Rechnungsabgrenzung
Du kannst nur schwer zwischen den vielen Formen der Rechnungsabgrenzung unterscheiden? Wir erklären dir alles Wichtige dazu im Beitrag und im Video!
Inhaltsübersicht
Rechnungsabgrenzung Definition
Die Rechnungsabgrenzung ist ein wichtiger Teil der Buchhaltung eines Unternehmens. Sie dient der periodengerechten Erfassung von Geschäftsvorfällen, da es Rechnungen gibt, die mehrere Geschäftsjahre betreffen können. Um daher die einzelnen Beträge der richtigen Periode zuzuordnen, führst du eine Rechnungsabgrenzung durch.
Kaufst du beispielsweise im Juni ein Software-Jahres-Abo, betrifft ein Teil der Ausgabe das nächste Jahr. Genau diesen Betrag musst du abgrenzen.
Wofür ist die Rechnungsabgrenzung wichtig?
Hast du Einnahmen oder Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag entstehen, aber wirtschaftlich das nächste Geschäftsjahr betreffen, musst du sie abgrenzen. Da der Bilanzstichtag das Ende eines Geschäftsjahres kennzeichnet, ermöglicht die Rechnungsabgrenzung eine periodengerechte Zuordnung von Geschäftsvorfällen.
Außerdem kannst du damit den Jahresabschlusses genau ermitteln. Schließlich werden darin die Aufwendungen und Erträge aus dem betreffenden Geschäftsjahr erfasst. Der Jahresabschluss bildet auch die Grundlage für die Ertragssteuer. Daher ist es besonders wichtig, dass du ihn genau berechnest, um die exakten Steuern an das Finanzamt zu übermitteln.
Führst du keine Rechnungsabgrenzung durch, stimmt der Gewinn des Wirtschaftsjahres nicht. Dadurch kann es sein, dass ein zu geringer Gewinn ausgewiesen wird und du zu wenig Steuern zahlst. Das würde im Umkehrschluss Ärger mit dem Finanzamt verursachen.
Wie funktioniert die Rechnungsabgrenzung?
Die Unterteilung der Rechnungsabgrenzung erfolgt anhand des Zeitpunktes der Zahlung und der Leistung. Beispielsweise kann es sein, dass du mitten im Geschäftsjahr ein Jahres-Abo abschließt. Dann zahlst du im Vorhinein für etwas, dessen Leistung du zum Teil erst im nächsten Jahr erhältst.
Dabei unterscheidest du zwischen der transitorischen und der antizipativen Rechnungsabgrenzung.
Transitorische Rechnungsabgrenzung
Bei der transitorischen Rechnungsabgrenzung erfolgt die Zahlung im laufenden Geschäftsjahr und die Leistung im darauf folgendem Jahr. Je nachdem, wer die Zahlung tätigt, unterteilt sich die transitorische Abgrenzung weiter in die aktive und passive Rechnungsabgrenzung(ARAP und PRAP).
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Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktive Rechnungsabgrenzung bezieht sich auf Ausgaben, die du im aktuellen Geschäftsjahr machst, die aber erst im nächsten Jahr ein Aufwand werden.
Beispielsweise zahlst du im Dezember deine Miete für eine Lagerhalle für die nächsten 2 Monate im Voraus. Dann betrifft eine Monatsmiete als Aufwand das laufende Geschäftsjahr. Den restlichen Miet-Betrag musst du als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz separat angeben.
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Passive Rechnungsabgrenzung
Das Gegenstück zur aktiven Abgrenzung bildet die passive Rechnungsabgrenzung. Hier handelt es sich nämlich um Einnahmen, die du im laufenden Geschäftsjahr erhältst. Deren Leistung erbringst du aber erst im nächsten Jahr, weshalb sie auch erst dann zum Ertrag werden.
Teilst du dir zum Beispiel eine Produktionshalle mit einem anderen Unternehmen, schuldet er dir Miete. Bezahlt er seine Miete im September für die nächsten 12 Monate, betreffen nur vier dieser Miet-Beträge dein aktuelles Geschäftsjahr. Auch hier wird der restliche Betrag als passiver Rechnungsabgrenzungsposten separat gekennzeichnet.
Wenn du mehr über die passive Rechnungsabgrenzung erfahren willst, dann schau dir unser Video dazu an!
