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Du suchst Informationen zu Straftheorien? In diesem Artikel und im zugehörigen Video erklären wir dir die Grundlagen, verschiedene Ansätze und ihre Bedeutung im Rechtssystem.

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Straftheorien einfach erklärt

Straftheorien befassen sich mit der Frage, warum und wie Straftäter bestraft werden sollten. Sie bilden die Basis der Strafrechtslehre und erklären den Sinn und Zweck des Bestrafens. Die drei großen Theorieströmungen in diesem Bereich sind:

  • Absolute Theorien: Sinn der Strafe ist die Vergeltung
  • Relative Theorien: Sinn der Strafe ist die Prävention
  • Vereinigende oder gemischte Theorien

Absolute Straftheorien

Absolute Straftheorien legen den Fokus auf die Durchsetzung von Gerechtigkeit und Vergeltung. Der Grundsatz „poena absoluta est ab effectu“ unterstreicht, dass die Strafe von ihrer Wirkung unabhängig ist; sie dient der reinen Vergeltung. Biblisch ausgedrückt lautet der Grundsatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn“.

Der Philosoph Immanuel Kant sah die Strafe als eine artgleiche Vergeltung, in der die Strafe dem Verbrechen ähnlich sein sollte. Georg Wilhelm Friedrich Hegel ging es um eine wertgleiche Vergeltung, in der die Strafe den Unwert der Tat ausgleicht.

Die Idee der Sühne liegt ebenfalls in den absoluten Straftheorien, wobei die Strafe dazu dient, das moralische Gleichgewicht wiederherzustellen. Ein weiteres zentrales Konzept ist deshalb die Einsicht des Täters in sein Unrecht, die zur Aussöhnung mit der Gesellschaft führen soll. Hierin liegt auch ein erzieherischer Gedanke.

Größter Kritikpunkt ist die Vergangenheitsbezogenheit der absoluten Straftheorien. Sie betrachten nur den Ausgleich der begangenen Tat und berücksichtigen nicht die zukünftigen gesellschaftlichen Auswirkungen.

Moderne Formen der absoluten Straftheorien setzen hier an. Sie verbinden die alte Idee der Vergeltung mit zeitgemäßen Rechtsprinzipien. Den ausdrücklichen Zukunftsbezug stellen aber die relativen Straftheorien her.

Relative Straftheorien

Im Gegensatz zu absoluten Straftheorien orientieren sich relative Straftheorien an der Wirkung der Strafe auf die Gesellschaft und den Täter. Der Grundsatz „poena relata est ad effectum“ bringt diesen Ansatz zum Ausdruck, wobei die Strafe in Bezug zur erzielten Wirkung steht.

Das Hauptziel der relativen Straftheorien ist die Vorbeugung künftiger Straftaten. NachPaul J.A. von Feuerbach gibt es mehrere Aspekte:

  • Generalprävention: Durch die Strafe soll die Allgemeinheit davon überzeugt werden, keine Straftaten zu begehen.

    • Negative Generalprävention (Abschreckung): Die Androhung und Verhängung von Strafen soll potenzielle Straftäter abschrecken.
    • Positive Generalprävention (Integrationsprävention): Die Strafe soll die Rechtsnormen stärken und das Vertrauen in die Rechtsordnung fördern.
        
  • Spezialprävention: Hier geht es um die Verhinderung künftiger Straftaten des einzelnen Täters. Dies kann durch Erziehung, Heilung oder Sicherung erreicht werden.

Trotz ihrer Prävalenz in modernen Rechtssystemen ist die Anwendung relativer Straftheorien nicht unumstritten. Die Kritik richtet sich oft gegen die Wirksamkeit der strafrechtlichen Prävention, insbesondere wenn es um die Wiederherstellung der sozialen Integration eines Straftäters geht. Fragen zur ethischen Angemessenheit der Abschreckung und die Balance zwischen dem Schutz der Gesellschaft und den Rechten des Einzelnen sind ebenso zentrale Debattenpunkte.

Relative Straftheorien und Jugendstrafrecht

Die Betonung von Spezialprävention und Reintegration der relativen Straftheorien passt zur Zielsetzung des Jugendstrafrechts: junge Straftäter sollen erzogen und in die Gesellschaft integriert werden. Anstatt auf Vergeltung liegt der Fokus auf Maßnahmen, die das individuelle Verhalten korrigieren und künftige Straftaten verhindern.

Dieser Ansatz fördert einen pädagogischen Zugang und berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse und Entwicklungsphasen Jugendlicher im Strafrecht.

