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Teste dein Wissen zum Thema Gutachtenstil!

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Ein richtig gutes Gutachten ist so kurz und gleichzeitig ausführlich wie möglich. Was das heißt und wie du den Gutachtenstil meisterst, erfährst du hier .

Quiz zum Thema Gutachtenstil
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Inhaltsübersicht

Was ist der Gutachtenstil? 

Der Gutachtenstil ist das A und O im juristischen Schreiben. Er ist das System, nach dem rechtliche Sachverhalte dargestellt werden. Dabei soll eine juristische Frage möglichst konkret und strukturiert beantwortet werden. Das geht in vier Schritten:

  1. Obersatz
  2. Definition
  3. Subsumtion
  4. Konklusion

Im Obersatz wird eine Frage aufgeworfen. In der Definition wird dann erklärt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Frage zu  bestätigen oder abzulehnen. Danach wird in der Subsumtion geschaut, ob diese Voraussetzungen in dem konkreten Fall vorliegen. Anschließend wird die anfangs gestellte Frage in der Konklusion beantwortet.  

Diese vier Schritte wiederholst du in einem Gutachten immer wieder. Denn du prüfst damit jeden einzelnen Punkt in deinem Prüfungsschema. Keine Sorge das hört sich komplizierter an, als es ist. Das beweisen wir dir jetzt Schritt für Schritt.

Schritt für Schritt zum Gutachten 

Das Gutachtenstil Schema ist ziemlich verschachtelt. Du wirfst eine Frage auf und setzt Voraussetzungen dafür fest. Nun prüfst du, ob die Voraussetzungen im Sachverhalt erfüllt sind und beantwortest die Frage. So gehst du Schritt für Schritt bei jedem Punkt in deiner Prüfung vor. 

Beispiel
  1. Hamburg könnte eine Großstadt sein (Obersatz).
  2. Eine Großstadt ist eine Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern (Definition).
  3. Hamburg ist eine Stadt mit etwa 1,8 Millionen Menschen (Subsumtion).
  4. Hamburg ist eine Großstadt (Konklusion).

Dieses System wendest du für jedes Tatbestandsmerkmal an. Falls dir Tatbestand im Moment noch ein Fremdwort ist, dann schau dir hier unser Video dazu an.

Obersatz

Ganz oben im Gutachtenstil steht immer ein Obersatz. Damit fängt das Gutachten, aber auch jeder darauffolgende Punkt in der Gliederung an. Der Obersatz ist so etwas wie ein Einleitungssatz für die einzelnen Punkte deiner Prüfung. 

Der Obersatz wirft eine Frage auf, die du im Gutachtenstil prüfen willst. Deshalb schreibst du den Obersatz im Konjunktiv und verwendest Wörter wie „könnte“ oder „müsste“.

Im Laufe des Gutachtens kommt der Obersatz an verschiedenen Stellen zum Einsatz. An diesem Beispiel zeigen wir dir, wo Obersätze auftreten können:

Beispiel: Max kauft ein Brötchen beim Bäcker.

  • Obersatz am Anfang des Gutachtens
    Am Anfang deines Gutachtens stellt der Obersatz eine übergreifende Frage, die im Gutachten geprüft werden soll:

    Max könnte einen Anspruch auf die Herausgabe des Brötchen vom Bäcker gem. §433 Absatz I BGB haben. 

  • Obersatz vor dem Tatbestand
    Der Obersatz am Anfang deines Gutachtens hat eine Frage aufgeworfen, die du nun nach und nach beantwortest. Dafür musst du dir den Tatbestand anschauen. Der Anspruch für den du dich in diesem Fall interessierst, entsteht durch einen Kaufvertrag – es muss also ein Kaufvertrag vorliegen. 

    Dafür müsste zwischen Max und dem Bäcker ein Kaufvertrag zustande gekommen sein. 

  • Obersatz vor dem Tatbestandsmerkmal 
    Nachdem nun auch der Tatbestand eingeleitet wurde, kann die Prüfung beginnen. Der Tatbestand teilt sich in verschiedene Tatbestandsmerkmale auf. Für den Kaufvertrag braucht es zum Beispiel ein Angebot und eine Annahme. Auch diese einzelnen Merkmale müssen durch einen Obersatz eingeleitet werden.

    Es müsste ein Angebot von Max vorliegen.

Definition

Nach dem Obersatz kommt die Definition. Hier erklärst du, was das Tatbestandsmerkmal bedeutet und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. 

