GbR Bedeutung
Die GbR ist gerade für Gründer eine attraktive Rechtsform. Was GbR bedeutet und was sie so besonders macht, erfährst du hier im Beitrag und im Video !
Inhaltsübersicht
Was ist eine GbR?
Die Abkürzung GbR bedeutet Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Unter allen Rechtsformen ist die Gründung einer GbR der schnellste und einfachste Weg in die Selbstständigkeit. Dabei schließen sich mindestens zwei Gründer zusammen, um gemeinsam einen Geschäftszweck zu verfolgen. Der Zweck kann sowohl gewerblich als auch gemeinnützig sein.
Eine GbR ist vor allem für finanziell schwächer aufgestellte Jungunternehmer von großer Bedeutung, da kein Mindestkapital erforderlich ist. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist aber auch für Freiberufler eine Option wie z. B. eine Rechtsanwaltskanzlei, Gemeinschaftspraxis oder Kindertagesstätte.
Übrigens: Die Rechtsform GbR gehört zusammen mit der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KD) zu den Personengesellschaften.
Gründung einer GbR
Zur Gründung einer GbR bedarf es mindestens zwei Gesellschafter. Der Gesellschaftervertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Da mündliche Absprachen aber falsch verstanden werden können und Aussagen später nicht beweisbar sind, bietet sich ein schriftlicher Vertrag an. Somit kommt es auch im Unternehmensalltag nicht zu Streitigkeiten.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann auch ungewollt entstehen. Teilen sich zum Beispiel mehrere Gründer dasselbe Büro, kann der Eindruck einer GbR entstehen, obwohl sie nicht aktiv zusammenarbeiten. Schließlich reicht für eine GbR auch nur ein stillschweigender Pakt per Handschlag aus. Ist das Finanzamt der Ansicht, dass eine GbR vorliegt, kann das zu hohen Steuernachzahlungen führen.
Rechtsstellung der GbR
Wie alle Personengesellschaften ist die GbR keine juristische Person. Das heißt, die GbR ist nicht rechtlich selbstständig und kann zum Beispiel nicht im eigenen Namen klagen. Es ist aber möglich, dass eine juristische Person Teil des Unternehmens ist. Vorausgesetzt, mindestens ein Gesellschafter der GbR ist eine natürliche Person.
Da eine GbR kein Handelsgewerbe ist, wird sie nicht im Handelsregister eingetragen. Folglich können die Gesellschafter keine Kaufmannseigenschaften erreichen. Ein Kaufmann darf beispielsweise im eigenen Namen das Handelsgewerbe führen, vor Gericht klagen und Prokura erteilen.
Bei steigendem Erfolg kann der Wechsel zu einer anderen Rechtsform nötig werden. Bei mehr als 5 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 250.000 € im Jahr unterstellt das Finanzamt, dass ein Handelsgewerbe vorliegt. Das erfordert einen Eintrag im Handelsregister und folglich eine Umwandlung in bspw. eine OHG.
Rechte und Pflichten der Gesellschafter
Die Rechtsgrundlagen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind in §§ 705 ff. BGB geregelt. Die Gesellschafter haben aber die Möglichkeit, ihre Rechte und Pflichten im Gesellschaftsvertrag individuell anzupassen.
Geschäftsführung
In der Regel besteht eine gemeinsame Geschäftsführungsbefugnis. Das heißt, Rechtsgeschäfte müssen gemeinsam unterzeichnet werden und benötigen die Zustimmung aller Gesellschafter. Diese Regelung kann vertraglich geändert werden, sodass einzelne Gesellschafter Vertretungsbefugnis haben und im Namen der GbR Geschäfte tätigen können.
Haftung
In einer GbR haften alle Gesellschafter im Außenverhältnis nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit ihrem jeweiligen Privatvermögen.
Im Innenverhältnis kann unter den Gesellschaftern ein Rückforderungsanspruch (Regress) vereinbart werden. Beispielsweise hat ein Gesellschafter einen Kaufvertrag abgeschlossen, obwohl er laut Vertrag dazu nicht berechtigt ist. Gegenüber dem Lieferanten müssen zwar alle Gesellschafter zahlen, aber intern können die anderen Gesellschafter ihr Geld zurückverlangen.
