnbegriff unterscheidet sich bezüglich der Nominalkapital-, Realkapital- und Substanzerhaltung. Gemäß der Nominalkapitalerhaltung wurde ein Gewinn erzielt, sobald sich das Eigenkapital vermehrt hat. Bei der Realkapitalerhaltung muss sich zusätzlich noch die Kaufkraft erhöht haben. Der Gewinnbetrag einer Periode muss hierzu also höher als der durch die Inflation verlorene Wert sein. Laut der Substanzerhaltung ist ein Gewinn erst erzielt, sobald der Barwert der künftigen Cashflows und somit auch der Unternehmenswert gestiegen ist. Ist dies der Fall, so ergibt sich der Gewinn aus dem Teil der Erträge, der über die Wiederbeschaffungskosten der eingesetzten Produktionsfaktoren hinaus geht.
Gewinn im Handelsrecht
Laut dem § 242 Abs. 2 HGB liegt ein Gewinn dann vor, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Hierzu zählen sowohl betriebszweckbezogene (z.B. Umsatzerlöse, Personalaufwand), als auch betriebsfremde (z.B. Mieterträge, Verluste aus Aktienhandel) Erträge und Aufwendungen. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und nach der Saldierung im Zuge der doppelten Buchführung auf das Eigenkapital verrechnet. Ergibt sich beim Abschluss des GuV-Kontos der Saldobetrag auf der Soll-Seite bedeutet das, dass ein Gewinn zu verbuchen ist. Steht der Saldo stattdessen auf der Haben-Seite liegt ein Verlust vor. Vom Eigenkapitalkonto aus kann dann über die weitere Gewinnverwendung entschieden werden. Der Gewinn wird hier auch Betriebsgewinn, Reingewinn oder Jahresüberschuss genannt. Wird er noch mit dem restlichen Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag (Gewinn- und Verlustvorträge) der vorherigen Periode verrechnet, ergibt sich der sogenannte Bilanzgewinn . Bei ihm handelt es sich um den letztendlichen Wert, den Unternehmen an Stakeholder , wie Aktionäre, Lieferanten und Gläubiger, ausweisen.
Gewinn im Steuerrecht
Der Gewinn im Steuerrecht wird in §4 Abs. 1 EStG als der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des laufenden und am Schluss des vorherigen Geschäftsjahres definiert. Dabei werden im Vergleich zum Handelsrecht auch Einlagen und Entnahmen berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt durch die sogenannte Einkünfteermittlung, bei der je nach Art der Einkunft eine andere Methode zum Einsatz kommt. Im Steuerrecht spielt der Gewinn besonders zur Bestimmung der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer eine wichtige Rolle.
Gewinn im internen Rechnungswesen
Der Gewinn, hier auch Betriebsergebnis oder kalkulatorischer Gewinn genannt, dient im internen Rechnungswesen als Kennzahl zur Unternehmenssteuerung. Mit ihm können Ineffizienzen erkannt und die Liquidität überwacht werden. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen, handelt es sich hier nur um die Differenz zwischen den betriebszweckbezogenen Erträgen und Aufwendungen. Man spricht in der Kostenrechnung konkret von (Umsatz-)Erlösen und Kosten . Die Berücksichtigung betriebsfremder Geldströme, wie beispielsweise Aktienerträge, würde die Kontrolle des eigentlichen Betriebszwecks durch die Controllingabteilung nur erschweren.
Gewinn berechnen
Generell kann gesagt werden, dass sich der Gewinn aus der Differenz von Erträgen und Aufwendungen ergibt. Wie du aber bereits gesehen hast, werden diese Begriffe in den verschiedenen Unternehmensbereichen auch unterschiedlich definiert. Wie genau du den Gewinn berechnen kannst, erklären wir dir in einem separaten Beitrag.