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Was bedeutet Anfechtbarkeit und wann kannst du einen Vertrag anfechten? Das alles erfährst du hier und in unserem Video dazu!

Quiz zum Thema Anfechtbarkeit
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Inhaltsübersicht

Anfechtbarkeit Definition

Anfechtbare Rechtsgeschäfte (z. B. der Kaufvertrag) sind zunächst wirksame Rechtsgeschäfte, die durch eine Anfechtung im Nachhinein unwirksam (nichtig) gemacht werden können.

Dafür muss einer der Anfechtungsgründe erfüllt sein:

  • Es lag ein Irrtum bei einer Willenserklärung vor (§ 119 BGB)
  • Eine Willenserklärung wurde falsch übermittelt (§ 120 BGB)
  • Eine Willenserklärung wurde nur aufgrund einer Täuschung oder einer Drohung abgegeben (§ 123 BGB)

Beispiel: Ein Fahrradhändler verkauft dir versehentlich das falsche Fahrrad. Du kannst den Kaufvertrag dann anfechten, weil ein Irrtum vorlag. Der Vertrag wird somit rückwirkend nichtig.  

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Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
Nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte

Du unterscheidest nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte:

  • Nichtigkeit: Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es so gravierende Fehler hat, dass es von alleine unwirksam ist. 
    Beispiel: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Tut sie das nicht, ist sie nichtig.
  • Anfechtbarkeit: Ein Rechtsgeschäft ist anfechtbar, wenn es nachträglich nichtig gemacht werden kann.
    Beispiel: In einem Kaufvertrag war ein Tippfehler. Der Vertrag kann (muss aber nicht) angefochten werden. Ist die Anfechtung erfolgreich, wird der Vertrag nichtig.

Schau dir die Anfechtungsgründe jetzt genauer an!

Anfechtungsgründe

Es gibt vier Gründe für die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften:

Anfechtung wegen Irrtum (§ 119 BGB)

Du kannst ein Rechtsgeschäft anfechten, wenn du aus Versehen eine falsche Willenserklärung abgegeben hast. Dabei unterscheidest du zwei Fälle:

  • Erklärungsirrtum: Du weißt, was du eigentlich sagen wolltest, sagst aber versehentlich etwas anderes.
    Beispiel: Du vertippst dich in einem Vertrag oder versprichst dich bei einem mündlichen Vertragsabschluss.
  • Inhaltsirrtum: Du sagst oder schreibst zwar das, was du schreiben wolltest, denkst aber, es hat eine andere Bedeutung.
    Beispiel: Du bist im Urlaub in einer anderen Region Deutschlands und bestellst eine regionale Spezialität, die dem Namen nach kein Fleisch beinhaltet. In der Küche dieser Region beinhaltet das Essen aber Fleisch. Du hast also bestellt, was du bestellen wolltest (kein Versprechen o. Ä.), deine Willenserklärung hatte aber nicht die von dir beabsichtige Bedeutung.

Anfechtung wegen falscher Übermittlung (§ 120 BGB)

Stell dir vor, du gibst eine Willenserklärung ab und eine andere Person übermittelt sie für dich an den Empfänger. Dadurch kommt ein Vertrag zustande. Wenn die andere Person deine Willenserklärung falsch übermittelt hat, kannst du den Vertrag anfechten.

Beispiel: Du sagst deiner Schwester, sie soll für dich das blaue Mountainbike im Fahrradladen kaufen, das du dir schon vor einer Woche ausgesucht hast. Stattdessen kauft sie ein rotes Fahrrad. Sie hat deine Willenserklärung also falsch an den Fahrradhändler übermittelt. 

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)

Wenn du nur aufgrund einer Täuschung deine Willenserklärung abgegeben hast, kannst du das Rechtsgeschäft ebenfalls anfechten.

Beispiel: Ein Gebrauchtwagenhändler verschweigt dir bewusst die Mängel, die ein bestimmtes Auto hat. Du denkst somit, das Auto ist top in Schuss und kaufst es deshalb. Der Händler hat dich arglistig getäuscht und du kannst den Kaufvertrag anfechten.

Anfechtung wegen Drohung (§ 123 BGB)

Wenn du eine Willenserklärung nur wegen einer Drohung abgegeben hast, sind Rechtsgeschäfte ebenfalls anfechtbar. 

Beispiel: Du hast von deiner Oma eine besondere Handtasche geerbt. Deine Nachbarin möchte die Handtasche unbedingt haben, du willst sie ihr aber nicht verkaufen. Daraufhin droht sie dir, deine Handtasche kaputtzumachen, wenn du sie ihr nicht verkaufst. Damit das Erbstück deiner Oma wenigstens nicht zerstört wird, willigst du ein und verkaufst ihr die Tasche. Du kannst den Kaufvertrag nachher anfechten, weil du nur aufgrund einer widerrechtlichen Drohung eingewilligt hast.

Anfechtungsgründe

Rechtsgeschäfte sind anfechtbar, wenn einer der Anfechtungsgründe nach §§ 119, 120, 123 BGB vorliegt. Dazu zählen:

  • Irrtum (Erklärungsirrtum oder Inhaltsirrtum)
  • falsche Übermittlung
  • Arglistige Täuschung
  • Widerrechtliche Drohung

In jedem Fall liegen Fehler bei der Willensäußerung oder der Willensbildung vor. 