Dafür greifst du je nach Sachverhalt auf verschiedene Mittel zurück. In den einfachsten Fällen steht die Definition bereits im Gesetz. Dann kannst du sie so abschreiben  und kurz auf die Stelle im Gesetz verweisen. Das wird auch Legaldefinition genannt. 

  • Legaldefinition „Sache“: Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand, §90 BGB.

Häufig stehen Definitionen allerdings nicht direkt im Gesetz. Sie haben sich dann zum Beispiel durch eine Rechtsprechung entwickelt. Die Definitionen musst du dann auswendig lernen.

  • Definition „Angebot“: Ein Angebot ist eine auf einen Vertragsschluss gerichtete, einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muss so bestimmt sein, dass sie durch ein einfaches „Ja“ des Angebotsempfängers angenommen werden kann.
Willenserklärung und wesentliche Bestandteile 

Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die darauf abzielt, eine rechtliche Wirkung zu erzielen. 

Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrages sind die Parteien, die Leistung und die Gegenleistung.

Tipp: Hast du in deinem Gutachten etwas schon einmal an einer früheren Stelle definiert, kannst du im Laufe des Gutachtens auf die Definition verweisen. Du musst sie nicht doppelt aufschreiben.

Subsumtion

Auf die Definition folgt die Subsumtion. Jetzt geht es konkret in den Sachverhalt hinein. Du hast bereits erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Jetzt schaust du, ob sie auch wirklich erfüllt sind. Das subsumierst du dann. Du ordnest deinen Sachverhalt also unter die abstrakten Voraussetzungen des Tatbestandes.

  • Subsumtion „Sache“: Ein Brötchen ist ein körperlicher Gegenstand. 
     
  • Subsumtion „Angebot“: Max hat dem Bäcker gesagt, dass er ein normales Brötchen kaufen möchte. Er gab also eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ab. Ein Rechtsbindungswille wurde hier ebenfalls deutlich. Der Bäcker konnte das Angebot mit einem einfachen „ja“ annehmen.

Konklusion

Der letzte der vier Schritte ist die Konklusion. Dort zeigst du zusammenfassend auf, was du in der Subsumtion herausgefunden hast. Du nennst die Konklusion auch Ergebnis.

Die Konklusion ist sozusagen die Antwort auf den Obersatz. Deshalb gibt es auch hier mehrere Stellen im Gutachten, an denen du Ergebnissätze schreibst.

Beispiel: Max kauft ein Brötchen beim Bäcker.

  • Zwischenergebnis des Tatbestandsmerkmals 
    Nicht nur das Gutachten oder der Tatbestand im Allgemeinen bekommen eine Konklusion, sondern auch jedes Tatbestandsmerkmal.

    Es liegt ein Angebot von Max vor.

  • Ergebnis des Tatbestandes
    Auch der einzelne Tatbestand endet mit einer Konklusion.

    Zwischen Max und dem Bäcker ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. 
     

  • Ergebnis des Gutachtens
    Ganz am Ende des Gutachtens steht ein Ergebnis. Es ist die direkte Antwort auf den ersten Obersatz.
     
    Max hat einen Anspruch auf die Herausgabe des Brötchens vom Bäcker gem. §433 Absatz I BGB. 

Übungsaufgabe

Jetzt weißt du, welche einzelnen Schritte dich in einem Gutachten erwarten. Damit du es selbst ausprobieren kannst, haben wir hier einen Übungssachverhalt für dich:

Max möchte seine Freundin mit einem Frühstück überraschen. Dafür geht er zum Bäcker Boris, um sich ein paar Brötchen zu kaufen. Dort angekommen fallen ihm direkt die Croissants ins Auge. Weil kein Preisschild dort steht, fragt er Boris, was die Croissants denn kosten. Boris sagt ihm, dass ein Croissant 1 € kostet.

Max entgegnet, er hätte gerne drei Stück und legt 3 € auf den Tresen. Boris sagt „gerne“ und packt drei Croissants in eine Tüte. 

Hat Max einen Anspruch auf die drei Croissants? Löse den Fall im Gutachtenstil.  

Lösung mit Beispielgutachten 

Obersatz: Max könnte einen Anspruch gegen Boris auf Herausgabe der Croissants gegen die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 3 € gem. § 433 Abs. I BGB haben.

Obersatz: Hierfür müsste zwischen Max und Boris ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein, § 433 BGB.

Definition: Ein Kaufvertrag setzt nach §§ 145 ff. BGB zwei übereinstimmende Willenserklärungen, ein Angebot und eine Annahme, voraus.

Obersatz: Max müsste ein Angebot abgegeben haben.

