Was ist eine natürliche Person und was ist der Unterschied zwischen einer natürlichen Person und einer juristischen Person? Hier und in unserem Video erfährst du es!
Jeder Mensch ist eine natürliche Person. Sie hat Rechte und Pflichten, weshalb du sie auch als Rechtssubjekt bezeichnest. Die Tatsache, dass eine natürliche Person Träger von Rechten und Pflichten ist, nennst du Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB).
Die Rechtsfähigkeit ist die zentrale Eigenschaft einer natürlichen Person: Sie gilt von der Geburt bis zum Tod und ist unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft. Sie beschreibt die Möglichkeit, rechtlich zu handeln. Zum Beispiel durch das Recht auf Erbe oder die Pflicht, Steuern zu zahlen.
Das deutsche Recht unterscheidet natürliche und juristische Personen . Zu den natürlichen Personen zählen alle Menschen. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt). Zu den juristischen Personen zählt zum Beispiel ein Verein, eine GmbH oder eine Körperschaft. Sie entstehen zum Beispiel durch eine Anmeldung im Gewerbeamt.
Eine natürliche Person hat Rechte und Pflichten. Diese Rechtsfähigkeit ist unabhängig von
Die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen beginnt mit der Geburt eines Menschen und endet mit seinem Tod. Sie haben also ihr gesamtes Leben Rechte und Pflichten. Eine Ausnahme davon sind noch nicht geborene Embryonen. Sie sind nur teilweise rechtsfähig, zum Beispiel bei einem Erbe. Du nennst das Teilrechtsfähigkeit. (§ 1923 BGB)
Übrigens: Die Rechtsfähigkeit kann einer Person heutzutage nicht aberkannt werden. Früher war das bei Sklaven, Dienstmädchen und Zwangsbediensteten üblich. Sie wurden rechtlich nicht wie Menschen, sondern wie Sachen behandelt.
Die Rechtsfähigkeit ermöglicht es natürlichen Personen, rechtlich zu handeln, zum Beispiel einen Kaufvertrag abzuschließen. Trotzdem gelten durch das BGB gewisse Einschränkungen für natürliche Personen. Nicht alle Menschen besitzen die Geschäftsfähigkeit. Schau dir die Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen deshalb genauer an:
Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass eine Person Rechtsgeschäfte (z. B. einen Kaufvertrag) abschließen kann.
Die Geschäftsfähigkeit teilt sich in drei Stufen auf (§§ 104 ff.):
Die Geschäftsunfähigkeit gilt auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Damit gehört die Geschäftsfähigkeit zur sogenannten Handlungsfähigkeit. Du kannst sie von der Rechtsfähigkeit unterscheiden!
Jeder Mensch ist eine natürliche Person, doch wie ist das bei juristischen Personen (§ 21 BGB)? Welche Beispiele es für juristische Personen gibt und was sie ausmacht, erfährst du hier!
Hallo, leider nutzt du einen AdBlocker.
Auf Studyflix bieten wir dir kostenlos hochwertige Bildung an. Dies können wir nur durch die Unterstützung unserer Werbepartner tun.
Schalte bitte deinen Adblocker für Studyflix aus oder füge uns zu deinen Ausnahmen hinzu. Das tut dir nicht weh und hilft uns weiter.
Danke!
Dein Studyflix-Team
Wenn du nicht weißt, wie du deinen Adblocker deaktivierst oder Studyflix zu den Ausnahmen hinzufügst, findest du hier eine kurze Anleitung. Bitte lade anschließend die Seite neu.