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Du willst wissen, was die Definition von einem Verwaltungsakt ist und welche Merkmale er hat? In unserem Artikel und Video  bekommst du den Verwaltungsakt einfach erklärt!

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Inhaltsübersicht

Verwaltungsakt einfach erklärt

Ein Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) ist die wichtigste Handlungsform von Behörden. Er legt fest, was eine Person in einer bestimmten Situation tundulden bzw. unterlassen muss.

Beispiele für Verwaltungsakte:

  • Auflösung einer Demonstration durch die Polizei
  • Baugenehmigung für ein Haus
  • Ablehnung oder Bewilligung von Sozialleistungen für eine Familie

Oft konkretisieren Verwaltungsakte das Gesetz in einem bestimmten Einzelfall. 

Verwaltungsakt Definition

Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme (z.B. Genehmigung oder Anordnung) einer Behörde im öffentlichen Recht. Sie regelt meist einen bestimmten Einzelfall. Ihre Rechtswirkung ist dabei nach außen gerichtet, betrifft also Personen außerhalb der Behörde.

Arten von Verwaltungsakten

Es gibt verschiedene Arten von Verwaltungsakten:

  • befehlende Verwaltungsakte: Sie beinhalten Verbote und Gebote.
    Beispiel: Eine Behörde fordert dich auf, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, zum Beispiel wegen eines Strafzettels.
  • gestaltende Verwaltungsakte: Sie beginnen, verändern oder beseitigen ein Rechtsverhältnis.
    Beispiel: Du bekommst eine Baugenehmigung.
  • feststellende Verwaltungsakte: Sie verändern nicht die Rechtslage, sondern stellen nur eine bestimmte Rechtslage fest.
    Beispiel: Die Behörde teilt mit, dass jemand eine bestimmte Staatsangehörigkeit hat.

Für dich ist außerdem wichtig, ob du durch einen Verwaltungsakt Vor- oder Nachteile hast. Dazu unterscheidest du:

  • begünstigende Verwaltungsakte
    Beispiel: Eine Behörde stellt dir eine Baugenehmigung aus. 
  • belastende Verwaltungsakte
    Beispiel: Eine Behörde fordert dich zur Zahlung eines Geldbetrags auf.
Vorläufige Verwaltungsakte und Vorbescheid
  • Behörden verwenden vorläufige Verwaltungsakte, wenn eine Regelung möglichst schnell in Kraft treten muss. Vorläufige Verwaltungsakte sind aber nur bei begünstigenden und nicht bei belastenden Verwaltungsakten erlaubt.
  • Ein Vorbescheid legt schon vor dem eigentlichen Verwaltungsakt einzelne Aspekte des Verwaltungsakts fest. 

Verwaltungsakt Merkmale

In der gesetzlichen Definition vom Verwaltungsakt (Legaldefinition) findest du alle Merkmale von Verwaltungsakten aufgelistet. Sie lautet:

„Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“ (§ 35 VwVfG)

Die 6 Tatbestandsmerkmale eines Verwaltungsakts lernst du jetzt genauer kennen.

1. Hoheitliche Maßnahme

Unter einer Maßnahme verstehst du Handlungen der Verwaltung mit einem bestimmten Zweck.

Beispiel: Ein Verwaltungsakt ist die Bewilligung oder Ablehnung von Sozialleistungen (beispielsweise von Hartz IV) oder die Erteilung einer Baugenehmigung. Aber auch wenn ein Polizist an einer Kreuzung den Verkehr regelt, ist das ein Verwaltungsakt.

Du nennst solche Maßnahmen hoheitlich, weil die Verwaltung sie einseitig erlässt. Es gibt keinen Vertrag mit dem Empfänger. Das grenzt Verwaltungsakte vom Privatrecht ab. 

2. Behörde

Eine Behörde ist eine Stelle, die Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung übernimmt, wie z.B. ein Rathaus. Wichtig ist, dass die Behörde nach außen auch als solche erkennbar ist (z.B. Uniform eines Polizisten). Auch Stellen, die eigentlich keine Behörden sind, können manchmal wie Behörden handeln (z.B. der TÜV). Du nennst sie dann Beliehene

3. Regelung

Verwaltungsakte regeln immer eine Rechtsfolge. Eine Person wird also durch den Verwaltungsakt dazu verpflichtet, etwas zu tun, zu akzeptieren oder nicht zu tun (einseitig verpflichtend). 

Bei anderen Handlungen der Verwaltung ist das nicht der Fall:

  • Realakte: Hier gibt es keine Rechtsfolge, sondern nur eine tatsächliche Handlung.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter im Rathaus gibt einem Touristen Informationen über die Stadt.
  • vorbereitende Maßnahmen: Manchmal gibt es Entscheidungen in Vorbereitung für einen anschließenden Verwaltungsakt. Sie sind noch keine Verwaltungsakte.