Vereinigungstheorien

Vereinigungstheorien suchen die Balance zwischen den Ansätzen der absoluten und relativen Straftheorien, indem sie Vergeltung und Zweck miteinander verbinden. Dabei wird die Bestrafung nicht nur als Mittel der Gerechtigkeit, sondern auch als Instrument zur Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Ziele betrachtet.

  • Strafandrohung: Die Androhung von Strafen dient der Abschreckung, indem sie potenzielle Straftäter von kriminellen Handlungen abhält, gleichzeitig aber auch das Prinzip der gerechten Vergeltung unterstreicht.

  • Strafverhängung: Bei der Festsetzung der Strafe wird sowohl der Aspekt der Vergeltung als auch der spezialpräventive Gedanke berücksichtigt. Die Strafe soll gerecht sein und gleichzeitig dazu beitragen, den Täter zu resozialisieren.

  • Strafvollstreckung: Im Vollzug der Strafe werden die Prinzipien der Vergeltung und der Prävention kombiniert. Der Straftäter soll sowohl die Folgen seiner Tat spüren als auch Möglichkeiten zur Wiedereingliederung erhalten.

  • Strafgrund und Strafmaß: Bei der Beurteilung des Strafgrunds und der Festsetzung des Strafmaßes fließen Aspekte der Vergeltung und des sozialen Nutzens der Strafe zusammen. Das Strafmaß soll der Schwere der Tat entsprechen und gleichzeitig zukünftige Straftaten verhindern.

Die „défense sociale“

Die Schule der „défense sociale“ betrachtet Straftaten als Folge unbeeinflussbarer kriminogener Faktoren und fordert daher ein Heil- und Sicherungsrecht. Anstelle von Strafe steht die Gesellschaftssicherung im Fokus. Die Betonung liegt auf der Prävention von Straftaten.

Schlüsselparagrafen im deutschen Strafrecht

Werkzeuge für die Durchsetzung von Sinn und Zweck des Strafens sind im deutschen Strafrecht beispielsweise folgende Paragrafen:

  • § 46 StGB – Grundsätze der Strafzumessung: Hier werden die Kriterien festgelegt, die bei der Bestimmung des Strafmaßes zu berücksichtigen sind, wie Schuld des Täters, Beweggründe, Ziele und die Auswirkungen der Tat auf das Opfer.

  • § 47 StGB – Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen: Dieser Paragraf betont, dass Freiheitsstrafen von unter sechs Monaten nur in besonderen Fällen verhängt werden sollen. Es unterstreicht den Gedanken, dass Freiheitsentzug eine ernste Maßnahme ist.

  • § 56 StGB – Strafaussetzung: Dieser Paragraf regelt die Bedingungen, unter denen eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, um dem Täter die Chance auf Resozialisierung zu geben.

Zusätzlich zu diesen spezifischen Regelungen spielt der Grundsatz „nulla poena sine lege“ (dt. keine Strafe ohne Gesetz) eine zentrale Rolle, indem er sicherstellt, dass Strafen nur im Einklang mit bestehenden Gesetzen verhängt werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spielt eine wichtige Rolle bei der Interpretation dieser Grundsätze und betont den Strafzweck des Schuldausgleichs, der im Einklang mit der Verfassung stehen muss.

Straftheorien — häufigste Fragen

  • Was sind die Hauptunterschiede zwischen absoluten und relativen Straftheorien?
    Absolute Straftheorien fokussieren auf Vergeltung und Gerechtigkeit, indem Straftaten art- oder wertgleich gesühnt werden (z.B. Kant, Hegel). Relative Straftheorien hingegen zielen auf die Vorbeugung künftiger Straftaten ab, etwa durch General- und Spezialprävention, also Abschreckung und Integration.
     
  • Was versteht man unter Strafzwecktheorie?
    Die Strafzwecktheorie beschäftigt sich mit den Zielen und Zwecken einer Strafe im Rechtssystem. Sie analysiert, warum und in welcher Weise Strafen verhängt werden, und unterscheidet dabei zwischen Aspekten wie Vergeltung, Prävention und dem Schutz der Gesellschaft.
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Verhältnismäßigkeit

Prima! Jetzt kennst du dich bestens mit den Straftheorien aus. Die gerechte Strafzumessung beruht aber auch auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wie genau sich dieser Grundsatz auf das Strafrecht auswirkt und was Verhältnismäßigkeit bedeutet, erfährst du in diesem Video!

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