Gewinnverteilung OHG
Du möchtest wissen, wie die Gewinnverteilung bei einer OHG abläuft und wie du sie selbst berechnest? Hier im Beitrag und im Video erklären wir dir alles, was du wissen musst!
Inhaltsübersicht
Wie ist die Gewinnverteilung der OHG geregelt?
Die Gewinnverteilung einer OHG ist gesetzlich nach § 121 HGB geregelt. Er besagt, dass jeder Gesellschafter zunächst einen Anteil vom Jahresgewinn in Höhe von 4 % seiner Kapitaleinlage erhält. Bleibt anschließend ein Restgewinn übrig, wird dieser gleichmäßig auf die Gesellschafter aufgeteilt.
Die Vorschrift ist aber nicht bindend. Das heißt, die Gesellschafter können auch alternative Regelungen in ihrem Gesellschaftervertrag festlegen. Zum Beispiel kann die OHG den Prozentsatz verringern oder erhöhen. Auch können die Gesellschafter komplett auf den Prozentsatz verzichten und den Gewinn ausschließlich gleichmäßig nach Köpfen verteilen.
Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen besteht. Für die Gründung einer OHG ist kein Mindestkapital notwendig, das heißt, die Gesellschafter können die Höhe ihres eingebrachten Kapitals (Kapiteleinlage) selbst bestimmen. Dafür haften die Gesellschafter aber nicht nur mit dem Betriebs-, sondern auch mit ihrem Privatvermögen.
Wichtig: Im Januar 2024 gab es eine Gesetzesänderung zur Gewinnverteilung einer OHG. Damit entfällt § 121 HGB komplett. Nach § 120 (1) und § 709 (3) HGB bestimmen nun die Beteiligungsverhältnisse oder Kapitalanteile den Gewinnanteil. Wurden keine vereinbart, wird der Gewinn oder Verlust nach Köpfen verteilt.
Beispiel Gewinnverteilung OHG
Hier kannst du dir das Ganze an einem Beispiel anschauen:
Die Deutsche Schoki OHG hat einen Jahresgewinn von 30.000 € erwirtschaftet. Der Gewinn der OHG wird auf die drei Gesellschafter Meier, Müller und Muster aufgeteilt.
Im Gesellschaftervertrag sind keine alternativen Regelungen zur Gewinnverteilung vereinbart. Das heißt, sie erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften. Die Gesellschafter haben dabei folgende Kapitaleinlagen geleistet:
- Meier: 50.000 €
- Müller: 30.000 €
- Muster: 70.000 €
Die Gewinnverteilung berechnest du dann in drei Schritten:
Schritt 1: Zuerst bestimmst du den Gewinnanteil in Höhe von 4 % für jeden Gesellschafter anhand ihrer Kapitaleinlage.
Kapitaleinlage | Gewinnanteil (4 %) | |
Meier | 50.000 € | 2.000 € |
Müller | 30.000 € | 1.200 € |
Muster | 70.000 € | 2.800 € |
Schritt 2: Danach ziehst du die Summe der berechneten Gewinnanteile vom Jahresgewinn ab.
Summe Gewinnanteile = 2.000 € + 1.200 € + 2.800 € = 6.000 €
Restgewinn = Jahresgewinn – Summe Gewinnanteile = 30.000 € – 6.000 € = 24.000 €
Schritt 3: Den übrigen Gewinn von 24.000 € teilst du schließlich auf alle Gesellschafter gleichmäßig auf und berechnest ihre jeweiligen gesamten Gewinnanteile.
24.000 € : 3 = 8.000 €
Gewinnanteil (4 %) | Restgewinn | Gewinnanteil gesamt | |
Meier | 2.000 € | 8.000 € | 10.000 € |
Müller | 1.200 € | 8.000 € | 9.200 € |
Muster | 2.800 € | 8.000 € | 10.800 € |
Übrigens: Reicht der Jahresgewinn für die prozentuale Gewinnverteilung nicht aus, muss ein niedrigerer Prozentsatz verwendet werden.