Antizipative Rechnungsabgrenzung
Bei der antizipativen Rechnungsabgrenzung erfolgt die Leistung im laufenden Geschäftsjahr und die Zahlung erst im darauf folgenden Jahr. Auch hier wird wieder in Abhängigkeit des Zahlenden in sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen unterschieden .
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Sonstige Verbindlichkeiten
Bei sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Ausgaben nach dem Bilanzstichtag, deren Aufwand aber schon im vorherigen Jahr erfolgt ist.
Zum Beispiel zahlst du deinem Handelsvertreter seine Provision für den Dezember erst im Januar aus. Der Aufwand (die Provision ) entsteht also schon im Dezember, aber die Auszahlung erfolgt erst im Januar. Damit hast du eine Verbindlichkeit gegenüber deinem Handelsvertreter.
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Sonstige Forderungen
Bei sonstigen Forderungen hingegen ist im laufenden Geschäftsjahr ein Ertrag entstanden, dessen Einnahme aber erst im nächsten Jahr erfolgt. Das kann der Fall sein, wenn du zum Beispiel für den Dezember von deiner Bank nachträglich Zinsen gut geschrieben bekommst, der Betrag aber erst im Januar gezahlt wird. Somit hast du am 31.12. noch eine Forderung gegenüber der Bank offen.
Übrigens: Bei der transitorischen Abgrenzung sind nur die Nettobeträge betroffen. Das heißt Vor- und Umsatzsteuer müssen nicht berücksichtigt werden.
Kennzeichnung der Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz
Die vier Arten der zeitlichen Abgrenzung gibst du in der Bilanz an unterschiedlichen Stellen an:
- Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten gibst du auf der Aktiva-Seite der Bilanz nach dem Umlaufvermögen an.
- Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten trägst du hingegen auf der Passiva-Seite nach den Verbindlichkeiten ein.
- Die sonstigen Verbindlichkeiten und sonstigen Forderungen sind hingegen nur Unterpunkte der jeweiligen Posten Verbindlichkeiten und Forderungen.
Tipp: Die Abgrenzungsbuchung erfolgt über die gleichnamigen Konten: aktive Rechnungsabgrenzung, passive Rechnungsabgrenzung, sonstige Verbindlichkeiten und sonstige Forderungen.
Rechtsgrundlagen
Wie die aktive und passive Rechnungsabgrenzung durchzuführen ist, ist im Handelsgesetzbuch (§ 250 Abs. 2 HGB) und im Einkommenssteuergesetz (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG) festgelegt. Demnach müssen drei Bedingungen für die Durchführung der Rechnungsabgrenzung erfüllt sein:
- es muss eine Einnahme/Ausgabe vor dem Bilanzstichtag entstehen,
- es muss ein Ertrag/Aufwand nach dem Bilanzstichtag entstehen und
- der Ertrag/Aufwand muss für einen bestimmten Zeitraum gelten.
Die rechtliche Grundlage für die antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten findet sich im § 252 Abs. 1 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches. Demnach sind die Aufwendungen und Erträge im Jahresabschluss des Geschäftsjahres zu berücksichtigen, in dem sie entstanden sind. Wann sie ausgezahlt werden ist dafür unbedeutend.
Rechnungsabgrenzung — häufigste Fragen
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Was ist eine Rechnungsabgrenzung?
Die Rechnungsabgrenzung ist eine Methode zur periodengerechten Bestimmung des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Somit werden nur die Aufwendungen und Erträge berücksichtigt, die wirtschaftlich in das aktuelle Geschäftsjahr gehören. Beträge, die erst in das nächste Jahr gehören, werden unter dem aktiven oder passiven Rechnungsabgrenzungsposten separat in der Bilanz gekennzeichnet.
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Welche Rechnungsabgrenzungen gibt es?
Man unterscheidet zwischen transitorischer und antizipativer Rechnungsabgrenzung. Die transitorische Rechnungsabgrenzung unterteilt sich zudem in die aktive und passive Rechnungsabgrenzung, während die antizipative Rechnungsabgrenzung zwischen sonstigen Verbindlichkeiten und sonstigen Forderungen differenziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Jetzt kennst du alle vier Arten der Rechnungsabgrenzung und kannst sie voneinander unterscheiden. Wenn du wissen möchtest, wie man die Rechnungsabgrenzung auf die einzelnen Rechnungsabgrenzungsposten verbucht, dann schau dir gleich unser Video dazu an!