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Kaufmannseigenschaften

Du fragst dich, was genau Kaufmannseigenschaften sind? Hier erfährst du, welche Arten von Kaufleuten es gibt und was sie für Rechte und Pflichten haben.

Inhaltsübersicht

Was sind Kaufmannseigenschaften?

Die Kaufmannseigenschaften sind Merkmale, die bestimmen, ob eine Person oder ein Unternehmen als Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) gilt.

Das HGB ist das wichtigste Gesetzbuch für Kaufmänner und regelt ihre Rechte und Pflichten im Geschäftsleben. Es unterscheidet verschiedene Arten von Kaufleuten und legt fest, welche Regeln für sie gelten. Diese Unterscheidungen sind wichtig, da Kaufleute sowohl besondere Pflichten als auch Rechte haben.

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Kaufmannseigenschaften
Sind Freiberufler Kaufleute?

Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Künstler gelten rechtlich nicht als Kaufleute, weil sie keine kaufmännischen Unternehmen betreiben. Das bedeutet, sie müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen und unterliegen nicht den gleichen Regeln wie Kaufleute.

Istkaufmann

Ein Istkaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Das ist ein Unternehmen, das regelmäßig Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet, um Gewinn zu machen. Dabei kann es sich um einen Laden, einen Handwerksbetrieb oder eine Dienstleistung handeln.

Zudem erfordert ein Handelsgewerbe eine kaufmännische Organisation. Das bedeutet, dass das Unternehmen so groß ist, dass es klare Abläufe benötigt. Dazu zählen eine ordentliche Buchführung, eine Aufgabenverteilung und oft auch Fachkräfte in der Verwaltung.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, gilt das Unternehmen automatisch als Kaufmann und muss die Regeln des Handelsgesetzbuchs einhalten.

➡️ Beispiel:
Als Bäcker, der täglich Brötchen verkauft und mehrere Angestellte beschäftigt, wärst du ein Istkaufmann. Denn dein Geschäft ist regelmäßig und auf Dauer angelegt und benötigt eine kaufmännische Organisation. Du musst dich deshalb ins Handelsregister eintragen lassen.

Übrigens: Eine weitere Bezeichnung für den Istkaufmann lautet Musskaufmann. Er muss sich nämlich in das Handelsregister eintragen.

Formkaufmann

Ein Formkaufmann ist ein Unternehmen, das durch seine Rechtsform zum Kaufmann wird. Dazu gehören Gesellschaften wie eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine AG (Aktiengesellschaft). Solche Unternehmen müssen sich ins Handelsregister eintragen und somit die Vorgaben des HGB beachten.

➡️ Beispiel:
Deine neu gegründete GmbH für Grafikdesign wird automatisch zum Formkaufmann, auch wenn du nur wenige Kunden hast. Die GmbH-Form macht sie per Gesetz zum Kaufmann.

Kannkaufmann

Ein Kannkaufmann ist ein Unternehmer, der die Kaufmannseigenschaft freiwillig annehmen kann.

Kannkaufmänner gelten nicht automatisch als Kaufleute, können sich aber freiwillig ins Handelsregister eintragen. Damit erhalten sie auch die entsprechenden Rechte und Pflichten der Kaufleute.

Das betrifft häufig kleinere Betriebe, die keine kaufmännische Organisation benötigen, wie zum Beispiel Kleingewerbetreibende oder landwirtschaftliche Betriebe.

➡️ Beispiel:
Als Landwirt, der nur kleine Mengen Obst auf Märkten verkauft, giltst du normalerweise nicht als Kaufmann. Dein Betrieb benötigt schließlich keine kaufmännische Organisation. Du kannst dich jedoch in das Handelsregister eintragen, um etwa langfristige Verträge mit Supermärkten abschließen zu können.

Kaufmännische Organisation

Eine kaufmännische Organisation bedeutet, dass ein Unternehmen so strukturiert ist, dass es die Anforderungen des Handels erfüllt. Dazu gehören eine klare Aufgabenverteilung, eine geordnete Buchführung und eine Verwaltung durch Fachkräfte.

