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Du willst wissen, was ein Kannkaufmann ist? Alles zur Kannkaufmann Definition und den damit verbundenen Rechten und Pflichten erfährst du hier im Artikel und im Video .

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Inhaltsübersicht

Was ist ein Kannkaufmann?

Ein Kannkaufmann ist ein Gewerbetreibender, der sein Gewerbe freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt. Er ist laut Handelsgesetzbuch (HGB) nicht dazu verpflichtet, entscheidet sich in vielen Fällen aber trotzdem dafür. Denn dadurch erlangt er die Kaufmannseigenschaft, die bestimmte Vorteile mit sich bringt. Zum Beispiel wirkt der Gewerbetreibende dann seriöser.

Normalerweise muss jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, sich ins Handelsregister eintragen lassen. Das steht im Handelsgesetzbuch, § 1. Für bestimmte Gruppen gibt es aber Ausnahmen. Freiwillig eintragen können sich zum Beispiel:

  • Kleingewerbebetriebe
  • Forst- und landwirtschaftliche Betriebe

Gründe für einen Eintrag als Kannkaufmann ins Handelsregister können zum Beispiel eine Expansion oder die Steigerung der Bekanntheit sein. 

Kannkaufmann Beispiel

Thomas betreibt einen kleinen Bastelladen in Berlin. Dort bietet er selbstgebastelte Dinge an. Er hat keine Mitarbeiter und recht wenig Einnahmen. Daher gilt er als Kleingewerbetreibender. Das erspart ihm eine ausführliche Buchhaltung, die viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen würde.

Da Thomas aber immer mehr Kunden hat, möchte er gerne expandieren und einen weiteren Laden eröffnen. Weil er Mitarbeiter einstellen muss und mehr Gewinn erwartet, lässt er sich ins Handelsregister eintragen. Zusätzlich gewinnt er bei seinen Kunden und Handelspartnern an Seriosität. Aber erst nach der Eintragung ins Handelsregister gilt Thomas als Kannkaufmann.

Unterschied Kannkaufmann Istkaufmann

Neben dem Kannkaufmann gibt es noch den Istkaufmann . Aber was sind die Unterschiede

  • Kannkaufmann: Laut der Kannkaufmann Definition kann, muss er sich aber nicht ins Handelsregister eintragen. Er tut es also freiwillig (konstitutiv). Erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 600.000 € besteht eine Eintragungspflicht. Außerdem gilt der Kannkaufmann erst nach der Eintragung als Kaufmann mit allen Rechten und Pflichten des HGB. Vorher ist er ein Kleingewerbetreibender. 

  • Istkaufmann: Im Gegensatz zum Kannkaufmann muss sich der Istkaufmann verpflichtend ins Handelsregister eintragen. Als Istkaufmann gilt jeder, der ein Gewerbe gemäß Definition im HGB betreibt. Er ist auch schon ein Kaufmann, bevor er im Handelsregister steht. Dementsprechend muss er von vornherein eine ordentliche Buchführung machen.
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    Kannkaufmann vs. Istkaufmann

Übrigens: Ein Gewerbe definiert sich durch eine selbstständige Tätigkeit des Gewerbetreibenden, die auf Dauer und das Erzielen von Gewinn ausgelegt ist. 

Kannkaufmann Istkaufmann Beispiel

Eva betreibt einen kleinen Blumenladen. Sie hat keine Mitarbeiter und nur wenig Einnahmen. Weil sie aber die Vorteile eines Kaufmanns nutzen will, lässt sie ihren Laden ins Handelsregister eintragen. Damit ist sie laut Kannkaufmann Definition ein Kannkaufmann

Simon hat eine Firma für Solartechnik. Er beschäftigt 50 Mitarbeiter. Sein Jahresgewinn liegt bei 100.000 €. Deswegen muss er sich verpflichtend ins Handelsregister eintragen und ist somit ein Istkaufmann

Formkaufmann Fiktivkaufmann Scheinkaufmann

Neben Kannkaufmann und Istkaufmann gibt es noch weitere Kaufmannsarten.

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Arten von Kaufleuten

Für Form-, Fiktiv- und Scheinkaufmann gibt es folgende Definitionen: 

  • Formkaufmann : Das ist eine Kapitalgesellschaft mit bestimmter Rechtsform (GmbH, AG, OHG, KG, Ausnahme: GbR), die sie zum Kaufmann macht. Die Kriterien dafür stehen in § 6 HGB.
  • Fiktivkaufmann: Das ist jemand, der unrechtmäßig im Handelsregister steht. Die Person betreibt also gar kein Handelsgewerbe. 
  • Scheinkaufmann: Eine Person, die so tut, als wäre sie im Handelsregister eingetragen. In Wahrheit ist sie das aber nicht. Sie erweckt nur den Anschein, ein Kaufmann zu sein

Kannkaufmann Eintrag ins Handelsregister

Wer ein Kannkaufmann sein will, muss sich bzw. seinen Betrieb ins Handelsregister eintragen lassen. Wann ein Gewerbetreibender laut HGB als Kannkaufmann gilt, regeln die Paragrafen 2 und 3. Paragraf 2 bezieht sich dabei auf das Kleingewerbe, Paragraf 3 auf Land- und Forstwirte. Die Unterschiede liegen hier hauptsächlich in den unterschiedlichen Verfahren zum Löschen des Eintrags.