Gewinn-/ Verlustverteilung
Jeder Gesellschafter erhält den gleichen Anteil am Gewinn oder am Verlust. Aber auch hier kann nach Bedarf vertraglich abgewichen werden: Hat zum Beispiel ein Gesellschafter mehr Kapital eingebracht, könnte er auch einen höheren Gewinnanteil als die anderen Gesellschafter bekommen.
Buchführung in der GbR
Da die GbR nicht als Handelsgewerbe gilt, ist sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Stattdessen reicht die einfache Buchführung und eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung. Erst ab einem Gewinn von 60.000 € oder einem Umsatz von 600.000 € pro Jahr, ist die GbR verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen.
Wichtig: Ohne einen Eintrag im Handelsregister ist die GbR keine Firma und besitzt keinen Firmennamen. Stattdessen braucht sie eine offizielle Unternehmensbezeichnung. Diese muss aus den Namen der Gesellschafter und der Abkürzung „GbR“ bestehen.
Besteuerung von GbRs
Auch eine GbR muss ihre Steuern korrekt abführen. Dazu zählen:
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Umsatzsteuer
Eine GbR ist verpflichtet, Umsatzsteuer auf jedes verkaufte Produkt oder jede Dienstleistung zu erheben. Laut der Kleinunternehmerregelung muss sie keine Umsatzsteuer abführen, wenn die GbR im Geschäftsjahr weniger als 22.000 € Jahresumsatz erwirtschaftet.
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Gewerbesteuer
Bei einer gewerblichen GbR muss ab einem Umsatz von 24.500 € im Jahr Gewerbesteuer abgeführt werden. Freiberufler zählen nicht zu Gewerbetreibenden und sind daher von der Gewerbesteuer befreit.
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Einkommensteuer
Da die GbR keine juristische Person ist, profitiert sie nicht von der Körperschaftsteuer (15 %). Stattdessen gelten die Gewinne als steuerpflichtiges Einkommen. Diese müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu dem individuellen Steuersatz jedes Gesellschafters versteuert werden.
Auflösung einer GbR
Laut BGB gibt es drei Gründe, die zur Auflösung der GbR führen:
- Unternehmenszweck der GbR ist erfüllt oder kann nicht erreicht werden (§726 BGB)
- Tod eines Gesellschafters (§727 BGB)
- Insolvenz (§728 BGB)
Schon mit der Erstellung des Gesellschaftsvertrages sollten Gründer eine mögliche Auflösung bedenken. Dabei sollte klar sein, wie das Geschäft weiter geführt wird, falls ein Gesellschafter ausscheidet.
Zur vollständigen Auflösung bedarf es zusätzlich der Liquidation. Das bedeutet, dass alle laufenden Geschäfte beendet, Schulden beglichen und eingebrachte Gegenstände an den jeweiligen Gesellschafter zurückgegeben werden.
Vor- und Nachteile
So wie jede Rechtsform bringt auch die GbR sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich:
Vorteile |
Nachteile |
✓ einfachste Form ein Unternehmen zu gründen ✓ kein Mindestkapital notwendig ✓ können von Kleinunternehmerregelung profitieren ✓ hohes Ansehen bei Kreditinstituten aufgrund privater Haftung |
✗ Gesellschafter haften mit Privatvermögen in unbegrenzter Höhe ✗ profitieren nicht von 15 % Körperschaftsteuer → stattdessen normaler Einkommensteuersatz ✗ nur lockerer Zusammenschluss → Vertrag muss eigenständig aufgestellt werden |
GbR Bedeutung — häufigste Fragen
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Was ist eine GbR einfach erklärt?
Ein GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Personengesellschaft und die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Dafür braucht es lediglich zwei Gründer, die einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen wollen.
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Was sind die Vor- und Nachteile einer GbR?
Vorteile eine GbR sind, dass sie schnell gegründet werden kann und kein Mindestkapital erfordert. Zu den Nachteilen einer GbR gehört ihre uneingeschränkte Haftung. Das heißt, die Gesellschafter haften unter Umständen mit ihrem Privatvermögen.
Personengesellschaft
Jetzt, wo du alles über die GbR weißt, interessieren dich vielleicht auch die anderen Rechtsformen der Personengesellschaft. Schau gerne in unserem Video dazu vorbei!