4. eines Einzelfalls

Ein Verwaltungsakt richtet sich meistens nur an bestimmte Personen in einer ganz bestimmten Situation (z.B. eine Familie bekommt die Zusage für Sozialleistungen). Das ist anders als beispielsweise bei Gesetzen: Sie sind abstrakt und richten sich an viele Menschen.

In Ausnahmefällen kann sich ein Verwaltungsakt aber auch auf eine abstrakte Situation beziehen. Ebenso kann er sich manchmal an nicht genau bestimmte Personen richten. Du sprichst dann von einer Allgemeinverfügung (§ 35 S.2 VwVfG). Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

  • adressatenbezogene Allgemeinverfügung: Sie regelt eine bestimmte Situation für unbestimmt viele Menschen (z.B. „Betreten verboten“-Schild an einer städtischen Baustelle).
  • sachbezogene Allgemeinverfügung: Sie regelt eine Art „öffentliche Eigenschaft“ einer Sache (z.B. Widmung eines Platzes an eine bekannte Person).
  • benutzungsregelnde Allgemeinverfügung: Sie bestimmt, wie Menschen eine bestimmte Sache benutzen dürfen (z.B. Verkehrszeichen).

5. auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

Verwaltungsakte beruhen auf einer Rechtsgrundlage aus dem öffentlichen Recht , zum Beispiel den Steuergesetzen oder dem Sozialrecht.

6. Rechtswirkung nach außen

Verwaltungsakte haben eine Auswirkung auf Personen außerhalb der Behörde. Wenn das Rathaus also intern beschließt, neue Drucker zu kaufen, ist das kein Verwaltungsakt. 

Prima! Jetzt kennst du die Definition von Verwaltungsakt und seine Merkmale.

Unterschied zu ähnlichen Begriffen

Es gibt einige ähnliche Begriffe, die du von Verwaltungsakten unterscheiden solltest:

  • öffentlich-rechtlicher Vertrag: Ein Vertrag muss von allen Beteiligten unterschrieben werden, ist also nicht einseitig.
    Beispiel: Eine Stadt verpflichtet sich, Subventionen an ein Unternehmen zu zahlen. Das Unternehmen verpflichtet sich dafür, die Produktion in der Stadt zu lassen und nicht ins Ausland zu verlagern. 
  • verwaltungsinterne Weisung: Verwaltungsinterne Weisungen haben nur Wirkung innerhalb der Behörde und nicht nach außen.
  • Realakte
  • Verordnungen und Satzungen: Sie bestimmen keinen Einzelfall, sondern sind abstrakte, generelle Regelungen.
    Beispiel: Straßenverkehrsordnung

Verwaltungsakt — Bekanntgabe und Widerruf

Verwaltungsakte müssen immer bekannt gegeben werden (schriftlich, mündlich oder elektronisch) — ansonsten sind sie unwirksam. Damit du im rechtlichen Sinne von einer Bekanntgabe sprechen kannst, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein (§ 41 VwVfG):

  • Der Inhalt des Verwaltungsakts wird bekannt gegeben,
  • die zuständige Behörde weiß davon und wollte den Verwaltungsakt auch bekannt geben und
  • alle notwendigen Rechtsvorschriften wurden eingehalten. Macht die Behörde hier einen besonders schweren Fehler, dann ist der Verwaltungsakt nichtig (§ 44 VwVfG).

Übrigens: Straßenschilder werden bekannt gegeben, indem sie am Straßenrand aufgestellt werden.

Verwaltungsakt — Anfechtbarkeit und Nichtigkeit

Grundsätzlich ist ein Verwaltungsakt erstmal wirksam. Er ist nur dann automatisch unwirksam, wenn ein besonders schwerer, offensichtlicher Fehler vorliegt (§ 44 VwVfG). 

Beispiel: Manche Verwaltungsakte müssen schriftlich erlassen werden. Teilt die Behörde sie nur mündlich mit, sind sie unwirksam.

Verwaltungsakte können aber auch angefochten werden. Wenn du also gegen einen Verwaltungsakt vorgehen möchtest, kannst du vor Gericht eine Anfechtungsklage stellen. Nach einer erfolgreichen Anfechtung ist der Verwaltungsakt dann nicht mehr wirksam. Wenn ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist (also gegen Gesetze verstößt), kann er zurückgenommen werden (§ 48 VwVfG). Auch rechtmäßige Verwaltungsakte können widerrufen werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie sind im Gesetz geregelt (§ 49 VwVfG).

Übrigens: Wird ein Verwaltungsakt von der Behörde nicht ausgestellt (z.B. eine Baugenehmigung, die du gerne hättest), kannst du mit einer Verpflichtungsklage dagegen vorgehen.

Spezialfall: Steuerrecht

Im Steuerrecht gibt es spezielle Regelungen zur Wirksamkeit von Verwaltungsakten, beispielsweise bei Steuerbescheiden.

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Anfechtbarkeit

Du kannst nicht nur Verwaltungsakte anfechten, sondern zum Beispiel auch Kaufverträge. Schau dir gleich an, was du dabei über Anfechtbarkeit wissen musst!

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