Die berechneten Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter werden auf den jeweiligen Kapitalkonten gutgeschrieben. Kapitalkonten sind Unterkonten des Eigenkapitals . Beispielsweise erhöht sich das „Kapitalkonto Meier“ nun um 10.000 €.
Beispiel Gewinnverteilung OHG mit Privatentnahme
Die Gesellschafter einer OHG haben das Recht, während eines Geschäftsjahres Privatentnahmen oder Kapitaleinlagen durchzuführen. Diese beeinflussen die Gewinnverteilung, indem sie die erhaltenen Anteile erhöhen oder mindern.
Der Jahresgewinn der OHG beträgt wieder 30.000 €. Jetzt entnimmt Müller aber von seiner Kapitaleinlage 1.200 € für private Zwecke. Dementsprechend reduziert sich seine Kapitaleinlage auf 28.800 €.
Aufgrund dieser Privatentnahme verringert sich der prozentuale Gewinnanteil von Gesellschafter Müller.
Kapitaleinlage | Gewinnanteil (4 %) | |
Meier | 50.000 € | 2.000 € |
Müller | 28.800 € | 1.152 € |
Muster | 70.000 € | 2.800 € |
Danach wird wieder die Summe der Gewinnanteile vom Jahresgewinn abgezogen. Aufgrund seiner geringeren Kapitaleinlage reduziert sich auch die Summe der Gewinnanteile.
Summe Gewinnanteile = 2.000 € + 1.152 € + 2.800 € = 5.952 €
Die 5.952 € werden wieder vom Jahresgewinn abgezogen. Da die Summe der Gewinnanteile hier niedriger ausfällt, bleibt ein höherer Restgewinn übrig. Der Restgewinn wird schließlich gleichmäßig auf die drei Gesellschafter verteilt. Durch die Privatentnahme reduziert sich dabei auch der gesamte Gewinnanteil, den Müller erhält.
Tipp: Auch wenn ein Gesellschafter seine Kapitaleinlage erhöht (Einlagenerhöhung), wird die Gewinnverteilung beeinflusst. Hierbei erhöht sich der prozentuale Gewinnanteil des betroffenen Gesellschafters und der zu verteilende Restgewinn mindert sich.
Verlustverteilung OHG
Es kann aber auch sein, dass eine OHG in einem Geschäftsjahr keinen Gewinn, sondern einen Verlust macht. Die OHG Verlustverteilung laut § 121 Abs. 3 HGB nach Köpfen verteilt. Einen prozentualen Anteil gibt es hierbei nicht.
Hat zum Beispiel eine OHG mit vier Gesellschaftern einen Verlust von 4.000 € erwirtschaftet, werden vom Kapitalkonto jedes Gesellschafters 1.000 € abgezogen.
Gewinnverteilung OHG — häufigste Fragen
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Wie erfolgt die Gewinnverteilung OHG?
Nach den gesetzlichen Vorschriften erhält jeder Gesellschafter der OHG vom Jahresgewinn einen Gewinnanteil in Höhe von 4 % seiner Kapitaleinlage. Bleibt ein Restgewinn übrig, wird der gleichmäßig nach Köpfen verteilt. Die Gesellschafter können die Gewinnverteilung aber auch selbst bestimmen.
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Wie erfolgt die Verlustverteilung OHG?
Die OHG Verlustverteilung ist gesetzlich nach § 121 Abs. 3 HGB geregelt. Er besagt, dass der erwirtschaftete Verlust einer OHG gleichmäßig nach Köpfen zu verteilen ist.
Personengesellschaft
Super! Jetzt weißt du, wie du die gesetzliche Gewinnverteilung einer OHG berechnest und was du dabei beachten musst. Neben der OHG gibt es aber noch andere Personengesellschaften. Welche das sind, erfährst du in unserem Video !