Fiktivkaufmann

Ein Fiktivkaufmann ist eine Person, die fehlerhaft im Handelsregister eingetragen ist. Trotz dieses Fehlers hat sie nach §5 HGB die gleichen Rechte und Pflichten wie rechtmäßig eingetragene Kaufleute.

Das bedeutet, dass der Fiktivkaufmann im Geschäftsverkehr wie ein Kaufmann behandelt wird und sich an die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs halten muss.

Scheinkaufmann

Ein Scheinkaufmann gibt sich gegenüber Geschäftspartnern fälschlicherweise als Kaufmann aus. Er führt keinen ordnungsgemäßen Handelsbetrieb und ist auch nicht im Handelsregister eingetragen.

Dennoch erweckt er bei Kunden oder Geschäftspartnern den Eindruck, ein Kaufmann zu sein. Dadurch möchte er sich unberechtigt Vorteile wie Vertrauen und einen besseren Vertragsstand verschaffen.

Rechte und Pflichten des Kaufmanns

Ein Kaufmann hat nicht nur besondere Rechte, sondern auch wichtige Pflichten. Sie sorgen dafür, dass der Handel fair bleibt und Geschäftspartner sich aufeinander verlassen können.

Rechte des Kaufmanns

  • selbstgewählter Unternehmensname: Ein Kaufmann hat das Recht, unter einem eigenen Unternehmensnamen zu handeln. Wichtig ist für den Formkaufmann, dass seine Rechtsform in dem Namen erkennbar ist. Dieser muss sowohl passend gewählt, als auch im Handelsregister eingetragen sein.
     
  • Klagen: Vor Gericht kann der Kaufmann mit seinem Unternehmensnamen klagen, unter diesem aber auch verklagt werden.
     
  • Prokura: Bei Bedarf kann ein Kaufmann einer Person eine umfassende Handlungsvollmacht für das Unternehmen übertragen. Sie darf dann im Namen des Kaufmanns Geschäfte abschließen.

Pflichten des Kaufmanns

  • Eintragung ins Handelsregister: Jeder Kaufmann muss sich ins Handelsregister eintragen lassen.
     
  • Buchführungspflicht: Kaufleute müssen eine ordentliche Buchführung führen, die alle Einnahmen und Ausgaben sowie das Vermögen des Unternehmens dokumentiert.
     
  • Jahresabschluss: Am Ende jedes Geschäftsjahres muss ein Kaufmann einen Jahresabschluss erstellen, um die finanzielle Lage des Unternehmens festzuhalten.
     
  • Aufbewahrungspflicht: Kaufleute müssen wichtige Unterlagen wie Rechnungen und Verträge mehrere Jahre aufbewahren.

Kaufmannseigenschaften — häufigste Fragen

  • Was sind Kaufmannseigenschaften?
    Kaufmannseigenschaften sind Merkmale, die aus handelsrechtlicher Sicht festlegen, ob eine Person oder ein Unternehmen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann gilt, also nach §1 HGB ein Handelsgewerbe betreibt. Sie bestimmen auch die Rechte und Pflichten der verschiedenen Kaufmannstypen wie Istkaufmann, Formkaufmann und Kannkaufmann.
  • Sind Freiberufler auch Kaufleute?
    Nein, Freiberufler sind keine Kaufleute, da sie kein Handelsgewerbe betreiben. Sie unterliegen daher nicht den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen.
  • Warum sollten sich Unternehmer ins Handelsregister eintragen?
    Unternehmer sollten sich ins Handelsregister eintragen, weil der Eintrag ihnen rechtliche Sicherheit bietet und das Vertrauen bei Geschäftspartnern stärkt. Es zeigt nach außen, dass der Unternehmer nach den kaufmännischen Regeln arbeitet.

Formkaufmann

Nach diesem Überblick solltest du dir noch die einzelnen Kaufmannsformen im Detail anschauen. Hier erfährst du mehr über den Formkaufmann!

Zum Video: Formkaufmann
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