Definition: Ein Angebot ist eine auf einen Vertragsschluss gerichtete, einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muss so bestimmt sein, dass sie durch ein einfaches „Ja“ des Angebotsempfängers angenommen werden kann.

Subsumtion: Max fragte Boris nach dem Preis für die Croissants. Hieraus wird nicht direkt deutlich, dass er sich vertraglich binden wollte, zumal auch hier nicht genau bestimmt ist, wie viele Croissants er denn gerne gehabt hätte. Dies war also kein Angebot.
Allerdings sagte er daraufhin, dass er gerne 3 Croissants zu dem Preis von 1 € pro Stück von Boris haben würde. Es geht also hervor, dass er sich rechtlichen binden wollte. Außerdem war das Angebot so bestimmt, dass Boris es mit einem einfachen „Ja“ annehmen konnte.

Konklusion: Folglich hat Max ein Angebot abgegeben.

Obersatz: Boris müsste das Angebot auch angenommen haben.

Definition: Die Annahme ist eine einseitige, empfangsbedürfte Willenserklärung, mit der der Empfänger seine uneingeschränkte Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Vertragsschluss zum Ausdruck bringt.

Subsumtion: Boris antwortete mit „gerne“ auf das Angebot von Max und packte die Brötchen in die Tüte. Er war also einverstanden mit dem Angebot.

Konklusion: Boris hat das Angebot auch angenommen.  

Konklusion: Zwischen Max und Boris ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.

Konklusion: Max hat also einen Anspruch auf Herausgabe der 3 Croissants gem. §433 Absatz I BGB.

Tipps für dein nächstes Gutachten

Sachverhalt gründlich Lesen
Am Anfang solltest du dir den Fall sehr gründlich durchlesen. Gehe dabei jeden Satz einzeln durch und markiere dir die wichtigsten Informationen. Wenn du das sehr kleinschrittig durchgehst, kannst du bereits beim Lesen wichtige Fragen deiner Prüfung beantworten. 

Lösungsskizze anfertigen 
Nach dem Lesen solltest du dir eine Lösungsskizze anfertigen. Das hilft dir deine Gedanken zu strukturieren und erleichtert dir das Schreiben. Denn damit hast du gleichzeig einen Leitfaden zu deinem Gutachten. 

Post-Its im Gesetz verwenden 
Wenn du darfst, solltest du auch Post-Its im Gesetz verwenden. Dadurch kannst du in stressigen Klausursituationen schnell die wichtigen Stellen im Gesetz wiederfinden. 

Keinen Deutschaufsatz schreiben
Ein Gutachten ist kein Deutschaufsatz, bei dem es auf Variation ankommt. Du wirst dich in Gutachten ganz oft wiederholen. Das liegt einfach am Aufbau. Mach dir also keine Sorgen, wenn du immer die gleichen Begriffe verwendest.

Gutachtenstil vs. Urteilsstil

Im Jura Gutachtenstil gibt es einige Unterschiede zu einem gerichtlichen Urteil.

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Unterschiede Gutachten und Urteil

Während du dir im Gutachten nach und nach dein Ergebnis erarbeitest, beginnt das Urteil mit dem Ergebnis und begründet im Anschluss seine Entscheidung. Deshalb nutzt es auch nicht den Konjunktiv, so wie du es im Gutachten machst. 

Tipp: Vermeide den Urteilsstil in deinem Gutachten, das wird in der Regel nicht gern gesehen, verwende also statt weil und darum lieber folglich und mithin. 

Gutachtenstil — häufigste Fragen 

  • Wie schreibt man im Gutachtenstil?
    Im Gutachten wird zuerst mit einem Obersatz eine Frage aufgeworfen, zu der in der Definition die Voraussetzungen erklärt werden. Die Subsumtion beantwortet, ob die Voraussetzungen im Sachverhalt erfüllt sind und resultiert in der Konklusion – dem Ergebnissatz.
     
  • Wie funktioniert der Gutachtenstil?
    Im Gutachtenstil wird ein Sachverhalt sehr strukturiert bearbeitet. Hier soll ein rechtliches Problem konkret beantwortet werden. Dabei werden im Rahmen des Schemas, wiederholend Voraussetzungen für eine Schlussfolgerung genannt und begründet, ob diese im Sachverhalt vorliegen.
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Subsumtion 

Jetzt weißt du worauf du achten musst, wenn du dein nächstes Gutachten verfasst. Damit du garantiert eine gute Note schreibst, schau dir auch unser Video zur Subsumtion an! Du findest es hier .

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