Konkludentes Handeln

Du fragst dich, was konkludentes Handeln ist? Im Artikel und im Video erklären wir dir die Bedeutung von konkludent und geben dir Beispiele, wann du konkludent handelst!

Inhaltsübersicht

Konkludentes Handeln einfach erklärt

Als „konkludentes Handeln“ bezeichnest du wortlose Handlungen, aus denen geschlossen werden kann, dass jemand ein bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen möchte.

Beispiel: Ein Stammgast in einer Kneipe hebt wortlos seine Hand oder sein leeres Bierglas. Daraufhin bringt ihm der Kellner ein neues Glas Bier.

Obwohl der Handelnde keine Worte benutzt, kann von seinem Verhalten abgeleitet werden, dass er eine bestimmte Willenserklärung  abgegeben hat. Ein solches Verhalten nennst du auch schlüssiges Verhalten

Im Beispiel gibt der Stammgast dem Kellner allein durch das Heben seiner Hand zu verstehen, dass er ein weiteres Glas Bier kaufen möchte

Konkludentes Handeln Definition

Unter „konkludentem Handeln“ verstehst du eine stillschweigende, durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebrachte Willenserklärung. Handelt jemand konkludent, so drückt er seinen Willen also allein durch sein Verhalten aus, ohne explizit etwas zu sagen.

Konkludentes Handeln im Recht

Der Begriff „konkludent“ stammt vom Lateinischen concludere, was „einen Schluss ziehen“ oder „folgern“ bedeutet. Dementsprechend verstehst du unter konkludentem Handeln (auch schlüssiges Handeln) ein wortloses Verhalten, aus dem eine bestimmte Willenserklärung gefolgert werden kann. 

Willenserklärungen sind notwendig, damit ein Vertrag zustande kommen kann. Bei einer Willenserklärung muss der innere Wille nach außen erkennbar gemacht werden. In der Regel benutzt du dafür Worte (Artikulierung). Eine Willenserklärung kann aber auch durch konkludentes Handeln und in manchen Fällen sogar durch Schweigen erfolgen. Zum Abschluss eines Vertrags ist es also nicht zwingend erforderlich, dass eine Willenserklärung ausdrücklich ausgesprochen oder niedergeschrieben wird.

Beispiel: Ein Kunde legt im Supermarkt seine Ware auf das Band. Der Kassierer rechnet daraufhin die Ware ab und nennt den Endbetrag.

Der Kunde hat nicht ausdrücklich gesagt, dass er die Ware kaufen möchte. Allerdings gibt er durch das Ablegen seiner Produkte auf das Band die konkludente Willenserklärung ab, dass er sie kaufen möchte.

Konkludente Willenserklärung 

Im Zivilrecht sprichst du von einer konkludenten Willenserklärung, wenn diese allein durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. Sie erfolgt also ohne ausdrückliche Erklärung und wird stattdessen aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.

Rechtlich wird konkludentes Verhalten wie eine ausdrückliche Willenserklärung behandelt. Natürlich kann es bei wortlosen Willenserklärungen aber auch zu Missverständnissen kommen. In Fällen, in denen der Erklärende einen anderen Willen hatte, als sein Gegenüber verstanden hat, kann die Erklärung angefochten werden. 

Beispiel: Bei einer Versteigerung hebt eine Person ihre Hand. Dadurch drückt sie aus, dass sie mitbietet. Wenn eine Person bei einer Versteigerung aber nur ihre Hand hebt, um jemanden zu grüßen oder eine Wespe zu verscheuchen, so kommt dennoch ein Vertrag zustande, weil das Handheben als Gebot verstanden wird. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, die Erklärung anzufechten (§ 119 BGB, § 142 BGB). Allerdings kann der Anfechtende zu Schadensersatz verpflichtet werden (§ 122 BGB). 