Neben den Gründen für die Anfechtbarkeit müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit du ein Rechtsgeschäft anfechten kannst:

  • Anfechtungserklärung (§ 143 BGB):
    Anfechtbare Rechtsgeschäfte werden nicht von allein angefochten. Du musst eine sogenannte Anfechtungserklärung abgeben. Diese muss nicht schriftlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass der andere Vertragspartner die Erklärung erhält, ansonsten ist sie nicht wirksam.
  • Anfechtung innerhalb der Frist (§ 121, 124, 144 BGB):
    Bei Anfechtung wegen Irrtum oder falscher Übermittlung musst du das Rechtsgeschäft sofort anfechten, wenn du den Fehler bemerkst. Außerdem darf die Willenserklärung zu diesem Zeitpunkt noch nicht länger als 10 Jahre zurückliegen (§ 121 BGB).
    Bei Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung gehst du von dem Zeitpunkt aus, zu dem du die Täuschung entdeckt hast oder die Bedrohung geendet hat. Von da an hast du ein Jahr Zeit, das Rechtsgeschäft anzufechten. Dabei darf die Willenserklärung aber wieder höchstens 10 Jahre her sein (§ 124 BGB).
  • Keine Bestätigung des Rechtsgeschäfts (§ 144 BGB):
    Du kannst entscheiden, dass du ein anfechtbares Rechtsgeschäft nicht anfechten möchtest. Du sagst also, dass es trotz eines Anfechtungsgrunds weiter gültig sein soll (Bestätigung des Rechtsgeschäfts). Dann kannst du es danach nicht mehr anfechten.

Folgen der Anfechtung

Wenn du ein Rechtsgeschäft erfolgreich angefochten hast, hat das vor allem zwei Folgen:

Das Rechtsgeschäft ist von Anfang an nichtig (unwirksam) (§ 142 BGB)

Nach einer erfolgreichen Anfechtung wird ein Rechtsgeschäft (zum Beispiel ein Kaufvertrag) so gesehen, als wäre es von Anfang an (ex tunc ) nichtig, also unwirksam, gewesen (rechtsvernichtende Einwendung). Du betrachtest den Vertrag also so, als hätten die beteiligten Parteien ihn nie abgeschlossen.

Schau dir das an einem Beispiel an: Du willst ein neues Motorrad kaufen. Im Laden zeigst du dem Verkäufer aber versehentlich das falsche Motorrad, nämlich das rote anstatt des blauen (Erklärungsirrtum). Im Nachhinein fechtest du den Kaufvertrag an. 

Der Kaufvertrag wird dann unwirksam. Das bedeutet insbesondere:

  • Der Verkäufer kann das rote Motorrad zurückfordern (§ 812 BGB).
  • Du bekommst dann nicht automatisch das blaue Motorrad. Dafür musst du einen neuen Kaufvertrag machen.
  • Die Übergabe des roten Motorrads an dich ist aufgrund des Abstraktionsprinzips  trotzdem rechtlich wirksam.

Schadensersatz (§ 122 BGB)

Stell dir vor, der Motorradverkäufer hat durch deine Anfechtung zusätzliche Kosten, weil er den Auftrag stornieren muss. Das nennst du Vertrauensschaden, weil der Verkäufer darauf vertraut hat, dass der Vertrag richtig ist. Dann kann er die Stornierungskosten als Schadensersatz von dir verlangen. Das gilt aber nur, wenn der Verkäufer den Fehler (hier den Erklärungsirrtum) nicht schon vorher selbst bemerkt hat oder bemerken hätte müssen!

Achtung! Der Verkäufer darf nur Schadensersatz von dir verlangen, wenn du das Rechtsgeschäft wegen Irrtum oder falscher Übermittlung anfechtest. Bei Täuschung oder Drohung hat er keinen Schadensersatzanspruch

Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften: Beispiele

Du hast nun schon viele Beispiele gesehen, in denen ein Kaufvertrag angefochten werden kann. Aber nicht nur Kaufverträge sind anfechtbar, sondern auch andere Vertragsarten :

  • Arbeitsvertrag: Du beginnst einen neuen Job und machst in deinem Personalfragebogen versehentlich falsche Angaben. Wenn der Arbeitgeber das bemerkt, kann er den Arbeitsvertrag anfechten (Anfechtung wegen Irrtum). Der Arbeitsvertrag ist dann nicht mehr wirksam und du wirst entlassen. 
  • Kündigung: Dein Chef möchte dich dazu bewegen, zu kündigen. Deshalb droht er dir, persönliche Details aus deinem Arbeitsalltag öffentlich zu machen, wenn du nicht kündigst. Du entscheidest dich aufgrund der Drohung, die Kündigung einzureichen. Du kannst diese Willenserklärung dann später anfechten (Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung).
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Rechtsgeschäft

Jetzt kennst du die Definition der Anfechtbarkeit und die Anfechtungsgründe. Oft sprichst du dabei von anfechtbaren Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel einem anfechtbaren Kaufvertrag. Aber was ist ein Rechtsgeschäft eigentlich genau? Das erfährst du hier !

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