Zur Pflicht wird die Eintragung ab einem Jahresumsatz von 600.000 € oder einem Jahresgewinn von 60.000 €. Weitere Kriterien sind Mitarbeiterzahl, Geschäftsstruktur, Produktsortiment und Lagerarten

Folgende Angaben sind für die Eintragung ins Handelsregister nötig: 

  • Name des Unternehmens
  • Rechtsform (UG, GmbH, …)
  • Unternehmensgegenstand: Was macht das Unternehmen? 
  • Höhe Stammkapital: nur bei Gesellschaften

Der Antrag muss notariell beglaubigt sein. Dafür fallen Gebühren an. Eingereicht wird das Ganze dann beim zuständigen Registergericht. Im Idealfall erfolgt die Eintragung schon nach wenigen Tagen. 

Tipp: Da nachträgliche Verbesserungen viel Zeit und Geld kosten, sollte beim Ausfüllen ein Steuerberater hinzugezogen werden. 

Achtung: Der Eintrag ins Handelsregister ist nicht dasselbe wie die Gewerbeanmeldung. Die muss immer gemacht werden, unabhängig von der Größe des Betriebs.  

Kannkaufmann Rechte und Pflichten

Die Eintragung als Kannkaufmann bringt verschiedene Rechte und Pflichten mit sich. Dazu zählen:

  • Registerpflicht: Sie hat der Kannkaufmann mit der Eintragung ins Handelsregister erfüllt. 
  • ordnungsgemäße Buchführung: inklusive jährlicher Gewinn- und Verlustrechnung , Inventur , Eröffnungs- und Schlussbilanz
  • Publizitätspflicht (gilt für Personengesellschaften): Der Jahresabschluss muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, wenn von folgenden Kriterien zwei zutreffen: Bilanzsumme > 65 Mio. €, Umsatz > 130 Mio. €, mehr als 5.000 Mitarbeiter
  • Firmenname: Das Unternehmen braucht einen passenden Namen inklusive Rechtsform. 
  • Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen , Faxen und E-Mails: Unternehmensname mit Rechtsform, Ort des Firmensitzes, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, Telefonnummer, E-Mail
  • Beachten des Handelsgesetzbuchs: Verbraucherschutz gilt nicht mehr, strengere Haftung 

Kannkaufmann Vorteile und Nachteile 

Die Eintragung als Kannkaufmann bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. 

Vorteile sind:

  • Vertrauen und Seriosität in der Geschäftswelt steigen
  • Dank Buchführung mehr Transparenz bei den Finanzen, sowohl für Unternehmen selbst als auch für Kunden und Geschäftspartner
  • Sicherheit für die Kunden, da nach Regeln des HGB gehandelt wird
  • vereinfachter Handel zwischen mehreren Kaufleuten
  • Schutz des Firmennamens

Nachteile sind:

  • großer Aufwand, vor allem bei der Buchführung
  • Steuerberater/Buchhalter kosten Geld
  • Haftung schon für mündliche Bürgschaftserklärungen
  • keine Anwendung von Schutzvorschriften für Schuldversprechen, da Wissen über Geschäftsleben unterstellt wird
  • keine Verbraucherrechte bei Geschäften mit anderen Kaufleuten

Die Vor- und Nachteile sollten bei der Überlegung, das Kleingewerbe ins Handelsregister einzutragen, sorgfältig abgewogen werden.

Merke: Der Status als Kannkaufmann lässt sich auch wieder löschen. Das ist aber mit viel Aufwand und Kosten verbunden. 

Kannkaufmann — häufigste Fragen

  • Was ist ein Kannkaufmann?
    Ein Kannkaufmann ist eine Person, die ihr Gewerbe freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt. Dadurch bekommt sie den Kaufmannsstatus, hat aber auch gewisse Rechte und Pflichten. 

  • Was ist der Unterschied zwischen Kannkaufmann und Istkaufmann?
    Ein Kannkaufmann kann sich ins Handelsregister eintragen lassen, muss es aber nicht. Ein Istkaufmann hingegen ist dazu verpflichtet, sein Gewerbe im Handelsregister einzutragen. 
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Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Jetzt weißt du, was ein Kannkaufmann ist. Auch, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Als Kannkaufmann musst du unter anderem eine ordentliche Buchführung mit Gewinn- und Verlustrechnung vorweisen. Du fragst dich, was das ist und wie es funktioniert? Dann schau dir gleich unser Video dazu an!

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