Verlustvortrag
Schon mal was vom Verlustvortrag gehört? Hier und im Video erklären wir dir, was der Verlustvortrag ist und wie du damit Steuern sparen kannst.
Inhaltsübersicht
Was ist ein Verlustvortrag?
Wenn du in einem ganzen Jahr mehr Geld ausgibst, als du einnimmst, machst du einen Verlust. Den Verlust kannst du in der Steuererklärung als Verlustvortrag mit ins nächste Jahr nehmen.
Im nächsten Jahr wird der Verlust dann von deinen steuerpflichtigen Einkünften abgezogen. Dadurch musst du insgesamt weniger versteuern und sparst Geld.
Jahr 1 | Jahr 2 | |
Einnahmen | 0 € | 40.000 € |
Ausgaben | -10.000 € | -5.000 € |
Verlustvortrag | -10.000 € | |
zu versteuerndes Einkommen | -10.000 € | 25.000 € |
Den Verlust von 10.000 € aus dem ersten Jahr nimmst du mit in das zweite Jahr. Im zweiten Jahr zahlst du nur auf 25.000 € Steuern statt auf 35.000 €, denn dein Verlust wurde von deinem Einkommen abgezogen.
Welche Verluste kann ich geltend machen?
Wenn du in einem Jahr einen Verlust machst, kannst du ihn in das nächste Jahr mitnehmen.
Solltest du allerdings im nächsten Jahr wieder einen Verlust machen, wird der Verlust mit in das übernächste Jahr genommen. Er verfällt also nicht, sondern wird solange mitgenommen, bis er mit deinem Einkommen verrechnet werden kann.
Beim Verlustvortrag werden insbesondere die sogenannten Werbungskosten angerechnet. Sie müssen höher sein als das Einkommen, damit ein Verlust vorliegt.
Übrigens: Du kannst den Verlustvortrag bis zu 7 Jahre rückwirkend feststellen lassen!
Können Studierende auch einen Verlustvortrag beantragen?
Besonders für Studierende lohnt sich der Verlustvortrag. Im Laufe ihres Studiums haben sie meist noch kein Einkommen, müssen aber trotzdem ihr Studium finanzieren. Das heißt, sie machen ein Minus.
Durch den Verlustvortrag können sie ihre Verluste aus den Studienjahren sammeln und im ersten Jahr ihrer Berufstätigkeit nach dem Studium verrechnen lassen.
Das geht aber durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht für Studierende in einer Erstausbildung. Ihre Ausgaben für das Studium gelten nämlich als Sonderausgaben und können nicht in den Folgejahren verrechnet werden.
Studierende in einer Zweitausbildung, also zum Beispiel Master-Studierende oder Bachelor-Studierende mit vorheriger Berufsausbildung, können ihre Studienkosten ganz normal als Werbungskosten anrechnen lassen. Für sie ist der Verlustvortrag möglich.
Im Zweitstudium können als Werbungskosten zum Beispiel die Studiengebühren, Mietkosten, Fahrtkosten zur Uni oder Anschaffungskosten für Computer angerechnet werden.
Verlustvortrag bei Immobilien
Den Verlustvortrag steuerlich geltend machen geht auch bei Immobilien. Wer sich ein Haus kauft oder baut, um es zu vermieten, muss zu Beginn in der Regel viel Geld in das Haus investieren und macht nur wenig Gewinn — es entsteht ein Verlust. Dieser Verlust kann ganz einfach beim Finanzamt vorgetragen werden.
Wenn das Haus nach ein paar Jahren aber immer noch kein Geld abwirft und weiter Verluste macht, kann es schwieriger werden. Das Finanzamt unterstellt dann, dass das Haus gar keinen Gewinn abwerfen soll und nur gekauft wurde, um Steuern zu sparen.
Sowas wird in Fachkreisen „Liebhaberei“ genannt. Das bedeutet, eine Immobilie zu besitzen, ohne die Absicht, Gewinn damit zu erzielen. In diesem Fall wird das Finanzamt die Verluste nicht weiter anerkennen. Es besteht zudem die Gefahr, dass die alten Verluste auch nicht mehr anerkannt werden.
Wie mache ich einen Verlustvortrag?
Den Verlustvortrag machst du in deiner Steuererklärung. Die gute Nachricht: besonders schwer ist es nicht. Wir erklären dir nun Schritt für Schritt, was du beachten musst:
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Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Auf der ersten Seite der Steuererklärung musst du ganz oben ein Kreuz setzen bei der „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“. Damit signalisierst du dem Finanzamt, dass du einen Verlust vorträgst.
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Einnahmen und Ausgaben eintragen
Danach füllst du die Steuererklärung ganz normal aus. Du gibst also alle deine Einnahmen und Ausgaben aus dem Jahr vollständig an. Wenn du alles zusammen rechnest, ergibt sich dein Verlust in dem Steuerjahr. Den musst du aber nicht gesondert angeben.
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Häkchen in der Anlage Sonstiges in Zeile 7
Jetzt musst du nur noch ein Häkchen in Zeile 7 der Anlage „Sonstiges“ setzen und du bist fertig.
Das Finanzamt prüft deine Steuererklärung. Wenn sie dem Verlustvortrag stattgibt, erhältst du einen Bescheid, der dir das bestätigt.
Verlustvortrag — häufigste Fragen
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Was ist ein Verlustvortrag?
Der Verlust in einem Steuerjahr kann als Verlustvortrag im nächsten Jahr mit den positiven Einkünften verrechnet werden. Dadurch musst du dann im nächsten Jahr weniger Steuern zahlen.
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Wann kann man den Verlustvortrag geltend machen?
Den Verlustvortrag kannst du geltend machen, wenn du in einem Jahr ein negatives Steuerergebnis hast, also deine Werbungskosten höher sind als die zu versteuernden Einnahmen. Du kannst den Verlustvortrag auch noch sieben Jahre rückwirkend geltend machen.
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Wird ein Verlustvortrag automatisch berücksichtigt?
Hast du einen Verlust für die letzten Jahre vorgetragen, berücksichtigt das Finanzamt den Verlust automatisch. Du musst ihn im nächsten Jahr nicht noch einmal angeben.
Einkommenssteuerbescheid
Jetzt kannst du endlich Steuern sparen mit dem Verlustvortrag — der Einkommensteuerbescheid kann also kommen. Wenn du auch darauf bestens vorbereitet sein möchtest, schaue hier vorbei.
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