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Du möchtest wissen: Was ist Eigentum und welche Rechte hat der Eigentümer? Hier und in unserem Video erfährst du es!

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Inhaltsübersicht

Eigentum Definition

Eigentum bedeutet, dass etwas dir gehört. Das Gesetz definiert Eigentum als rechtliche Herrschaft über eine Sache. Das bedeutet, du hast das Recht, frei über das, was dir gehört, zu verfügen.

Prinzipiell kannst du mit deinem Eigentum machen, was du möchtest. Du kannst es zum Beispiel selbst nutzen, verkaufen, vermieten oder andere von der Nutzung ausschließen.

Allerdings musst du dich dabei auch an Grenzen halten: Du darfst dein Eigentum zum Beispiel nicht dazu nutzen, um das Eigentum anderer zu beschädigen. 

Gut zu wissen: Eigentum ist ein rechtlicher Begriff und ist in den §§ 903924 BGB geregelt.

Eigentum im Grundgesetz

Das Eigentum wird in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Das ergibt sich aus Art. 14 GG. Der Artikel schützt das Recht auf Eigentum.

Gleichzeitig verpflichtet Eigentum nach Artikel 14 II GG. Eigentümer tragen Verantwortung für ihre Sachen. Wer zum Beispiel ein Auto hat, muss dafür sorgen, dass das Auto so erhalten ist, dass andere Menschen nicht gefährdet werden. 

Beachte: Eigentum wird nicht immer vollständig geschützt. Artikel 14 III GG regelt, dass Eigentum auch enteignet werden kann, wenn das zum Wohle der Allgemeinheit wichtig ist. Dafür gibt es allerdings strenge Voraussetzungen und es muss stets eine Entschädigung geben. 

Eigentumsschutz

Nicht nur das Grundgesetz schützt das Eigentum, sondern auch das Privatrecht. Die wichtigsten Schutzmechanismen sind: 

  • Herausgabeanspruch: Der Eigentümer kann nach §985 BGB die Herausgabe der Sache fordern, wenn jemand anderes gerade die Sache hat. 
  • Unterlassungsanspruch: Wenn jemand das Eigentum beeinträchtigt, etwa weil er das Auto zuparkt, hat der Eigentümer einen Anspruch auf Unterlassung der Störung gemäß §1004 BGB.
  • Schadensersatzanspruch: Wenn jemand das Eigentum beschädigt oder zerstört, hat der Eigentümer einen Anspruch auf Schadensersatz nach §823 Absatz 1 BGB.

Formen von Eigentum

Allgemein unterscheidet das Privatrecht drei Formen des Eigentums:

  • Alleineigentum: Es gibt nur einen Eigentümer. Der kann alleine über die Sache entscheiden. 
     
  • Miteigentum: Es gibt mehrere Eigentümer, denen je ein Bruchteil (zum Beispiel 1/2) der Sache gehört. Jeder kann selbst über seinen Teil entscheiden.
     
  • Gesamthandeigentum: Es gibt mehrere Eigentümer, die nur zusammen über das gesamte Eigentum entscheiden können. 

Beachte: Eine Sache kann mehreren Personen gehören, aber es gibt nicht verschiedene Rechte an verschiedenen Teilen der Sache. Bei einem Haus kann nicht einer Person die Haustür gehören und einer anderen die Fenster. Es ist nur möglich, dass beide Personen ein Miteigentum an dem ganzen Haus haben.

Eigentumserwerb

Wie du Eigentum erlangen kannst, ist im Gesetz geregelt — insbesondere in den §§929 – 936 BGB. Es gibt einige Voraussetzungen, die dabei erfüllt sein müssen:

  1. Einigung, dass das Eigentum übergeben soll
  2. Übergabe der Sache 
  3. Einigsein zum Zeitpunkt der Übergabe 
  4. Berechtigung des Veräußerers 
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Wie wirst du Eigentümer? Die Voraussetzungen des BGB

Du kannst aber auch noch anders Eigentümer werden. Zum Beispiel, in dem du eine Sache ganz lange besitzt, ohne zu wissen, dass sie dir nicht gehört. Nach 10 Jahren bist du dann der Eigentümer — das nennst du auch Ersitzung

Eigentum — häufigste Fragen 

  • Was ist Eigentum kurz erklärt?
    Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer kann mit der Sache so gut wie alles machen, was ihm die verfassungsrechtlichen Grenzen erlauben. Er kann sie zum Beispiel nutzen, verkaufen oder vermieten.  
     
  • Was ist der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer?
    Während Besitz eine Tatsache ist, bezeichnet Eigentum das Recht an einer Sache. Der Eigentümer hat die rechtliche Sachherrschaft und darf mit der Sache machen, was er möchte. Der Besitzer hingegen hat die tatsächliche Herrschaft über die Sache und ist an das gebunden, was der Eigentümer erlaubt.
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Unterschied zum Besitz

Eigentum und Besitz sind nicht das Gleiche. Dem Eigentümer gehört die Sache und Besitzer hat sie gerade bei sich. Während der Eigentümer mit der Sache so gut wie alles machen darf, muss der Besitzer auf das hören, was ihm der Eigentümer erlaubt.

Was Besitz genau ist und worin sich Besitz und Eigentum noch unterscheiden, erfährst du hier !

Zum Video: Besitz und Eigentum
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