Reingewinn
In diesem Artikel erfährst du, was unter dem Reingewinn verstanden wird, wie dieser berechnet wird und wie er in Unternehmen weiterverwendet werden kann.
Wenn dir gerade nicht nach lesen ist, findest du in unserem Video zum Reingewinn das Thema einfach und anschaulich erklärt.
Inhaltsübersicht
Reingewinn Definition
Der Reingewinn entspricht dem Saldo der Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Er entsteht, wenn die Summe der Erträge die der Aufwendungen übersteigt und ist damit der Gewinn eine Unternehmens nach Abzug der aufgewendeten Kosten. Der Reingewinn ist gleich dem Jahresüberschuss. Tritt der gegenteilige Fall ein und die Aufwendungen sind größer als der Ertrag, kommt es zu einem Reinverlust (Jahresfehlbetrag). In der Bilanz von Kapitalgesellschaften werden Reingewinn- oder verlust gemäß HGB als letzte Eigenkapitalposition ausgewiesen, wenn die Bilanz nicht unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird (§ 268 I HGB).
Reingewinn Formel
Die Berechnung des Reingewinns erfolgt allgemein über eine einfache Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen eines Geschäftsjahres. Es wird also die Differenz aus den Erträgen und den Aufwendungen gebildet.
Im Zuge des Jahresabschlusses werden Ertrags- und Aufwandskonten im GuV-Konto abgeschlossen. Der Saldo des GuV-Kontos zeigt an, ob ein Reingewinn oder Reinverlust vorliegt. Überwiegt die Seite der Erträge so wurde ein Reingewinn (Jahresüberschuss) erzielt. Ist die Summe der Aufwendungen größer, entstand während des vergangenen Geschäftsjahres ein Reinverlust (Jahresfehlbetrag).
GuV-Konto | |
Soll | Haben |
Wareneinsatz | Umsatz |
Personalkosten | Wertpapiererträge |
Abschreibungen | Sonstige betr. Erträge |
… | … |
Sollsaldo | Habensaldo |
Neben der Gewinn- und Verlustrechnung kann der Reingewinn auch mit Hilfe eines Kalkulationsschemas bestimmt werden. Hierbei berechnet man ausgehend von den Bruttoumsatzerlösen die Rohgewinne I und II, um letztendlich beim Reingewinn zu landen.
Bruttoumsatzerlöse | |
– | Umsatzsteuer |
– | Erlösberichtigungen |
– | Wareneinsatz |
= | Rohgewinn I |
– | Warenbezugskosten |
= | Rohgewinn II |
+ | Restliche Erträge |
– | Restliche Aufwendungen |
+/- | Rücklagen und Rückstellungen |
+/- | Gewinn-/Verlustvortrag |
= | Reingewinn |
Reingewinn berechnen
Anhand eines Beispiels lässt sich die Bestimmung des Reingewinns ganz einfach verstehen. Am Ende eines Geschäftsjahres sieht das GuV-Konto eines Unternehmens folgendermaßen aus:
GuV | |||
Soll | Haben | ||
Wareneinsatz | 1.800.000 € | Umsatz | 3.560.000 € |
Personalkosten | 1.050.000 € | Zinserträge | 40.000 € |
Energiekosten | 90.000 € | ||
Steuern | 350.000 | ||
Abschreibungen | 220.000 € | ||
Reingewinn | 90.000 € |
Die Summen der Soll- und der Haben-Seite entsprechen jeweils den Aufwendungen und den Erträgen.
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Der Reingewinn lässt sich nun einfach als die Differenz der Erträge und Aufwendungen bestimmen.
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Er beträgt hier also 90.000 Euro.
Verwendung des Reingewinns
Der erwirtschaftete Reingewinn kann auf verschiedene Weise Verwendung finden. Grundsätzlich kann der Gewinn entweder im Unternehmen einbehalten oder an Eigentümer ausgeschüttet werden.
Handelt es sich bei einem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft (AG), so muss mit den erzielten Gewinnen eine gesetzliche Rücklage gebildet werden. Der restliche Betrag kann freiwillig zurückgelegt, an Aktionäre ausgeschüttet oder als Gewinnvortrag in die Folgeperiode übernommen werden. In der Regel fallen Entscheidungen zur Gewinnverwendung auf der Hauptversammlung, jedoch besitzen auch Vorstand und Aufsichtsrat Mitbestimmungsrechte. So steht ihnen offen, ohne entsprechende Zustimmung der Aktionäre bis zu 50 % des Gewinns in Rücklagen einzustellen.
In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entscheiden die Gesellschafter gemeinsam, wie der Reingewinn verwendet wird und legen einen entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluss fest. Hier stehen drei mögliche Verwendungszwecke zur Auswahl. Einmal kann eine offene Gewinnausschüttung durchgeführt werden. Dabei erfolgt die Verteilung der Gewinne proportional zu den Anteilen der Gesellschafter. Zudem existieren, wie im Fall einer AG, die Möglichkeiten eines Gewinnvortrags oder einer Bildung von Rücklagen.
Anstelle eines Reingewinns kann jedoch am Jahresende auch das Gegenteil eintreten. Ein Unternehmen erzielt dann einen Reinverlust (Jahresfehlbetrag). Die Aufwendungen übersteigen die Erträge des vergangenen Geschäftsjahres. Kommen häufiger Jahresfehlbeträge bei einem Unternehmen vor, so ist es insolvenzgefährdet. Der Überschuss an Aufwendungen führt zu einer Minderung des Eigenkapitals. Wurden im Vorjahr hohe Jahresüberschüsse erzielt, können diese jedoch mit den Fehlbeträgen des darauffolgenden Jahres verrechnet werden und so dennoch ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden.
- Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen entspricht dem Reingewinn
- Ermittelt wird der Reingewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung
- Der Reingewinn ist gleich dem Jahresüberschuss (Gewinn nach Steuern)