Schlüssiges Handeln

Konkludentes Handeln ist vor allem durch schlüssiges Verhalten definiert. Du bezeichnest konkludentes Handeln daher auch als „schlüssiges Handeln“. Aber wann ist ein Verhalten schlüssig

Ein Verhalten ist nur dann schlüssig, wenn zuverlässig und eindeutig ein bestimmter Willen von diesem Verhalten abgeleitet werden kann. Im Fall von konkludentem Verhalten besteht schlüssiges Verhalten aus wortloser (nonverbaler) Kommunikation. Darunter fällt die Mimik, die Gestik oder sonstige Körperbewegungen

Ob ein Verhalten als schlüssig gilt, wird dabei vom Standpunkt eines unbeteiligten, objektiven Dritten beurteilt (sog. objektiver Empfängerhorizont). Es geht also darum, ob aufgrund aller äußeren Indizien objektiv auf einen bestimmten Willen geschlossen werden kann.

Beispiel 1: Eine Person begibt sich aufgrund körperlicher Beschwerden ins Krankenhaus. Daraufhin behandelt das Krankenhaus die Person. 

Um behandelt zu werden, muss die Person nicht ausdrücklich sagen, dass sie gerne behandelt werden möchte. Erscheint jemand unter Schmerzen im Krankenhaus, so ist objektiv und unmissverständlich klar, dass sich die Person dort Hilfe, also eine Behandlung, erhofft. 

Beispiel 2: Eine Person steigt in einen Bus und lässt sich von diesem von einem Ort zum nächsten transportieren. 

Auch hier muss die Person nicht explizit sagen: „Ich möchte gerne einen Beförderungsvertrag abschließen“. Indem sie in den Bus einsteigt, erklärt sie eindeutig ihren Willen zum Abschluss dieses Vertrags. 

Übrigens: Der Vertrag kommt auch dann zustande, wenn die Person mit dem Vorbehalt in den Bus einsteigt, sie wolle gar keinen Beförderungsvertrag abschließen. Nach Ansicht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein solcher Vorbehalt wirkungslos, da die Handlungsweise der Person (= in den Bus einsteigen) keine andere Deutung zulässt. Die Person kann sich also zum Beispiel nicht davor drücken, Geld für die Busfahrt zu zahlen. 

Konkludentes Handeln — weitere Beispiele

Weitere Beispiele für konkludentes Handeln sind:

  • Beim Bäcker zeigt ein Kunde wortlos auf ein Gebäckstück und legt den passenden Geldbetrag auf die Theke. Daraufhin gibt ihm der Bäcker das Gebäckstück.
  • Ein Mieter nutzt nach Mietende weiterhin das Mietobjekt und zahlt Miete. Der Vermieter duldet dies, sodass der Mietvertrag stillschweigend verlängert wird (§ 545 BGB).

Konkludentes Handeln — Ausnahmen

Es gibt Fälle, in denen das Gesetz eine ausdrückliche Willenserklärung verlangt. In solchen Fällen genügt es also nicht, konkludent zu handeln. 

Beispiel: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können nur dann rechtswirksam in einen Vertrag einbezogen werden, wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die ABG hingewiesen wird und die andere Vertragspartei mit den ABG einverstanden ist (§ 305 BGB). ABG können also nicht durch konkludentes Verhalten zum Bestandteil eines Vertrags werden.

Minderjährige benötigen für den Abschluss eines Vertrags in vielen Fällen die Zustimmung ihrer Eltern . Ein konkludenter Vertragsschluss kann hier dann nicht direkt vorliegen.

Willenserklärung 

Geschafft! Jetzt kennst du die Bedeutung von konkludent. Du weißt, was konkludentes Verhalten ist und hast Beispiele gesehen, wann jemand konkludent handelt. Du hast auch gelernt, dass konkludentes Handeln eine durch schlüssiges Verhalten ausgedrückte Willenserklärung ist. Schau dir unser Video an, um mehr über das Thema Willenserklärung zu erfahren!

Zum Video: Willenserklärung
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