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Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit? Alles zur Definition und Bedeutung der Geschäftsfähigkeit findest du hier und in unserem Video !

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Inhaltsübersicht

Geschäftsfähigkeit einfach erklärt  

Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eine Willenserklärung mit freiem Willen rechtsgültig abgeben und annehmen zu können. Das brauchst du, um Rechtsgeschäfte (z. B. Verträge ) abzuschließen. Bist du noch nicht volljährig, dann gelten für dich dabei besondere Regeln!

In Deutschland hängt die Geschäftsfähigkeit mit dem Alter und dem Geisteszustand zusammen:

  • Volle Geschäftsfähigkeit: Hast du das 18. Lebensjahr erreicht, dann darfst du zum Beispiel Kauf- oder Kreditverträge abschließen. Sie sind immer wirksam 2 BGB).
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit : Bist du zwischen 7 und 18 Jahre alt, dann sind die Rechtsgeschäfte erst nach Erlaubnis deiner Eltern wirksam 107 BGB).
  • Partielle Geschäftsfähigkeit: Deine Geschäftsfähigkeit beschränkt sich nur auf bestimmte Lebensbereiche
  • Geschäftsunfähigkeit: Bist du noch keine 7 Jahre alt oder leidest du an einer dauerhaften Geisteserkrankung, dann darfst du keine Rechtsgeschäfte abschließen (§ 4 BGB). Sie sind in den meisten Fällen immer unwirksam!
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3 Stufen der Geschäftsfähigkeit

Weshalb ist der Grad der Geschäftsfähigkeit abhängig vom Alter? Das liegt daran, dass du unter 18 Jahren selbst noch nicht in der Lage bist, immer die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sobald du volljährig bist, giltst du rechtlich gesehen als vollständiger Erwachsener und haftest selbst für deine Tätigkeiten!

Klasse! Jetzt kennst du die Definition der Geschäftsfähigkeit. Schau dir gleich die Stufen der Geschäftsfähigkeit es an!

3 Stufen der Geschäftsfähigkeit

Die drei Stufen der Geschäftsfähigkeit unterteilst du in:

  • voll geschäftsfähig,
  • beschränkt geschäftsfähig oder partiell geschäftsfähig und
  • geschäftsunfähig.

Volle Geschäftsfähigkeit 

Unbeschränkt geschäftsfähig ist jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist (§ 2 BGB). Dann darfst du eigenständig ein Konto eröffnen und Verträge abschließen. Damit hast du das Recht, Willenserklärungen anzunehmen und abzugeben.

Beispiel: Laura feiert im Juli ihren 18. Geburtstag. Von ihrem Geburtstagsgeld möchte sie danach gerne in den Urlaub fahren und bucht für sich und ihre Freunde ein Hotel. Sie schließt so mit dem Hotel einen Kaufvertrag ab und überweist ihnen den Betrag. Weil Laura bereits 18 Jahre alt ist, ist ihre Willenserklärung wirksam und das Rechtsgeschäft damit gültig.

Was ist eine Willenserklärung?

Eine Willenserklärung ist die Äußerung des eigenen Willens, um damit eine bestimmte rechtliche Wirkung zu erzielen. Für den Abschluss eines Vertrags brauchst du zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind eingeschränkt geschäftsfähig (§ 107 BGB). Möchten sie etwas kaufen oder einen Vertrag abschließen, dann brauchen sie erst die Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten. Schließt ein Kind oder ein Jugendlicher ohne die Erlaubnis eines Elternteils einen Vertrag ab, so ist dieser erstmals „schwebend unwirksam“ (§ 108 BGB). Die Eltern können dann entscheiden, ob sie den Vertrag ablehnen — dann ist er unwirksam — oder ihn genehmigen.

Beispiel: Der 12-jährige Lukas möchte einen neuen Handyvertrag für sein Smartphone abschließen. Weil er aber nur beschränkt geschäftsfähig ist, muss er warten, bis seine Eltern ihm den Handyvertrag erlauben. Tun sie das nicht, dann ist der Handyvertrag ungültig.

Wusstest du schon?

Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren dürfen Geschenke annehmen! Dafür brauchen sie nicht die Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten. Denn bei einer Schenkung gibt es keine Verpflichtungen für das Kind/den Jugendlichen, sondern nur Vorteile. Ebenso dürfen Rechtsgeschäfte, die nicht über die Höhe des Taschengelds gehen, ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten getätigt werden (§ 110 BGB).

Partielle Geschäftsfähigkeit

Mit der partiellen Geschäftsfähigkeit kann die Geschäftsfähigkeit einer Person auf einen bestimmten Bereich eingegrenzt werden. Sie wird häufig bei Personen verwendet, die unter einer krankhaften Störung oder Sucht leiden, die sich aber nur auf bestimmte Lebensbereiche beschränkt.

Beispiel: Der 42-jährige Paul ist spielsüchtig. Deshalb wird eine partielle Geschäftsunfähigkeit ausgesprochen, wenn es um Glücksspiel geht. In allen anderen Bereichen, zum Beispiel beim Lebensmittel-Einkauf, darf er aber ganz normal Geschäfte tätigen.

Geschäftsunfähigkeit

Wer ist geschäftsunfähig? Geschäftsunfähig sind sowohl Kinder unter 7 Jahren als auch Personen, die unter einer dauerhaften Geisteserkrankung leiden, die sich auf alle Lebensbereiche auswirkt (z. B. Demenz, Alkohol- und Drogensucht). Das ist in § 104 BGB geregelt. Werden Rechtsgeschäfte mit diesen Personen geschlossen, dann sind ihre Verträge unwirksam, also nichtig (§ 105 BGB).

Beispiel 1: Ein dementer 30-Jähriger verkauft seinen PC für eine Tüte Gummibärchen. Das Rechtsgeschäft ist unwirksam, da der Mann geschäftsunfähig ist.
Beispiel 2: Der 6-jährige Thomas kauft eine Zeitung am Kiosk. Weil er noch nicht 7 Jahre alt ist, gilt er als geschäftsunfähig und damit ist der Vertrag nichtig.

Ausnahme: Eine volljährige geschäftsunfähige Person darf zum Beispiel ein Getränk im Supermarkt kaufen. Denn nach § 105a BGB ist es ihnen erlaubt, Geschäfte mit geringwertigen Mitteln zu tätigen.

Was bedeuten Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit? 

Rechtsfähigkeit hast du, wenn du Träger von Rechten und Pflichten bist (z. B. die Pflicht, Steuern zu zahlen). In Deutschland ist jede natürliche Person rechtsfähig. Mit der Geschäftsfähigkeit kannst du Rechtsgeschäfte (z. B. Verträge) abschließen — also eine wirksame Willenserklärung abgeben. 

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Taschengeldparagraph

Jetzt weißt du, ab welchem Alter du welche Geschäftsfähigkeit hast. Dich interessiert auch, wie viel Geld du mit einem bestimmten Alter ausgeben darfst? Dann schau dir gleich unseren Beitrag zum Taschengeldparagraph an!

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